Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 146

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Berichterstatterin zu Punkt 10 ist Frau Abgeordnete Horngacher. Ich bitte sie, die Debatte mit dem Bericht zu eröffnen.

Berichterstatterin Katharina Horngacher: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich erstatte den Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über den Bericht des Universitätenkuratoriums im Sinne des § 83 Abs. 3 des UOG 1993, BGBl. Nr. 805/1993, über seine Tätigkeit vom 20. Oktober 1994 bis zum 31. Dezember 1995 (III-26 der Beilagen).

Gemäß § 83 Abs. 3 UOG 1993 ist dem Nationalrat jährlich durch den Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst ein Tätigkeitsbericht des Universitätenkuratoriums vorzulegen. Der erste im Sinne dieser Verpflichtung erstattete Bericht behandelt den Zeitraum von der Konstituierung des Universitätenkuratoriums am 20. Oktober 1994 bis zum 31. Dezember 1995.

Der Ausschuß für Wissenschaft und Forschung hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 20. Juni 1996 in Verhandlung genommen.

Nach einer Debatte wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des Berichtes zu empfehlen.

Der Ausschuß für Wissenschaft und Forschung stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Bericht des Universitätenkuratoriums im Sinne des § 83 Abs. 3 UOG 1993, BGBl. Nr. 805/1993, über seine Tätigkeit vom 20. Oktober 1994 bis zum 31. Dezember 1995 (III-26 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

Für den Fall, daß Wortmeldungen vorliegen, bitte ich, die Debatte fortzusetzen.

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Die Berichterstattung zu den Punkten 11 bis 14 erfolgt durch Frau Abgeordnete Ablinger. – Bitte, Frau Abgeordnete.

Berichterstatterin Sonja Ablinger: Hohes Haus! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über den Bericht des Fachhochschulrates über die Tätigkeit des Fachhochschulrates im Jahre 1995 (III-33 der Beilagen).

Der Ausschuß für Wissenschaft und Forschung hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 20. Juni 1996 in Verhandlung genommen.

Der Ausschuß für Wissenschaft und Forschung stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Bericht des Fachhochschulrates gemäß § 6 Abs. 2 Z 7 FHStG über die Tätigkeit des Fachhochschulrates im Jahre 1995, vorgelegt vom Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst (III-33 der Beilagen), zur Kenntnis nehmen.

Ich berichte weiters über den Bericht und Antrag des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Studienförderungsgesetz 1992 geändert wird.

Im Zuge seiner Beratungen über den Bericht des Fachhochschulrates hat der Ausschuß für Wissenschaft und Forschung am 20. Juni 1996 auf Antrag der Abgeordneten Dr. Johann Stippel, Dipl.-Vw. Dr. Dieter Lukesch und Genossen mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Nationalrat einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Studienförderungsgesetz 1992 zum Gegenstand hat.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuß für Wissenschaft und Forschung somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem dem schriftlichen Ausschußbericht angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Nun bringe ich den Bericht über den Antrag 219/A (E) der Abgeordneten MMag. Dr. Willi Brauneder und Genossen betreffend die Ungleichbehandlung von Studierenden an Fachhochschul-Studiengängen mit Studierenden an Universitäten und Kunsthochschulen gemäß den geltenden Bestimmungen des Studienförderungsgesetzes.


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