Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 148

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Fachhochschulen betreffend die Studienförderung beseitigt wird. Tatsächlich findet sich im einschlägigen Fachhochschul-Studiengesetz eine Bestimmung, die die Studienbeihilfe an einen bestimmten Notendurchschnitt – im konkreten Fall von 2,5 – bindet.

Nun kennen wir aber eine analoge Bestimmung für allgemeine Studien an den allgemeinen Universitäten und auch an den Kunsthochschulen nicht. Es lag daher eindeutig eine Ungleichbehandlung vor, die zweifellos bei Einbringung einer Verfassungsgerichtshofsbeschwerde im Instanzenzug zu dem Ergebnis geführt hätte, daß diese Diskriminierung der Fachhochschulstudenten von den Verfassungshütern als unsachlich qualifiziert und aufgehoben worden wäre.

Das war dann auch Gegenstand unseres Initiativantrages, aber offensichtlich ist die Berührungsangst – wenn ich das so sagen darf – der Regierungsparteien uns Freiheitlichen gegenüber so stark, daß man es einfach nicht übers Herz bringt, einem Initiativantrag, dem man aus sachlichen Gründen offensichtlich uneingeschränkt beipflichtet, zuzustimmen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Ausschußsitzung war zu Beginn von einer allgemeinen Aussprache über die bestehende Situation an den österreichischen Universitäten gekennzeichnet. Tatsächlich befinden sich ja das gesamte Bildungssystem und insbesondere die Universitäten und die Universitätslehrgänge in einer veritablen Krise. Anders können wohl die Aussagen der ohnedies als sehr zurückhaltend bekannten Rektoren der österreichischen Universitäten nicht verstanden werden.

So spricht etwa der Rektor der Universität Graz, Konrad, davon, daß es im Herbst wieder Streiks geben wird, wenn keine zusätzlichen Planstellen geschaffen werden. Der Rektor der Universität Wien, Gegenbauer, prophezeit einen "heißen Herbst" und kündigt weitere Streiks der Studenten an. Der Rektor der Wirtschaftsuniversität, Otruba, der jetzt aus einem anderen Anlaß – nämlich die Bezüge betreffend – einer noch breiteren Öffentlichkeit bekanntgeworden ist, spricht, Herr Bundesminister – und er ist meines Wissens Mitglied der Sozialdemokratischen Partei –, sogar von einer Bankrotterklärung der österreichischen Bildungspolitik. Weiters kündigt er an, daß er gar nicht imstande sei, für ein Vorlesungsverzeichnis Sorge zu tragen. In ein ähnliches Horn stößt Professor Helmut Kramer, der davon spricht, daß Einführungsvorlesungen im Fach der Politikwissenschaften nicht mehr stattfinden können.

Tatsächlich sind verschiedenste Studien davon bedroht, daß sie im Herbst an den Universitäten gar nicht mehr angeboten werden. (Zwischenbemerkung des Bundesministers Dr. Scholten. ) Herr Bundesminister! Ich nehme selbstverständlich Ihre Anregung auf, bin ihr schon zuvorgekommen und habe in der morgigen Ausgabe des "Kurier" schon gelesen, daß weitere Mittel, wie Sie es auch im Ausschuß angekündigt haben, bereitgestellt werden. Nur, Herr Bundesminister: Es ist dabei von 200 Millionen Schilling die Rede; der Fehlbedarf an den Universitäten wird aber mit einem ganz anderen Betrag angegeben, nämlich mit insgesamt 443 Millionen Schilling. Wie sich das ausgehen soll, steht offenbar in den Sternen. Sie haben zwar davon gesprochen, daß Sie eine Prioritätenlisten erstellt haben oder erstellen ließen und daß nach dieser Prioritätenliste vorgegangen wird, ich darf Ihnen aber eines sagen, Herr Bundesminister: Ihre Arbeit als Wissenschaftsminister wird daran gemessen werden, wie ordnungsgemäß und ob überhaupt ein Studienbetrieb im Herbst an den österreichischen Universitäten möglich sein wird.

Vermißt haben wir Freiheitliche insbesondere eine Neuauflage des zurückgezogenen Ministerialentwurfes betreffend das Studienförderungsgesetz. (Abg. Dr. Lukesch: Das ist ein Irrtum! Sie haben das Studiengesetz mit dem Förderungsgesetz verwechselt!) Es ist uns natürlich klar, daß es sich dabei um eine sehr komplexe Gesetzesmaterie handelt – es sind ja insgesamt, führten Sie im Ausschuß aus, und daran ist ja nicht zu zweifeln, 600 Begutachtungsbeiträge eingelangt –, aber das nützt alles nichts: Es ist unmöglich, das Studienförderungsgesetz weiter auf die lange Bank zu schieben. Es ist im Sinne einer Aufrechterhaltung des Universitätsbetriebes an den österreichischen Universitäten unbedingt erforderlich.

Mit Genugtuung, Herr Bundesminister, haben wir auch zur Kenntnis genommen, daß als Ihre zentrale Aussage betreffend den Ministerialentwurf des Studienförderungsgesetzes jene gilt, daß die Studien, die nach nur sechs Semestern bereits zu einem Magistertitel, nämlich zur


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