Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 36. Sitzung / Seite 84

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Dieses Protokoll, das heute zur Abstimmung kommen wird, ist genau darauf bezogen, denn es heißt in den Erläuternden Bemerkungen, daß das Übereinkommen an die Weiterentwicklung in der Tierhaltung angepaßt werden soll, indem sein Anwendungsbereich auf bestimmte Aspekte der Entwicklungen in den Tierhaltungsmethoden – hier ist insbesondere die Biotechnologie gemeint – erweitert werden soll.

Aber es geht nicht nur um die neu hinzukommenden Methoden der Züchtung – richtig ist, daß man das mit berücksichtigen muß –, es geht auch darum, bereits seit langem existierende Formen der Tierhaltung, die von uns allen einstimmig hier im Haus als nicht zielführend, als nicht wünschenswert, als dem Tierschutz widersprechend angesehen worden sind, abzuschaffen.

Das, meine Damen und Herren, erfordert aber – das sehen wir von seiten des Liberalen Forums durchaus ein –, daß es vom Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, wie es dieser Entschließungsantrag auch vorsieht, auf europäischer Ebene Aktionen geben wird. Und ich möchte, da unser Entschließungsantrag hier im Hause und die Verhandlungen auf europäischer Ebene zeitlich ziemlich zusammengefallen sein müssen, den Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft fragen, inwieweit er diesen Standpunkt bei den Verhandlungen einbringen konnte, inwieweit er damit durchdringen konnte oder ob es in absehbarer Zeit, wenn er damit nicht durchdringen konnte, diesbezüglich Änderungen geben wird. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

12.50

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der Entschließungsantrag, den Abgeordneter Mag. Barmüller vorgetragen hat, ist geschäftsordnungsgemäß unterstützt und wird in die Verhandlungen mit einbezogen.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Sauer. – Bitte.

12.51

Abgeordneter Willi Sauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Wenn wir heute über verschiedene Gesetzesvorlagen und Anträge, die die Landwirtschaft im besonderen und verschiedene Institutionen im einzelnen betreffen, so möchte ich mich ganz besonders mit der Rinderhaltung und den Passagen der Gesetze auseinandersetzen, die diese Thematik betreffen.

Vorerst möchte ich ein Dankeschön dafür sagen, daß die Verhandlungen bezüglich der Ausgleichszahlungen für die Preiseinbußen, die die österreichischen Rinderbauern in den letzten Monaten gehabt haben, ein Ergebnis zustande gebracht haben, das halbwegs erträglich ist – wenn ich auch gleichzeitig anmerken muß, daß bei weitem nicht alle Preiseinbußen ausgeglichen werden konnten, aber dennoch wurde die größte Härte in gewissen Bereichen abgefedert.

Es ist leider Gottes so, daß durch diese Rinderseuche BSE, die von England zu uns herüber kam, die österreichische Rinderhaltung und natürlich auch die Fleischproduktion auf dem Rindersektor sehr stark in Mitleidenschaft gezogen wurden. Wenn man die Statistik hernimmt, dann muß man feststellen, daß in England der Rindfleischkonsum um etwa 20 Prozent zurückgegangen ist – trotz der Seuche im Inland – und bei uns in Österreich ein Konsumrückgang von etwa 40 Prozent zu verzeichnen ist. Wenn hier jemand behauptet, wären wir nicht in der Europäischen Union, dann hätten wir all diese Probleme nicht, dann, muß ich sagen, ist das Scharlatanerie. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der SPÖ und beim Liberalen Forum.)

Wir haben in Österreich zirka 116 000 rinderhaltende Betriebe, und diese 116 000 rinderhaltenden Betriebe leisten einen enormen Anteil an der Landschaftspflege, an der Landschaftspflege deswegen, weil Gras und das nachgelagerte Produkt Heu nur über den Rindermagen zu verwerten sind. Es wäre unmöglich, die österreichische Grünlandwirtschaft ausschließlich mit Landschaftspflegern zu erhalten, nicht weil es nicht finanzierbar wäre, obwohl die Finanzierung auch ein Problem wäre, sondern weil die Entsorgung des Grases eine Problematik darstellen würde, die nicht bewältigbar wäre, weil die Kompostierung von so großen Mengen ganz einfach nicht möglich wäre. Und so trägt der bäuerliche rinderhaltende Betrieb in Österreich sehr wesentlich dazu bei, die Landschaft zu pflegen und zu erhalten. Diese Landschaftspflege kommt


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