Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 149

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Sponsion, geführt hätten, gefallen sind. Wir sind froh, daß Sie sich der allgemeinen Kritik, die dagegen aufgekommen ist, angeschlossen haben! Es ist überhaupt keine Frage, daß eine Sponsion nach lediglich drei Jahren Studium in Wahrheit die gesamte akademische Laufbahn und den Wert eines Studiums beeinträchtigt hätte – selbstverständlich auch europaweit, denn die Möglichkeit einer Sponsion bereits nach sechs Semestern ist auch europaweit nicht nur unterdurchschnittlich, sondern wäre die geringste Studiendauer überhaupt. Das war auch der Grund, weshalb wir das durchaus begrüßt haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gegenstand des Ausschusses war dann noch ein sehr notwendiger Entschließungsantrag unserer Gesundheitspolitiker Pumberger, Haupt, Salzl und Povysil betreffend Einrichtung des eigenständigen Studiums der Zahnmedizin mit dem Wintersemester 1996/97. Tatsächlich sehen wir uns, was die Materie des Studiums der Zahnmedizin anlangt, einem wirklich untragbaren Zustand gegenüber.

Im vergangenen Jahr, in der vergangenen Legislaturperiode versuchte der Gesetzgeber eine EU-konforme Regelung zu finden und hat die spezifische dentalmedizinische Ausbildung von zwei Jahren auf drei Jahre verlängert. Das Ergebnis war allerdings, daß der Ausbildungszeitraum für Zahnärzte auf ein unerträgliches Ausmaß von insgesamt neun Jahren angestiegen ist. Damit liegen wir in Europa an der Spitze. Das verschafft unseren Studenten, die sich der Zahnmedizin verschrieben haben beziehungsweise verschreiben wollen, einen sachlich nicht gerechtfertigten Wettbewerbsnachteil, denn 1999 kommt die völlige Niederlassungsfreiheit – sie wird dann effektuiert –, und Sie können sich daher ausrechnen, daß jene Zahnmediziner, die ihre Studien im Ausland absolviert haben und dort eine wesentlich kürzere Ausbildungsdauer vorfinden, wenn sie sich in Österreich selbständig machen, einen gewaltigen Wettbewerbsvorsprung haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieser Entschließungsantrag, der wirklich dringend war – er hätte ja im Wintersemester 1996/97 bereits effektuiert werden sollen –, wurde dann der Abstimmung unterzogen, genauer gesagt: Es ist zu keiner Abstimmung gekommen, sondern Kollege Stippel, Wissenschaftssprecher der sozialdemokratischen Fraktion, hat den Antrag auf Verlegung dieses Entschließungsantrages gestellt. (Abg. Dr. Lukesch: Vertagung!)

Nun wissen wir natürlich alle, daß eine Verlegung der Abstimmung über diesen Antrag bedeutet, daß eine sachliche Behandlung, nämlich eine meritorische Abstimmung über diesen Entschließungsantrag, erst wieder im Herbst möglich ist. Der Herr Bundesminister hat völlig recht gehabt, als er auf die Sinnlosigkeit dieser Abstimmung beziehungsweise des Abstimmungsergebnisses hingewiesen hat. Wir Freiheitlichen konnten ja nichts dagegen tun, daß dieser Vertagungsantrag gestellt wurde, wir konnten nur gegen diesen Vertagungsantrag sein. Es macht tatsächlich – und da gebe ich Ihnen völlig recht, Herr Bundesminister – wenig Sinn beziehungsweise ist ja geradezu eine kafkaeske Handlungsweise, wenn man einen Entschließungsantrag, der darauf abzielt, das Zahnmedizinstudium für das Wintersemester 1996/97 zu regeln, auf die lange Bank schiebt und zu einem Zeitpunkt im Ausschuß und hier im Plenum abgestimmt haben will, zu dem das Semester schon längst begonnen hat. Wo da die Sinnhaftigkeit liegt, ist uns Freiheitlichen nicht klar!

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Noch einige allgemeine Ausführungen zum Forschungsbericht. Es wurde hier am Rednerpult schon mehrfach dargelegt und von mir auch gebetsmühlenartig vorgetragen (Abg. Mag. Stoisits: Gebetsmühle! Das ist das Stichwort!) , daß der Anteil des Forschungsbudgets am Bruttoinlandsprodukt zu gering ist. – Danke für die Unterstützung, Frau Kollegin! – 1,5 Prozent Anteil am Bruttoinlandsprodukt ist wahrlich ein Wert, auf den Österreich alles andere als stolz sein kann, und wenn das so weitergeht, werden wir diesbezüglich bald die rote Laterne von Portugal übernehmen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aber was bleibt der Opposition anderes übrig, als hier immer wieder die Wichtigkeit einer Erhöhung des Etats für den Bereich der Wissenschaft und Forschung gebetsmühlenartig einzufordern? Wenn wir in die Regierungserklärung einsehen, finden wir einen Passus, wonach die zu erwartenden Privatisierungserlöse für Forschungsprojekte – etwa Großforschungsprojekte – herangezogen werden sollen. Nun: Die Botschaft


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite