Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 36. Sitzung / Seite 98

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aber nicht gefragt, ob tatsächlich etwas wächst, ob der Hagel etwas zerstört, ob ein Hochwasser kommt oder ob es einen Schädlingsbefall gibt. Wenn die Bauern die Ernte einpflügen müssen, ist der Betrag trotzdem zu zahlen. Und auch jene Bauern, die durch Selbstvermarktung eine Werbeschiene aufgezogen haben, müssen Beiträge zahlen. Gigantisch und unerhört ist auch, daß die Beiträge automatisch von den Förderungen abgezogen werden. (Abg. Dr. Heindl: Das ist unglaublich!) Das ist unglaublich! (Beifall bei den Freiheitlichen.) Und durch die Aufzeichnungspflicht wird den Bauern auch mehr Bürokratie aufgelastet.

Ich komme jetzt zum Rebenverkehrsgesetz. Auch dahinter steht wieder eine starke ÖVP-Lobby. (Abg. Steibl: So ist es!) Das bedeutet den Todesstoß für viele kleine Betriebe.

Selbst die Rechtsanwaltskammer hat im Begutachtungsverfahren folgendes festgestellt:

"Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag dankt für die Übermittlung der gegenständlichen Entwürfe samt Materialien und nimmt dazu wie folgt Stellung:

Die dem Österreichischen Rechtsanwaltskammertag übermittelten Stellungnahmen der einzelnen Rechtsanwaltskammern sind unterschiedlich: Sie enthalten teilweise Zustimmung, teilweise Ablehnung. Angeschlossen wird die Stellungnahme der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer mit grundsätzlichen Bedenken, insbesondere auch hinsichtlich der Umsetzung und des Begutachtungsverfahrens. Dazu wird nachdrücklich gebeten, im Falle von Umsetzungs- oder Anpassungsgesetzen an EU-Richtlinien die entsprechenden Richtlinien den Gesetzesmaterialien anzuschließen, um den begutachtenden Körperschaften ihre Aufgabe zu erleichtern." – So, und jetzt kommt’s:

"Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag schließt sich auch den Bedenken der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer dahin gehend an, daß der gegenständliche Gesetz- und Verordnungsentwurf von besonderer Detailfreudigkeit gekennzeichnet ist, die aufgrund der EU-Richtlinien nicht erforderlich wäre und erheblichen Aufwand nicht nur bei der Kontrolle (der angeblich durch die kostendeckenden Gebühren gedeckt werden soll)" – das sind schon wieder Mehrkosten –, "sondern auch im Bereich der Rebgut erzeugenden, vermehrenden und vertreibenden Betriebe nach sich ziehen wird." (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Nicht nur die Rechtsanwaltskammer, sondern auch ein betroffener Rebveredlungsbetrieb hat dazu Stellung genommen und an den Freiheitlichen Klub eine Stellungnahmen gesendet. (Beifall der Abgeordneten Rauch-Kallat und Steibl. )

"Betrifft: Rebenverkehrsgesetz (Entwurf s. Beilage)

Eine starke ÖVP-Lobby ist daran interessiert, ein Rebenverkehrsgesetz zu beschließen, mit dessen Wirksamwerden viele Rebveredlern (wirklichen Kleinstbetrieben) der Todesstoß versetzt wird mit der Ausrede, daß unser Rebenverkehrsgesetz nicht EU-konform sei" – man hat eine Fleißaufgabe gemacht, in der Stellungnahme der Rechtsanwaltskammer sagt man, daß viele Fleißaufgaben enthalten sind –, "werden Hunderte Kleinbetriebe zerstört, weil an den Haaren herbeigezogene Kriterien von den ,Kleinen‘ nicht erfüllt werden können, beziehungsweise wenn sie erfüllt werden, haben ihnen die zirka zehn Großbetriebe, die sich für dieses Gesetz so stark machen, die Existenzgrundlage bereits entzogen." (Abg. Wenitsch: Das ist Lobbyismus!)

Einer dieser Lobbyisten ließ sich zu der Feststellung hinreißen: "Dieses Gesetz ist bereits so gut wie beschlossen, denn diejenigen, die darüber abstimmen, haben ohnehin keine Ahnung von dieser Materie." – Solche Reden stimmen mich sehr nachdenklich, auch wenn dies leider oft stimmt, kommen sie einer Mißachtung der gesetzgebenden Körperschaft gleich.

"Ich will kurz erklären, worum es hier geht: Es geht um das Veredeln von Jungweinstöcken (Reben). Nun werden nicht ohne Hysterie Behauptungen verbreitet, unsere Weinstöcke seien alle krank (was gar nicht stimmt), und auch deshalb sei es notwendig, das Rebenvermehrungsgut einer phytosanitären Prüfung zu unterziehen, und nur das so erzeugte zertifizierte Material dürfte in Umlauf gebracht werden. Zuwiderhandelnde sollen mit 50 000 S bestraft werden. Das


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