die Schneid, das sofort zu erledigen oder sogar rückwirkend zu erledigen. Ich bin überzeugt davon, die Bevölkerung wäre hinter diesem Beschluß gestanden. Aber man läßt sich mehr als ein halbes Jahr lang Zeit, das zu regeln.
Auf meine diesbezügliche Frage in der Ausschußsitzung hat Abgeordneter Kostelka meiner Ansicht nach die Wahrheit – vielleicht voreilig – hinausposaunt: Er hat gesagt – und darin liegt meiner Meinung nach die Schweinerei –, man müsse für die Vielzahl der Fälle, die das betrifft, nicht nur hier im Nationalrat, sondern auch im Landtag und in sonstigen Vertretungskörpern, erst die Planposten schaffen, damit man den Leuten die Möglichkeit geben kann, ihren Dienst wieder nach Prozenten anzutreten, und das gehe eben nicht schneller, dazu brauche man Zeit und daher der 1. Jänner 1997. – Das ist die Falschheit, die niemand mehr versteht!
Was ist das Ergebnis? – Man teilt Planposten zu, setzt dann einen Abgeordneten, der vorher bekanntgibt, daß er 30 Prozent arbeiten wird, auf diesen Posten und ermöglicht es ihm dadurch überhaupt erst wieder, einen Dienst zu versehen, den er ja eigentlich gar nicht versehen will, sonst hätte er es bis heute schon machen können. Es ist nicht so, daß es ein Dogma war, diese 75 Prozent ohne Gegenleistung einzustreifen oder gar eine Frühpensionierung in Anspruch zu nehmen.
Wahr ist vielmehr laut der heutigen Vorlage, daß künftig nicht mehr die Dienstbehörde zu entscheiden hat, ob jemand außer Dienst zu stellen, ob jemand zu versetzen ist oder nicht, sondern daß allein der öffentlich Bedienstete auf dem Weg der Antragstellung dies für sich selbst machen kann.
Damit wurde den Beamten ein neues Privileg eingeräumt, sage ich Ihnen, meine Damen und Herren, mit dem dieses Haus noch sehr viele Schwierigkeiten haben wird. Es wird sich wahrscheinlich niemand aus dem Bereich der öffentlich Bediensteten mit eigenem Antrag ohne Bezüge, ohne Rechte außer Dienst stellen lassen.
Bis jetzt konnte die Dienstbehörde festlegen: Du kannst deine Position nicht ausüben, Adäquates haben wir auch nicht, du übst deine Funktion auch tatsächlich nicht aus, wir setzen dich an die Luft – außer Dienst gesetzt ohne Bezüge! Das war die bisherige Möglichkeit der Dienstbehörde. In Zukunft wird das nur noch auf Antrag des privilegierten Beamten beziehungsweise öffentlich Bediensteten gehen.
Ich halte es für eine schlechte Entwicklung, daß man einem öffentlich Bediensteten diese Möglichkeit in die Hand gibt und es damit wieder dem öffentlich Bediensteten, der, wie wir ja gesehen haben, in der Vergangenheit in der Frage der eigenen Einschätzung schwach war, der sich selbst nicht zu dem durchringen kann, was er dem Wähler schuldig ist, daß man es diesem öffentlich Bediensteten anheimstellt, die entsprechenden Anträge zu stellen. Diese Anträge wird er, wenn er sie stellt, falsch stellen, ohne Kontrolle, im besten Fall kontrolliert durch einen Ältestenrat, wo in Zukunft ehemals Privilegierte über die heute Privilegierten zu entscheiden haben, was ebenfalls ein Problem der Gewaltentrennung darstellen wird, weil letztendlich die Vollziehung über die Mitglieder der Gesetzgebung zu wachen hat. Das ist für mich als Parlamentarier etwas, mit dem ich mich nicht anfreunden kann.
Wir sollten unsere Probleme hier im Hause selbst lösen, in Ausschüssen et cetera, wie etwa im Unvereinbarkeitsausschuß, und nicht an die Vollziehung delegieren. Es wird sich früher oder später die Frage aufwerfen: Wer kontrolliert die Kontrolle? Ist das dann wieder der Gesetzgeber selbst, oder wer ist das? – Das ist ein Problemkreis, an den bis heute noch nicht gedacht wurde, der aber in zehn Jahren schon wieder einen Zünd- und Sprengstoff darstellen wird, wenn es darum geht, Politikerprivilegien wieder hintanzustellen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind es der Wahlbevölkerung schuldig, dieses gesamte Problem, auch das Problem der Pragmatisierung und der Beamtenstellung an sich, endlich zu lösen. Dieses System ist reformbedürftig. Heute und hier behandeln wir nur die Spitze eines Eisberges. Es wird sich nur wenig ändern, weil die Koalition zu einer größeren Änderung noch nicht bereit ist.