Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 36. Sitzung / Seite 283

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Es gibt auch Klagen österreichischer und deutscher Unternehmer bei der EU-Kommission, bei der Generaldirektion 4, der sogenannten Wettbewerbskommission. Es gibt Klagen gegen das System vor österreichischen Zivilgerichten, Klagen gegen die ÖKK, Klagen von Darbo und von Felix Austria gegen die ARA AG Wegen Sittenwidrigkeit der Lizenzverträge.

Die Trittbrett- und Schwarzfahrerquoten, Herr Bundesminister, belaufen sich bei Bier und Glas auf 25 bis 30 Prozent, bei Kunststoffen auf 50 Prozent. Die Anschlußquote des ARA-Systems für Kunststoffverpackungen betrug im Jahr 1994 nicht einmal 40 Prozent. Doch Sie sprechen von einem innovativen Konzept! Herr Bundesminister, das kann es wohl nicht gewesen sein! Das war nicht der Stein der Weisen, den Sie hier gefunden haben! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Unsere Kritik aus dem Jahr 1993 und die Kritik aus dem Jahr 1995, zusammengefaßt in zwei dringlichen Anfragen, bestätigt sich wieder einmal, auch wenn es erst das Jahr 1996 ist. Sie müssen das darum mit einem Abänderungsantrag zum AWG, mit dieser Novellierung der Verpackungsverordnung, auch öffentlich zugeben.

Was von Ihnen auf den Tisch gelegt wurde, Herr Bundesminister, wird Ihnen weitere Schwierigkeiten bereiten, und ich wage heute schon zu behaupten, daß wieder einiges von dem, was in diesem Abänderungsantrag enthalten ist, was in dieser Novelle zusammengefaßt ist, vor dem Verwaltungsgerichtshof nicht halten wird.

Herr Bundesminister! Sie werden durch § 7e zur Kartellbehörde gemacht und dadurch in die Lage versetzt, Feststellungsbescheide zu erlassen, also zu entscheiden, ob eine monopolartige Stellung gegeben ist oder nicht. Der Begriff "monopolartige Stellung" ist wieder ein völlig unbestimmter Begriff, der unter Umständen vor diversen Gerichten nicht halten wird. Sie sind nun neben der Kartellbehörde auch Aufsichtsbehörde, wobei meiner Auffassung nach diese beiden Funktionen nicht kombinierbar sind. Diese Kombination halte ich zumindest für rechtswidrig. Es wird wahrscheinlich wieder Gerichte geben, die entscheiden werden, daß Sie als Aufsichtsbehörde befangen sind, weil Sie bereits als Kartellbehörde entschieden haben.

Damit ist durch diesen Abänderungsantrag ein Tatbestand gegeben, der rechtspolitisch schwer bedenklich ist. Damit ist für uns ein Grund gegeben, diesen Abänderungsantrag nicht zu unterstützen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Zudem ist äußerst bedenklich – auch das habe ich Ihnen im Umweltausschuß gesagt; die Bedenken konnten übrigens nicht ausgeräumt werden –, daß im aufsichtsbehördlichen Verfahren jene Organisationen mitwirken, und zwar vor allem die Sozialpartner, die im kartellbehördlichen Verfahren dann aktiv legitimierte Amtspartei sind.

Herr Bundesminister! Meiner Ansicht nach ist das ein zweiter Faktor, der vor dem zuständigen Gericht nicht halten wird, sollte es zu Auseinandersetzungen kommen.

Ich habe damals gesagt und bleibe dabei: Diese Konstruktion entspricht dem Inquisitionsprinzip, da sind Ankläger und Richter in einer Person vereinigt. Das kann es wohl nicht sein!

Herr Bundesminister! Ich wage abschließend zu behaupten, daß auch dieser Abänderungsantrag nichts daran ändern wird, daß die Verpackungsverordnung auf der Basis des AWG, das jetzt novelliert wurde, wieder eine Mißgeburt ist und daß es zu weiteren Problemen vor dem Verfassungsgerichtshof kommen wird. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

12.54

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Ich möchte noch einmal hinsichtlich der Berichterstattung eine Klarstellung treffen: Der Abgeordnete Sauer hat zuletzt einen Bericht zu 307 der Beilagen erstattet. Diese Berichterstattung ist irrtümlich erfolgt, weil dieser Bericht nicht auf der Tagesordnung steht. Es wurde aber ordnungsgemäß zu den drei Tagesordnungspunkten berichtet, die wir jetzt behandeln. (Abg. Aumayr: Sie ändern laufend die Tagesordnung!)

Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kopf. – Bitte, Herr Abgeordneter.


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