Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 36. Sitzung / Seite 166

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Aber auch Kollege Parnigoni hat gemeint, Kritik an Salzburger Entscheidungen treffen zu können, und zwar im Zusammenhang mit der Ausrichtung der Olympischen Spiele im Jahr 2006. ÖVP und FPÖ haben im Salzburger Gemeinderat dagegengestimmt. Ich bekenne mich dazu, daß die Veranstaltung von Olympischen Spielen und Weltmeisterschaften für die Region, für die Wirtschaftsstruktur hervorragend sind, aber, Herr Kollege Parnigoni, wenn Sie zuhören würden – wenn er nicht gerade ein Nickerchen macht ... (Abg. Koppler: So wie der Haider!) Kollege Koppler! Mach auch ein Nickerchen, damit es ein bißchen leiser wird!

Wenn die Unterlagen für eine Bewerbung derart mangelhaft sind, wie sie in Salzburg vorgelegt wurden, dann kann man nicht zustimmen. Ich darf am Rande nur eines erwähnen: Das erste Diskussionspapier über die Kosten der Sportstättenbauten schien äußerst günstig. Es war frappierend, wie billig eine Eishalle kommt, wie billig solche Stadien zu errichten sind. Meine Damen und Herren! Wissen Sie, was passiert war? – Man hat die Beträge in Schilling angegeben, obwohl es sich um Dollar gehandelt hat. So einfach ist das, und da kann man natürlich nicht zustimmen.

Das gleiche gilt für die Aussage, daß 4 500 Arbeitsplätze geschaffen werden; 6 Milliarden Schilling Wertschöpfung – wer garantiert das? Und wenn Kollege Puttinger den Mund so voll nimmt, daß er dafür ist, gegen seinen ÖVP-Bürgermeister, dann soll doch die Wirtschaftskammer Salzburg aus ihrem überreichen, übervollen Topf die Ausfallshaftung übernehmen, falls diese 6 Milliarden an Einnahmen nicht lukriert werden können! Das wäre eine klare und gute Tat, durch die die Beträge der Zwangsmitglieder wieder in die Wirtschaft zurückfließen würden! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Kollege Peter! (Abg. Mag. Peter: Jetzt bin ich dran!) Ich teile deine Meinung, daß die Bestimmungen im § 24 Einkommensteuergesetz im Zusammenhang mit der Veräußerung oder Aufgabe von Betrieben wirklich absolut schlecht und wirtschaftsfeindlich sind und durch das Belastungspaket noch einmal verschlechtert wurden. Nur eines bitte, lieber Kollege Peter: Du kannst bei der Berechnung eines Aufgabegewinnes keine Schulden anrechnen! Das ist bitte steuertechnisch nicht möglich!

Zum 27. Mal, lieber Kollege Peter, erkläre ich dir den Aufgabegewinn: Restbuchwert gegenüber dem Teilwert der Entnahme ins Privatvermögen abzüglich der Entnahmekosten ergibt den Veräußerungsgewinn oder Aufgabegewinn.

In diesem Punkt gebe ich dir recht: Diese Bestimmung gehört geändert, und zwar wie folgt – und da treffen wir uns bezüglich der Reduzierung der Bettenzahl –: wenn Hotelbetriebe aus dem Betriebsvermögen entnommen werden und der Vermietung und Verpachtung in Form von ganzjährig bewohnten Wohnungen zugeführt werden, dann hat eine Versteuerung des Entnahmegewinnes so lange zu unterbleiben, bis das Objekt verkauft wird. (Beifall des Abg. Mag. Peter. ) Das wäre ein Modell, das es zweifellos möglich machen würde, entsprechende Bettenkapazitäten abzubauen, ohne eine Stillegeprämie zahlen zu müssen. – Es freut mich, daß du zustimmst. (Abg. Mag. Peter: Die Stillegeprämie hat niemand gefordert!) Zumindest medial wurde es dir immer wieder unterstellt. (Abg. Mag. Peter: Das muß nicht stimmen!) Ich nehme zur Kenntnis, daß du mehrfach zitiert wurdest, aber wahrscheinlich falsch zitiert wurdest. Kollege Peter! Bitte, sei doch jetzt einmal froh, daß ich dir ein ordentliches, schönes Modell geliefert habe, du kannst es weiter verwenden. Ich würde mich freuen, wenn wir es gemeinsam über die Rampe bringen würden. (Abg. Dr. Khol: Ihr seid eh gute Freunde! – Abg. Auer: Ihr wart eh einmal beieinander!)

Ein weiterer Punkt ist die Getränkesteuerreform, die Abschaffung der Getränkesteuer unter gleichzeitigem, aufkommensneutralem Ersatz für die Gemeinden. Wenn hier der Herr Bundeskanzler gemeint hat, die EU-Konformität der Getränkesteuer sei gegeben und gegenteilige Meinungen seien Einzelmeinungen, dann irrt er. Die Zahl jener Finanzexperten und Finanzrechtler, die heute schon feststellen, daß Getränkesteuer und Landesfremdenverkehrsabgabe nicht EU-kompatibel sind, mehrt sich. Ich warne daher die Bürgermeister, ich warne aber auch die Fremdenverkehrsverbände davor, diesbezüglich den Kopf in den Sand zu stecken. Das böse Erwachen könnte relativ bald kommen. (Abg. Mag. Steindl: Was sollen wir machen?)


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