Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 36. Sitzung / Seite 215

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Meine Damen und Herren! Ich komme noch einmal auf diesen Vertrag zurück, auf diese Europäische Energiecharta, und möchte insbesondere auch Herrn Abgeordneten Oberhaidinger ansprechen, der gemeint hat, daß der Antrag betreffend Förderung von Kraft-Wärme-Kopplung deshalb nicht die Zustimmung findet, weil in dem Vertrag ohnehin ausdrücklich drinnen steht, daß solche Technologien zu fördern sind.

Erstens: Das stimmt, es ist in der Europäischen Energiecharta die Auflage oder der Wille enthalten, daß man das fördern soll. Ich möchte nur Herrn Abgeordneten Oberhaidinger entgegenhalten, daß das kein Grund ist, gegen einen Entschließungsantrag zu sein, der das ebenfalls verlangt, denn ich erinnere an das Strukturanpassungsgesetz, ich erinnere, meine Damen und Herren, an das Elektrizitätsabgabensetz, an das Erdgasabgabengesetz, in denen überhaupt nichts vorgesehen ist, um erneuerbare Energieträger zu fördern, Kraft-Wärme-Kopplung zu fördern, und das, obwohl es auch im nationalen Umweltplan steht, der in der Regierung bereits beschlossen worden ist und hier ins Haus kommen wird und worin ausdrücklich von seiten der Regierungsparteien gesagt worden ist, man müsse den erneuerbaren Energieträgern gegenüber den erschöpfbaren den Vorzug einräumen.

Insofern, meine Damen und Herren, fehlt es überhaupt nicht, und zwar weder auf internationaler Ebene noch auf nationaler Ebene, an den Konzepten, sondern was fehlt, ist die Umsetzung. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Und das, Herr Abgeordneter Oberhaidinger, ist etwas, was die Liberalen haben wollen. Wir wollen, daß in Österreich wirklich mit einer ökologischen Steuerreform vorgegangen wird, wir wollen, daß wir endlich dazu finden, jene Erklärungen, die hier immer wieder abgegeben werden, dort, wo es möglich ist, wirklich in die Tat umzusetzen. Wir müssen Biomasse-Nahwärmenetze verstärkt fördern. Das ist ein Weg, bei dem wir auch international einen Technologievorsprung haben, den wir auch beibehalten sollten, aber wir können es nur, wenn wenigstens diese Absichtserklärungen, die auch von den Regierungsparteien gegeben werden, wirklich in die Tat umgesetzt werden.

Insofern wäre dieser Entschließungsantrag wert, nicht nur hier beschlossen zu werden, sondern in der Folge auch wirklich umgesetzt zu werden. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

22.43

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Frieser. – Bitte, Frau Abgeordnete.

22.43

Abgeordnete Mag. Cordula Frieser (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich will lediglich zum Punkt 16 der Tagesordnung kurz Stellung nehmen, nämlich zur Novelle betreffend die Wirtschaftstreuhänder-Berufsordnung und das Wirtschaftstreuhänder-Kammergesetz.

Diese Novelle ist erforderlich aufgrund der 4. Richtlinie des Rates beziehungsweise des EU-Gesellschaftsrechtsänderungsgesetzes und nicht, wie Herr Rosenstingl uns glauben machen wollte, aufgrund eines legistischen Geistesblitzes seiner Partei. (Abg. Rosenstingl: Das habe ich auch nicht gesagt!)

Inhaltlich ist diese Novelle abgestimmt mit meiner Interessenvertretung, der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, beziehungsweise mit den genossenschaftlichen Revisionsverbänden, und sie wurde von den Freiheitlichen im legistischen Inhalt von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder sozusagen übernommen. Also ist es auch nicht wahr, daß diese Novelle eine Erfindung der Freiheitlichen Partei sei.

Die Novelle regelt, unter welchen beziehungsweise mit welchen Voraussetzungen ein Wirtschaftstreuhänder als Betriebsprüfer gemäß § 221 HGB Abschlußprüfungen durchführen darf. (Abg. Böhacker: Buchprüfer!) Buchprüfer. Entschuldigung, ich bin geistig schon wieder in meiner Kanzlei.


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