Das sind doch hochpolitische Positionen, und für den Gewerkschaftspräsidenten würde es sehr schlecht sein, würde er das Gegenteil behaupten. Ich glaube nicht, daß Präsident Verzetnitsch dieser Scheinthese oder Fiktion der beiden Abgeordneten Hostasch und Nürnberger anhängt.
Das sind hochpolitische Positionen. Sie sind Vertreter der Sozialpartnerschaft, und die Sozialpartnerschaft ist ein wesentlicher Bestandteil und der treibende Motor in unserem politischen System. Sich hier ans Rednerpult zu stellen und zu sagen, daß diese Position keine politische Funktion ist, ist letztendlich Betrug an der Sache selbst und uns Abgeordneten, wie wir hier sind, nicht dienlich.
Meine Damen und Herren! Nicht genug der bisherigen Privilegien, die perpetuiert werden, es kommen weitere Privilegien auf uns zu. Es wird Schindluder in der Öffentlichkeit getrieben, wie etwas auszulegen ist.
Im vorliegenden Gesetzestext ist folgende Bestimmung zu finden: "Änderung des Parlamentmitarbeitergesetzes" "Büro im Wahlkreis". Im § 9a heißt es: daß "nachgewiesene Bürokosten am Ort des Mittelpunktes der politischen Tätigkeit, wie Kosten für Miete oder Zurverfügungstellung eines Büros und Betriebskosten des Büros sowie sonstige unmittelbar aus der Ausübung des Mandates entstehende Kosten einschließlich von Fahrtkosten nach Maßgabe von Richtlinien ersetzt" werden.
Die Richtlinien kennen wir nicht. Auch nach Rücksprache in der Ausschußsitzung selbst konnte der Präsident nur eine Verordnung ankündigen, eine derartige Richtlinie aber nicht einmal nur im Ansatz beschreiben. Daß es sich hiebei um eine formalgesetzliche Delegation handelt, die an sich verfassungsrechtlich bedenklich ist, sei nur nebenbei erwähnt. Nirgends steht, wie es die Herren Kollegen Kostelka und Khol in der Öffentlichkeit permanent proklamieren, auch Abgeordnete Ederer, daß diese Büros nicht in Parteilokalen und nicht in Wohnungen sein dürfen oder können. Im Gesetzestext ist eine derartige Formulierung nicht wiederzufinden.
Wenn man sich die Erläuternden Bemerkungen, die bei Gesetzen wesentlichen Auslegungscharakter haben, ansieht, stellt man fest, daß kein einziges Wort hinsichtlich dieser Bestimmung in den Erläuternden Bemerkungen zu finden ist. Ich behaupte daher heute schon, daß es in Zukunft erneut möglich sein wird, daß SPÖ-Funktionäre und ÖVP-Funktionäre ihre Büros im Wahlkreis in ihren Parteilokalen oder in Lokalen von Vorfeldorganisationen einrichten, und zwar auf Kosten des Steuerzahlers, um ihren eigenen Säckel zu entlasten! (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Abgeordneter Edler, der jetzt nicht hier ist, der aus meinem Wahlkreis kommt, wird sein Büro wahrscheinlich in der Donaufelder Straße 259 aufschlagen, dort, wo die Mietervereinigung und die Frauenberatung ansässig sind, dort, wo die SPÖ Mieter ist, wo in Wirklichkeit das ganze Haus der SPÖ zur Verfügung steht, ihr offensichtlich aber nicht gehört. Seine dortigen Bürokosten wird er sich wahrscheinlich finanzieren lassen. Heute sitzt er schon dort, ohne daß es finanziert wird, in Zukunft wird er dort sitzen, und es wird finanziert. Diese Vermutung wird wahrscheinlich aufgehen, denn beim § 9a Parlamentmitarbeitergesetz wird man den Gleichheitsgrundsatz nicht aufheben können, auch wenn die Verordnung, die der Herr Präsident erlassen wird, noch so schön ist.
Ich bin mir sicher: Wenn man gewollt hätte, daß eigene Wohnungen und Parteilokale ausgeschlossen sind, dann hätte man das zumindest in den Erläuternden Bemerkungen festgehalten und nicht nur in der Öffentlichkeit – wie es Ankündigungspolitiker machen – permanent etwas erzählt, was nicht im Gesetz steht!
Aber auch über das Inkrafttreten dieses Gesetzes sind wir verwundert. So treten einige Bestimmungen hinsichtlich arbeitsloser Einkommen, die zu hinterfragen sein werden, mit 1. August in Kraft. Aber für viele Fälle, um die es geht – für den Fall Kostelka, den Fall Präsident Fischer und viele andere mehr –, tritt diese Regelung erst mit 1. Jänner 1997 in Kraft.
Man muß bedenken, daß man der Bevölkerung im Wege der Strukturanpassung ein Belastungspaket zumutet, sie zum Teil mit rückwirkenden Gesetzen belastet, aber man hat nicht