Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 35. Sitzung / Seite 23

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Am Wort ist die Frau Abgeordnete. – Bitte, wenn Sie die Frage formulieren.

Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé (fortsetzend): Herr Minister! Ich könnte eine ganze Reihe von unangenehmeren Fragen an Sie richten. Ich habe mich aber jetzt schnell mit mir selbst geeinigt. Ich frage Sie: Was tun Sie, um zu vermeiden, daß die Behinderten weiterhin diskriminiert werden? Wie steht es mit einem Entwurf zu einem Antidiskriminierungsgesetz, auf das die Behinderten schon sehr lange warten?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Arbeit und Soziales Franz Hums: Die österreichische Bundesregierung hat bereits im Jahr 1992 das Behindertenkonzept beschlossen, und dieses wird sukzessive umgesetzt. Es gibt Sonderprogramme für Rehabilitation, Sonderprogramme für die Arbeitsplatzsicherung und Sonderprogramme für Maßnahmen im Berufsleben. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Das habe ich nicht gemeint!) Ich werde mich aber auch – wie Sie hier festgestellt haben – im Rahmen meiner Möglichkeiten dafür einsetzen, daß es immer weitergehende Maßnahmen gegen die Diskriminierung von Behinderten gibt. – Das war ja Ihre Frage. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Das war nicht meine Frage! Wir wollen ein Antidiskriminierungsgesetz und keine Maßnahmen!)

Frau Abgeordnete! Ich habe Ihnen erklärt: Es gibt ein umfassendes – ich könnte darauf sehr lange antworten – Behindertenkonzept der Bundesregierung aus dem Jahr 1992, das sowohl das Privatleben als auch das Berufsleben umfaßt. Und dieses Konzept wird schrittweise im Zusammenwirken mit den Behindertenverbänden umgesetzt. Es gibt meinerseits ständig Kontakte zu den Behindertenverbänden – auch in dieser Woche wieder. Wir setzen dieses Konzept schrittweise um, geben erhebliche Mittel aus, um den Menschen zu helfen, die es besonders brauchen. Ich habe Ihnen gleichzeitig erklärt, daß ich mich in meinem Bereich immer wieder dafür einsetzen werde, Diskriminierungen, die sich in der Praxis durch viele Maßnahmen im täglichen Leben ergeben können, zu vermeiden und zu verhindern. Das sind die Maßnahmen, die wir gegen die faktische Schlechterstellung im gesamten Leben setzen, angefangen beim öffentlichen Verkehr bis zu all den Einrichtungen, die es Behinderten künftig ermöglichen sollen, ihr Leben zu erleichtern und ihre Schwierigkeiten etwas zu mindern. Das sind die Maßnahmen.

Ich bin aber der Überzeugung, daß die konkreten Maßnahmen, die diese Diskriminierung beseitigen, wesentlich mehr wirken, als wenn wir hier ein Gesetz beschließen würden, ohne diese Maßnahmen zu setzen. Wir gehen den konkreten Weg, und wir haben im Vorjahr und heuer rund 3 Milliarden Schilling zusätzlich für den Bereich der Behinderten ausgegeben. Und wenn Sie sich eine Reihe von Bereichen anschauen – von den Werkstätten für Behinderte bis zu den Maßnahmen mit den Unternehmungen –, dann werden Sie feststellen, daß hier sehr viel geschieht.

Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Bei dieser Gelegenheit möchte ich auch folgendes sagen: Ich habe auch von Ihnen immer wieder den Vorwurf des Taschengeldes gehört. – Ich möchte hier noch einmal feststellen: Es wird hier permanent Falsches behauptet. Im Bereich des Bundespflegegeldes sollen jedem, der in einem Heim ist, weiterhin 20 Prozent seiner Pension und die gesamte Sonderzahlung der Pension als Taschengeld zur Verfügung stehen. Wir haben mit der Pflegegeldregelung (Abg. Dr. Partik-Pablé: Er hat keine Pension!) – übrigens auch eine Regelung im Interesse der Behinderten – eine Regelung getroffen, die es in ganz Europa in dieser Qualität nicht gibt, die es in der ganzen Welt in dieser Qualität nicht gibt. Diese Regelung im Bereich des Pflegegeldes ist aber nicht als Einkommen, sondern als Maßnahme zu sehen, um den Behinderten für die Pflegeaufwendung zusätzlich Geld zur Verfügung zu stellen. Das ist die Maßnahme.

Daher bitte ich Sie, Frau Abgeordnete: Wenn Sie künftig in der Öffentlichkeit über das Taschengeld reden, dann erklären Sie auch, daß ein Teil aus dem Pflegegeld natürlich nur für Pflegemaßnahmen zur Verfügung steht. Jener Teil, der den in den Heimen Befindlichen als Einkommen zur Verfügung steht, sind 20 Prozent der Pension und natürlich die gesamte Sonder


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