Umweltausschusses – keine Diskussionsgrundlage gegeben hat, weil sich die beiden Regierungsparteien zu diesem Zeitpunkt noch immer nicht im klaren darüber waren, wie dieses Gesetz schlußendlich abgeändert werden soll.
Es war also den Vertretern der beiden Regierungsparteien nicht möglich, an dieser Veranstaltung teilzunehmen, und es war bezeichnend, daß die SPÖ durch einen Mitarbeiter der Arbeiterkammer vertreten war und die ÖVP durch einen Mitarbeiter aus dem zuständigen Bundesministerium. Meine Damen und Herren, allein das zeigt schon, wie die Verhältnisse in Österreich gelagert sind, wenn es zum Beispiel um Umweltpolitik geht.
Auch die Beratungen im Ausschuß sind in ähnlicher Weise abgelaufen. Auch da mußte man feststellen, daß die Umweltgesetzgebung in Österreich einigen wenigen vorbehalten bleibt. Ich wage zu behaupten: Keiner der Abgeordneten der Regierungsparteien, vielleicht mit Ausnahme der Abgeordneten Kopf und Keppelmüller, haben darüber Bescheid gewußt, was in diesen Abänderungsanträgen drinnengestanden ist. Meine Damen und Herren, das wage ich hier zu behaupten. Und da sagt man, das Parlament ist jener Ort, wo Gesetze gemacht werden!?
Meine Damen und Herren! Wenn jemand behauptet, daß das in diesem Fall zutrifft, dann ist es eine eindeutige Unwahrheit, die da behauptet wird. Es ist unglaublich, meine Damen und Herren, wie hier Gesetze gemacht werden – am Beispiel Abänderung zum Abfallwirtschaftsgesetz nachzuvollziehen.
Herr Bundesminister! Wir Freiheitlichen haben anhand zweier dringlicher Anfragen – einer im Jahre 1993 und einer im Jahre 1995 – bereits festgehalten, daß das Abfallwirtschaftsgesetz und die daraus resultierende Verpackungsverordnung gesetzlich nicht ganz in Ordnung sind. Wir haben das hier auch entsprechend debattiert. Ihre Vorgängerin Rauch-Kallat hat uns ausrichten lassen, daß wir wieder einmal alles madig machen, daß wir von nichts Ahnung haben – und ähnlich haben Sie sich geäußert: Es gebe keine Probleme mit der Finanzierung des Systems, es gebe keine Trittbrettfahrerprobleme, es sei alles verfassungskonform et cetera, et cetera.
Herr Bundesminister! Ich darf Sie zitieren. Am 9. Mai 1995 haben Sie mir mitgeteilt, daß die seit Oktober 1993 in Kraft befindliche Verpackungsverordnung zweifellos ein – so Sie wörtlich – innovatives Konzept im Rahmen der österreichischen Abfallwirtschaft sei, und zwar nach wie vor sei. Lediglich Deutschland und Frankreich hätten ähnliche Verwertungskonzepte entweder schon etwas früher oder etwas später umgesetzt. Und Sie haben mir weiters ausrichten lassen, daß das, was an EU-Verpackungsrichtlinien in den letzten Tagen des alten Jahres in Kraft getreten ist, in sehr, sehr weiten Bereichen durch diese Verpackungsverordnung vorweggenommen sei und daß dieses innovative Konzept richtungsweisend für die Abfallwirtschaft nicht nur in Österreich sei.
Wenn dieses Konzept so perfekt und innovativ gewesen wäre, hätte es sicher keinen Anlaß gegeben, dieses innerhalb kürzester Zeit mehrfach zu ändern, und es hätte sicherlich für den Verfassungsgerichtshof keinen Anlaß gegeben, Teile dieses Konzeptes für verfassungswidrig zu erklären.
Dazu kommt, daß dieses Konzept aufgrund ständiger Finanzierungsprobleme der ARA schon im Mai 1995 – also in der Zwischenzeit – novelliert werden mußte, weil die versprochenen Verbesserungen nicht eingetroffen sind.
Es gibt nach wie vor eine Reihe großer Probleme, nicht nur die ständigen finanziellen Schwierigkeiten. Es gibt Wettbewerbsverzerrungen, die inländischen Abpacker sind kraß benachteiligt im Vergleich zu den ausländischen Abpackern. Es gibt eine einseitige Belastung der österreichischen Wirtschaft, es gibt kein funktionierendes Kontrollsystem, viel zu hohe Kosten und viel zu viel Ineffizienz.
Der hohe bürokratische Aufwand, der dadurch auch verursacht wird, schlägt sich in zusätzlichen Kostenbelastungen für die österreichische Wirtschaft nieder, was vor allem den österreichischen Konsumenten trifft, und die kartellrechtlichen Probleme, die aus diesen Verordnungen resultieren, sind Ihnen ja bekannt, Herr Bundesminister.