Der Wirtschaftsausschuß hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 2. Juli 1996 in Verhandlung genommen.
Die Abgeordneten Puttinger, Heindl und Genossen brachten einen Abänderungsantrag ein auf eine Fristverlängerung für die Antragstellung auf Akkreditierung für solche Prüfstellen, deren Autorisation am 1. Jänner 1993 noch gültig war.
Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Initiativantrag unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages mit Stimmeneinhelligkeit angenommen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wirtschaftsausschuß somit den Antrag , der Nationalrat wolle dem dem schriftlichen Ausschußbericht angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Ich bringe zu diesem Punkt eine Druckfehlerberichtigung:
Zum Bericht des Wirtschaftsausschusses (244 der Beilagen) sind im Text des dem Bericht angeschlossenen Gesetzentwurfes nach dem Titel die Promulgationsklausel und der Einleitungssatz einzufügen. Diese lauten:
"Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Akkreditierungsgesetz, BGBl. Nr. 468/1992, wird wie folgt geändert:"
Weiters bringe ich den Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Antrag 251/A der Abgeordneten Mag. Cordula Frieser, Dr. Kurt Heindl und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Wirtschaftstreuhänder-Berufsordnung, die Wirtschaftstreuhänder-Berufsordnungs-Novelle 1982 und das Wirtschaftstreuhänder-Kammergesetz geändert werden, sowie über den Antrag 89/A der Abgeordneten Helmut Haigermoser und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Wirtschaftstreuhänder-Berufsordnungs-Novelle 1982 geändert wird.
Die Abgeordneten Mag. Cordula Frieser, Dr. Kurt Heindl und Genossen haben am 28. Juni 1996 den Initiativantrag 251/A eingebracht.
Der Wirtschaftsausschuß hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 2. Juli 1996 in Verhandlung genommen.
Bei der Abstimmung wurde der Antrag 251/A mit Stimmenmehrheit angenommen.
Der Wirtschaftsausschuß vertritt die Auffassung, daß mit dieser Beschlußfassung der Antrag 89/A keiner weiteren Behandlung bedarf und daher als miterledigt gilt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wirtschaftsausschuß somit den Antrag , der Nationalrat wolle dem dem schriftlichen Ausschußbericht angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Auch hier eine Druckfehlerberichtigung zum Bericht des Wirtschaftsausschusses (247 der Beiagen). Im Text des dem schriftlichen Ausschußbericht angeschlossenen Gesetzentwurfes ist nach dem Titel die Promulgationsklausel einzufügen. Diese lautet:
"Der Nationalrat hat beschlossen:"
Schließlich bringe ich den Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Antrag 184/A der Abgeordneten Ingrid Tichy-Schreder, Dr. Kurt Heindl und Genossen betreffend ein Bundesgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Förderungsgesetz).
Die Abgeordneten Ingrid Tichy-Schreder, Dr. Kurt Heindl und Genossen haben am 7. Mai 1996 den gegenständlichen Initiativantrag eingebracht.