Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 36. Sitzung / Seite 83

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setzen oder das genetische Potential zu sichern, aber kurzfristig gibt es andere Möglichkeiten, die österreichischen Wälder wirklich funktionsfähig zu erhalten. Dazu gehört insbesondere, daß man jenen Betrieb, der der größte in Österreich ist, nämlich die Österreichischen Bundesforste, in einer Art und Weise ausstattet und organisiert, daß diese langfristigen Überlegungen erst einmal zum Tragen kommen können. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Deshalb hat Herr Abgeordneter Firlinger Ihnen zwischengerufen, daß eine Privatisierung in dem Bereich nicht einen Verkauf an das Ausland bedeuten muß, sondern es geht darum, andere Verwaltungsstrukturen dort zu organisieren, damit jenes Geld, das in dem Bereich erwirtschaftet wird, nicht verlorengeht durch überholte Verwaltungsstrukturen, wo es doch gebraucht wird, um die Wälder zu sichern.

Meine Damen und Herren! In diesem Sinne darf ich auch unseren Entschließungsantrag verlesen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Reinhard Firlinger und Genossen betreffend Ausgliederung und Privatisierung der Österreichischen Bundesforste

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundeskanzler und die zuständigen Bundesminister werden ersucht, einen Plan für die Ausgliederung der Österreichischen Bundesforste aus dem Budget und deren Privatisierung, den gesellschaftsrechtlichen Rahmen und den zeitlichen Ablauf der Reorganisation vorzulegen. Die neue Gesellschaftsform soll insbesondere die Sicherstellung der folgenden Zielsetzungen gewährleisten:

1. den geordneten Rückzug des Staates aus der Forstwirtschaft, bis dahin

1.1 die Verwaltungsvereinfachung und die Schaffung einer effizienten Führung der Forstbetriebe,

1.2 die ertragreiche und nachhaltige Bewirtschaftung der Vermögenswerte,

1.3 die Verbesserung der Substanz durch Arrondierung und Sanierungsmaßnahmen,

1.4 das Einbringen von Flächen der derzeitigen Österreichischen Bundesforste in bestehende und zu errichtende Nationalparks sowie

2. die Befreiung des Bundes von finanziellen Verpflichtungen, wie einer Haftung für Verluste der Österreichischen Bundesforste."

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Sie sehen, auch dieser Antrag nimmt letztlich darauf Rücksicht, daß eine Struktur geschaffen werden soll, die eine nachhaltige Bewirtschaftung unserer Wälder, so wie sie letztlich auch durch das Forstliche Vermehrungsgutgesetz gewünscht wird und in Aussicht genommen ist, gewährleistet. – Das zum einen Punkt.

Der zweite Punkt ist das ebenfalls schon angesprochene Änderungsprotokoll zu dem Europäischen Übereinkommen zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen.

Sie werden sich sicherlich erinnern, daß es am 19. April 1996 in diesem Haus einen einstimmigen Beschluß gegeben hat, mit dem Ersuchen an den Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, sich auf europäischer Ebene für die Abschaffung der Käfighaltung von Hühnern einzusetzen.


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