Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 35. Sitzung / Seite 84

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Bereich, sowohl in der Verwaltung als auch im Vertrieb und auch in der Erzeugung, Arbeitsplatzverluste bedeuten.

Sie haben jetzt aufgrund dieser chaotischen Werkvertragsregelung eine leichte Änderung herbeigeführt, haben aber ganz vergessen, die Geringfügigkeitsgrenze hinaufzuheben. Jene Arbeiterinnen und jene Frauen, die ein kleines Zubrot für ihre Familie dringend brauchen, werden jetzt auf der Straßen stehen. Auch jene Frauen, Herr Minister, die keine andere Möglichkeiten haben, weil sie aufgrund der Infrastruktur keinen anderen Arbeitsplatz finden, werden diese Arbeit verlieren, denn die Firmen, die mich damals angeschrieben haben, haben die Konsequenzen teilweise schon gezogen und werden sie teilweise noch in Zukunft ziehen.

Wenn Sie dann eine Änderung mit den Werkverträgen herbeiführen, wie heute gesagt wurde – wir probieren es einmal aus –, dann, Herr Minister, wird es zu spät sein, und die Frauen sind wieder die Benachteiligten! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.53

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Sophie Bauer. – Bitte, Sie haben das Wort.

13.53

Abgeordnete Sophie Bauer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Es besteht schon seit langem die Forderung, daß auch die Frauen den Bäckerberuf ausüben dürfen. Für mich ist dabei selbstverständlich, daß für die Berufsausübung auch die nötigen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Das neue Gesetz regelt vor allem, daß Probleme des Transportes der Arbeitnehmerin zum Betrieb und wieder zurück beseitigt sind. Das sichere Erreichen des Betriebes muß aber auch in einem zumutbaren Zeitraum möglich sein, oder der Arbeitgeber hat für eine entsprechende Transportmöglichkeit zu sorgen. Bei Nichteinhaltung der nötigen Voraussetzung kann auch der Arbeitgeber bestraft werden, und zwar mit Geldstrafen bis zu 15 000 S.

Die Lösung des Transportproblems ist ein sehr wesentlicher Punkt. Ich möchte hiebei betonen, daß es sicher sehr große Unterschiede gibt, ob jemand am Land oder in der Stadt wohnt, da die Transportmöglichkeiten in ländlichen Gebieten wesentlich eingeschränkter sind als in der Stadt, dies vor allem in der Früh beziehungsweise zur nächtlichen Zeit. Wir wissen aber auch, daß die Beleuchtung oft unzureichend ist und sich viele Frauen dadurch gefährdet fühlen. Auch die Möglichkeit, mit dem Auto in den Betrieb zu kommen, ist zum Beispiel für Lehrlinge oft nicht gegeben, da sie noch keinen Führerschein haben oder sich auch gar kein Auto leisten können.

Wenn wir heute das Bäckereiarbeiter/innengesetz beschließen, so muß gesagt werden, daß damit die nötigen Voraussetzungen für die Ausübung des Bäckerberufes sowohl für Männer als auch für Frauen geschaffen werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da auch gerade wieder von der Abgeordneten Madl die Arbeitszeit, das Nachtarbeitsverbot und überhaupt die Flexibilisierung angesprochen wurde, möchte ich schon sagen, daß die Flexibilität auch in Industrie- und Wirtschaftszweigen gefragt ist, und zwar vor allem von jenen, die, so wie die Abgeordnete Madl, diese Arbeit nie werden erbringen müssen. (Abg. Madl: Was? Da haben Sie eine Ahnung?) Das kann ich mir nicht vorstellen, daß Sie in einem Betrieb eine ganze Woche einmal diese Leistung erbringen müssen. (Abg. Madl: Ja, Sie können sich vieles nicht vorstellen!) Ich gehe gern mit Ihnen in den Betrieb. Ich gehe gerne mit Ihnen in den Betrieb raus! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Haigermoser: Zeigen Sie uns Ihre schwieligen Arbeiterhände!) Die können Sie sich anschauen.

Ich habe 20 Jahre lang Akkordarbeit geleistet. Sie können auch nicht mitreden, was es heißt, acht Stunden in Akkord zu arbeiten. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Rosenstingl. ) Nein, das können Sie nicht! Ich nehme Sie gerne in den Betrieb mit, und dann werden Sie sich anschauen können, was die Leute im Akkord und in Schwerarbeit um 8 000 S netto leisten müssen. (Abg. Ing. Tychtl: Bitte nicht mitnehmen!)


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