Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 36. Sitzung / Seite 262

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österreichischer Abgeordneter sich hier herausstellt und verhindern will, daß St. Pölten die gleichen Rechte hat wie jede andere Landeshauptstadt in Österreich, und noch dazu behauptet, das wäre der entscheidende Durchbruch, ist unglaublich, das ist für einen niederösterreichischen Abgeordneten unerhört! (Beifall bei der SPÖ. – Rufe und Gegenrufe beim Liberalen Forum und bei den Freiheitlichen.)

Dies noch zu verbinden mit unqualifiziertesten Angriffen auf einen langgedienten Regionalmandatar in St. Pölten (Abg. Dr. Graf: Da muß der Gusenbauer selbst lachen!) , nämlich den Landtagsabgeordneten Karl Gruber, den ich seit Jahrzehnten kenne, das ist wirklich billigste Polemik hier im Hohen Haus!

Es geht darum – und daran führt kein Weg vorbei, da sich die Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher demokratisch entschieden haben und eine Landeshauptstadt wollen –, daß diese Landeshauptstadt genauso voll ausgestattet ist wie jede andere Landeshauptstadt. Das gebührt den Niederösterreichern, eine reduzierte Landeshauptstadt werden wir nicht zulassen. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

11.29

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dkfm. Ruthofer. – Bitte, Herr Abgeordneter.

11.29

Abgeordneter Dkfm. Kurt Ruthofer (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich befasse mich kurz mit dem Bundesgesetz, mit dem das Zollrechts-Durchführungsgesetz geändert wird. Es ist Ziel der Bundesregierung, die Überwachung der Außengrenzen der Europäischen Gemeinschaft durch die Errichtung eines Grenzdienstes in der Bundesgendarmerie zu verbessern. Dies bedingt, daß an die Stelle der Besetzung der Grenzdienststellen ausschließlich mit Zollorganen eine Doppelbesetzung durch Zoll- und Gendarmerieposten treten müßte. Dies ist an wichtigen Grenzübergängen mit entsprechend starkem Personen- und Warenverkehr zu rechtfertigen, an kleineren Grenzübergängen soll aber zur Vermeidung eines übermäßigen Personenbedarfs die Besetzung bloß mit Zoll- oder Gendarmerieorganen oder der gegenseitige unterstützende Einsatz der beiden Gruppen von Organen ermöglicht werden. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Die Überlegung, daß an Grenzübergängen mit starkem Verkehrsaufkommen die sicherheitsbehördliche Grenzkontrolle durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes und die Zollkontrolle durch Zollorgane wahrgenommen werden sollen und an Grenzübergängen mit geringerem Verkehrsaufkommen eine Doppelbesetzung mit diesen Organen vom Gesichtspunkt der Sparsamkeit und Verwaltung aus einen unvertretbaren Personalaufwand bewirken würde, ist naheliegend.

Aufgabe des vorliegenden Entwurfs ist es, Regelungen zu treffen, damit Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes Geschäfte der Zollverwaltung erledigen dürfen. Die Finanzlandesdirektion für Kärnten meint, daß bei den Grenzübergängen mit geringerem Verkehrsaufkommen die vorhin erwähnten Kontrollen, die schon bisher jahrelang praktiziert wurden, weiterhin durch Zollorgane erfolgen sollen.

Auch der Rechnungshof hat sich in seiner zum Entwurf des Grenzkontrollgesetzes, das wir gestern behandelt haben, an das Bundesministerium für Inneres übermittelten Stellungnahme aus Kostengründen und Erwägungen der Effizienz gegen eine sogenannte umgekehrte Übertragung von Aufgaben der Zollverwaltung auf Sicherheitsorgane des Grenzdienstes der Bundesgendarmerie ausgesprochen.

Die FLD Kärnten vertritt gleichfalls die Ansicht des Rechnungshofes, wonach die österreichische Zollverwaltung seit dem EU-Beitritt gegenüber allen EU-Mitgliedstaaten und den EU-Gemeinschaftsorganen die Verantwortung für eine den strengen Maßstäben des gemeinschaftlichen Zoll- und Außenwirtschaftsrechtes entsprechenden Überwachung des gesamten, die österreichischen EU-Außengrenzen überschreitenden Warenverkehrs trägt. (Abg. Dipl.-Ing. Kummerer spricht mit Bundesminister Mag. Klima. – Abg. Dr. Graf: Kollege Kummerer!)


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