Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 34. Sitzung / Seite 90

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Jörg Haider war der einzige (Neuerliche Rufe bei der ÖVP: Wo ist er?) , der bis jetzt bereits viermal auf eine ihm rechtlich zustehende Abfertigung verzichtet hat. Desgleichen hat es Mathias Reichhold getan, als er wieder von Kärnten in dieses Haus übersiedelt ist. (Abg. Leikam: Das ist ihm gar nicht zugestanden!) Meine Damen und Herren! Wer von Ihnen hat denn schon auf eine Abfertigung verzichtet? Wer von Ihnen hat das getan? (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Leikam: Es ist ihm ja gar keine zugestanden! Er konnte ja gar nicht verzichten!) Bei den Freiheitlichen werden Sie solche finden, in Ihren Reihen hingegen nicht.

Es war das Volksbegehren 1987, das immerhin zu einer Novelle des Bezügegesetzes geführt, das die Abschaffung doppelter Abfertigungen nach sich gezogen und eine Änderung des Unvereinbarkeitsgesetzes gebracht hat.

Aber, Herr Kollege Khol, Sie werden der Bevölkerung antworten müssen, warum seit der XVIII. Gesetzgebungsperiode Anträge dem Nationalrat vorliegen, die nicht behandelt wurden, Anträge, in denen eine leistungsbezogene Besoldung vorgeschlagen wird, eine Angemessenheit der Bezüge vorgeschlagen wird, die Abschaffung von arbeitslosen Einkommen gefordert wird – seit der XVIII. Gesetzgebungsperiode, Herr Kollege Khol –, damit es keine ungerechtfertigten Doppelbezüge mehr gibt. In diesen Anträgen steht auch die Abschaffung von Abfertigungen und Pensionen drin, es wird die Eingliederung der Politiker in das Pensionssystem des ASVG gefordert. – Bis heute sind diese Anträge von Ihnen nicht zur Behandlung gebracht worden, meine Damen und Herren!

Trotz aller dieser freiheitlichen Bemühungen hat es wieder einmal eines Anlaßfalles bedurft, wie es die Causa Höchtl nun einmal ist. Diese Causa Höchtl war notwendig, um K & K, um Kostelka & Khol in Bewegung zu setzen. So heilsam kann offensichtlich ein öffentlicher Wirbel sein, haben sich viele gedacht, als diese erste Novelle des Bezügegesetzes auf den Tisch gelegt wurde. Und erst bei genauerem Hinsehen hat man dann festgestellt, daß durch diese Reform von Kostelka und Khol das, was auf der einen Seite wegfällt, auf der anderen Seite – allerdings etwas aufgefettet – dazukommen soll.

Meine Damen und Herren! Dafür haben die Menschen in unserem Lande schon längst kein Verständnis mehr, vor allem deshalb nicht, weil sie im gleichen Zeitraum mit einem Belastungspaket der Extraklasse gezwungen werden, den Gürtel enger zu schnallen. Auf der einen Seite wird von der Bevölkerung Spargesinnung eingefordert, aber Kostelka & Khol genehmigen sich etwas mehr.

Selbst Bundeskanzler Vranitzky war ja unzufrieden damit und hat diesen K & K-Vorschlag zurückgewiesen und hat die Reform der Reform verordnet. Bundeskanzler Vranitzky war in den letzten Tagen damit im Gespräch als Privilegienabbauer, weil er endlich erkannt hat, daß es da Handlungsbedarf gibt.

Allerdings hat dieser Bundeskanzler Vranitzky ein kleines Glaubwürdigkeitsproblem als Privilegienabbauer, meine Damen und Herren, hat er es doch verstanden, die Qualität des Nehmens im eigenen Interesse zur Hochblüte zu bringen. Und heute bietet diese dringliche Anfrage eine günstige Gelegenheit, am Beispiel des Bundeskanzlers darüber zu reden, wie man durch Staatsgelder zum Millionär werden kann. Es bedarf offensichtlich nur einiger geschickt ausgehandelter Verträge, wie zum Beispiel jenes Vertrages, in dem man nachlesen kann:

"Nach Beendigung Ihres Dienstverhältnisses haben Sie Anspruch auf eine Abfertigung von 14 Monatsentgelten, dies einschließlich eines gesetzlichen Abfertigungsanspruches. Für den Fall Ihres Ausscheidens aus der Bank sichern wir Ihnen unter nachstehenden Voraussetzungen einen lebenslänglichen Ruhebezug zu, für welchen die 16fachen monatlichen Gehaltsbezüge dieses Vertrages im Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses die Bemessungsgrundlage bilden. Der Ruhebezug gebührt ab dem vollendeten 60. Lebensjahr, sofern Sie Ihre Pensionierung beantragen, auch vor der Erreichung des 60. Lebensjahres bei Aufgabe Ihrer Dienststellung im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat."


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