Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 36. Sitzung / Seite 73

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da diese zwei Produktionssektoren im Vergleich zu anderen Sektoren eine relativ befriedigende Preisentwicklung haben.

Damit können wir das Umweltprogramm 1996 – wie von den Bauern beantragt – finanzieren und für 1997 mit diesen Maßnahmen in den Bereichen Fruchtfolgestabilisierung und Elementarförderung sicherstellen, daß wir einerseits mit den im Budget vorgesehenen Mitteln das Auslangen finden und anderseits nicht in diese wichtigen Zukunftsbereiche wie Investitionsförderung und Sektorpläne eingreifen.

Daher stehe ich zu dieser Entscheidung, und ich halte sie, auch im Interesse der langfristigen Sicherung des Europaabkommens, für die Bauern für richtig. Ich halte es auch für richtig, diese Entscheidung jetzt zu treffen, damit die Bauern zeitgerecht für die Planungsphase des Umweltprogrammes für das kommende Jahr die Bedingungen kennen, da die Bauern bereits nach der Ernte ihre Fruchtfolge planen und entsprechende Maßnahmen setzen. Ich halte sie für richtig in der Zielsetzung, weil wir dadurch wichtige Zukunftsinvestitionen nicht gefährden. Ich halte sie in der Ausgewogenheit in den einzelnen Sektoren der Landwirtschaft – zwischen Acker- und Grünland – für vertretbar. Ich halte es wirklich für richtig, diese Entscheidung jetzt zu treffen, damit die Bauern Klarheit haben. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Zu einem zweiten wichtigen Thema, das angesprochen wurde: der Rindersektor. Ich weiß, daß der Sektor Rinder nicht nur jetzt wohl einer der schwierigsten Agrarmärkte ist, sondern es wahrscheinlich in den nächsten Monaten bleiben wird. Ich bitte Sie aber bei der Beurteilung dessen, was auch hier diskutiert wurde, bei der Gesamtbeurteilung dessen, was geschehen ist, den Überblick nicht zu verlieren.

Erstens: Die Interventionsmaßnahmen, die von der Europäischen Union bisher gesetzt wurden, betreffen einen Bereich von ungefähr 180 000 bis 200 000 Tonnen – in Österreich sind das bis dato etwa 6 400 Tonnen Fleisch, die von den Interventionen betroffen sind – und es ist klar, daß diese auch fortgesetzt werden müssen. Ich möchte Sie nur auf die Kosten aufmerksam machen: Allein für den Österreich-Anteil der Intervention aus Mitteln der EU ist mit bisher aufgelaufenen Kosten von 230 Millionen Schilling rechnen – nur aus dem Titel Intervention –, und diese Intervention wird weitergehen.

Zweiter Punkt: Die Exporterstattungen im Rindersektor wurden angehoben. Auch österreichische Produzenten haben Gott sei Dank diese Maßnahme in Anspruch genommen und etwa in den ersten fünf Monaten Lizenzen für zirka 6 400 Tonnen Rindfleischexporte gezogen. Das kann man, umgerechnet auf Österreich, etwa mit einem Wert von 115 Millionen Schilling aus Mitteln der Europäischen Union beziffern.

Drittens: Der BSE-Ausgleich, also der Einkommensausgleich für BSE-geschädigte Bauern ist für Österreich – und so gesehen, Herr Kollege Reichhold, bin ich auch stolz auf die Art und Weise, daß und wie wir die Erhöhung der BSE-Entschädigung in Brüssel erreicht haben – mit etwa 330 Millionen Schilling zu beziffern.

Zur Frage Hartwährungsausgleich: Es gibt eine Einigung zwischen dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft und dem Bundesministerium für Finanzen dahin gehend, daß wir den Hartwährungsausgleich im Laufe des Monats August beziehungsweise Anfang September ausbezahlen können. Der Hartwährungsausgleich wird für Stiere, Ochsen, Schlachtkalbinnen – nur aus EU-Mitteln, das sage ich dazu – je Stück 366 S, für Zucht-Nutz-Kalbinnen 561 S betragen. Der BSE-Ausgleich wird auch nach dem System der Tierliste abgewickelt, weil ich es für verteilungsgerechter halte, die Tierliste heranzuziehen und nicht nur die Prämientiere zu berücksichtigen. Der BSE-Ausgleich wird sich in der Kategorie Stiere, Ochsen, Schlachtkalbinnen in etwa auf 730 S pro Stück und für den Bereich Zucht-Nutz-Kalbinnen auf etwa 530 S belaufen.

Sie wissen, daß im Bereich Hartwährungsausgleich die nationale Finanzierung dann möglich ist, wenn die Bundesländer den 40prozentigen Kofinanzierungsanteil bezahlen. Wenn alle Bundesländer diesen Anteil bezahlen, dann werden sich zu diesen Beträgen noch einmal rund 250 Millionen Schilling rechnen, und es obliegt der Entscheidung des jeweiligen Landes, den


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