wie lange es dauern kann, internationale Übereinkommen gerade im Bereich des Umweltschutzes zu treffen. Mit dem Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen, hat man versucht, eines der gravierendsten Umweltprobleme des 20. Jahrhunderts in den Griff zu bekommen: das Ozonloch.
Meine Damen und Herren! Das Ergebnis der 4. Vertragsstaatentagung vom 23. bis 25. November 1992 in Kopenhagen zum Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen, brachte wesentliche, wichtige Ergebnisse im Hinblick auf den Schutz der stratosphärischen Ozonschicht.
Anläßlich dieser Konferenz wurde die folgende Änderung am 25. 11. 1992 im Konsens angenommen: Es handelt sich dabei um Verpflichtungen zur Verminderung der Produktion und des Verbrauchs vor allem bestimmter, die stratosphärische Ozonschicht zerstörender voll- und teilhalogenisierter Fluorchlorkohlenwasserstoffe. Nebenbei bemerkt: Diese Änderungen von Kopenhagen sind in Österreich innerstaatlich schon längst umgesetzt worden.
In der Folge fanden bereits weitere Konferenzen statt. So hat vom 5. Dezember bis 7. Dezember des Vorjahres die 7. Vertragsstaatenkonferenz in Wien stattgefunden.
Es sind bereits wesentliche Verbesserungen erreicht worden. Dies war wichtig, ja es war höchste Zeit, etwas zu tun. Nun hat auch der Friedensnobelpreisträger Paul Kössens festgestellt, daß diese Maßnahmen greifen werden und die Ozonschicht bis zum Jahr 2050 oder 2070 wiederhergestellt sein wird.
Was wurde nun in Kopenhagen in diese Regelung hineingenommen? – Die teilhalogenierten FCKWs sollen eingefroren werden: die Produktion mit 1996 auf Basis 1989, minus 35 Prozent ab 2004, minus 65 Prozent ab 2010, minus 90 Prozent ab 2015, minus 99,5 Prozent ab 2020.
Ebenso gibt es einen Reduktionsfahrplan für folgende ozonabbauende Stoffe:
Vollhalogenierte Stoffe: Das Verwendungsende ist für 1996 vorgesehen; bei Halonen für 1994, bei Tetrachlormethan für 1996, bei Trichlormethan für 1996.
In Österreich ist man da voraus. In Österreich sind FCKWs seit 1. 1. 1995 verboten, das Inverkehrsetzen und Verwenden von Methylbromid ab 1. 1. 1998. Bei Halonen sind sie in Handfeuerlöschern seit dem 1. 1. 1991 verboten. Tetrachlormethan ist seit 1. 1. 1993 verboten, Trichlormethan seit 1. 1. 1995.
Österreich ist also ein Vorzeigeland, was den Ausstieg aus der Produktion von Stoffen, die die Ozonschicht angreifen, betrifft. (Beifall bei der ÖVP.)
Dieser Rolle wurde Österreich auch bei der 7. Ozonkonferenz in Wien, die ich bereits erwähnt habe, gerecht. Wenn man sich die Presseberichte im Vorfeld dieser Konferenz ansah, mußte man annehmen, hier sogar einen Rückschritt in Kauf nehmen zu müssen. Da war die Rede davon, daß die Entwicklungsländer beim Verbot von teilhalogenierten Fluorkohlenwasserstoffen einen Aufschub bis 2040 erreichen wollten. Es hieß, die Konferenz sei zum Scheitern verurteilt.
Meine Damen und Herren! Das Ergebnis kann sich aber sehen lassen. Unter der Präsidentschaft von Umweltminister Bartenstein ist es gelungen, bei den teilhalogenierten Fluorkohlenwasserstoffen das Verwendungsende bei den Industriestaaten um zehn Jahre auf 2020 vorzuziehen. (Beifall bei der ÖVP.)
Darüber hinaus wurde die Obergrenze des Verbrauchs auf 2,8 Prozent festgesetzt, bisher waren es 3,1 Prozent – bezogen auf den früheren FCKW-Verbrauch in diesen Ländern.
Für Entwicklungsländer wurde erstmals ein Verwendungsende bei diesen Stoffen festgesetzt, nämlich das Jahr 2040, mit Einfrieren des Verbrauchs ab 2016.
Weiters wurde festgesetzt, daß Industriestaaten die Verwendung von Methylbromid, ein in der Landwirtschaft zum Keimfreimachen verwendeter Stoff, bis zum Jahr 2010 mit wenigen Aus