Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 36. Sitzung / Seite 281

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Weiters erstatte ich den Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (99 der Beilagen): Briefwechsel betreffend die Auflösung der Vereinbarung zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland gemäß Art. 11 des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuß den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluß des Briefwechsels betreffend die Auflösung der Vereinbarung zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland gemäß Art. 11 des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung (99 der Beilagen) wird genehmigt.

Ich erstatte ebenfalls Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (4 der Beilagen): Übereinkommen über die Zusammenarbeit zum Schutz und zur verträglichen Nutzung der Donau (Donauschutzübereinkommen) samt Anlagen und Erklärung.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuß den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

1. Dem Abschluß des Übereinkommens über die Zusammenarbeit zum Schutz und zur verträglichen Nutzung der Donau (Donauschutzübereinkommen) samt Anlagen und Erklärung (4 der Beilagen) wird die verfassungsmäßige Zustimmung erteilt;

2. dieses Übereinkommen ist durch die Erlassung von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG zu erfüllen.

Weiters erstatte ich den Bericht des Umweltausschusses über die Entschließung 32/A (E) der Abgeordneten Anna Elisabeth Aumayr und Genossen betreffend nationaler Umweltplan und Bundesabfallwirtschaftsplan als strategisches Instrument der österreichischen Abfallwirtschaft.

Der Umweltausschuß hat den Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 4. Juli 1996 in Verhandlung genommen. Als Berichterstatterin zu diesem Antrag fungierte Frau Abgeordnete Anna Elisabeth Aumayr.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Umweltausschuß den Antrag, der Nationalrat wolle den schriftlichen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Herr Präsident, ich bitte Sie, die Debatte fortzusetzen.

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Ich danke beiden Berichterstattern für die Berichterstattung.

Verzeihen Sie, Herr Abgeordneter Sauer, ich muß nur etwas klarstellen: Sie haben am Schluß zu etwas berichtet, was gar nicht auf der Tagesordnung steht. Darf ich Sie fragen, worauf sich Ihre letzte Berichterstattung bezogen hat? (Abg. Aumayr: Auf meinen Antrag!) – Ich halte zunächst fest, daß zu den Tagesordnungspunkten 43, 44 und 45 die Berichterstattung erfolgt ist. Wir werden noch feststellen, was das bedeuten sollte.

Als erster Redner hat sich Abgeordneter Mag. Schweitzer zu Wort gemeldet. – Bitte.

12.44

Abgeordneter Mag. Karl Schweitzer (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der in der letzten Woche stattgefundene Umweltausschuß war ein Musterbeispiel dafür (Ruf bei der SPÖ: Der erste!) – ja, der erste –, wie in Österreich Gesetzgebung, insbesondere Umweltgesetzgebung abläuft.

Einen Tag vorher hat es eine Veranstaltung im Raiffeisen-Hof gegeben, wo über die für die Behandlung im Umweltausschuß vorgesehene Novelle des AWG debattiert hätte werden sollen. Tatsache war, daß es zu diesem Zeitpunkt – einige Stunden vor Beginn der Sitzung des


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite