Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 36. Sitzung / Seite 316

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Der Ursprung der heutigen Debatte zum Abfallwirtschaftsgesetz liegt in einer unliebsamen Erbschaft, die der Herr Bundesminister gemacht hat. Seine Vorgängerin hat, obwohl wir seinerzeit Kritik daran geübt haben, die Verpackungsverordnung und das ARA-System durchgedrückt. All unsere seinerzeitigen Bedenken haben sich auch bestätigt, sodaß wir heute ein System mit einem Gesamtvolumen von 2,6 Milliarden Schilling vorfinden.

Es ist dies ein System, mit dem eigentlich alle unzufrieden sind, ein System, das aber auch zumindest gegenwärtig nicht wegzubringen ist, da eine Abschaffung zweifellos Probleme im Wirtschaftsbereich, im Arbeitsmarktbereich gebracht hätte, die nicht vertretbar sind, aber auch eine Belastung der Gemeinden wäre dadurch zweifellos entstanden. Und es waren gerade die Gemeinden, die schon in der Vergangenheit dafür gesorgt haben, daß dieses System durch Stundung von Beträgen aufrecht erhalten werden kann und auch durch die Tatsache, daß die Gemeinden bei weitem nicht jene Abgeltungen bekommen, die ihnen zustehen würden.

Daher war es die Aufgabe, das Beste daraus zu machen. Wir haben versucht, das zum einen dadurch zu tun, daß das System kontrollierbarer und durchschaubarer wird, durch wettbewerbsbehördliche Aufsichtskontrollen, durch Preiskontrollen und durch bescheidmäßige Zulassungen, zum anderen durch Kostenreduktionen in der Form von Preisaufsicht, Reduktion im Kunststoffbereich, Sortierungen, Entsorgungskosten und Sammellogistik wie auch das Verhindern der Wettbewerbsverzerrungen zwischen inländischen Abfüllern, Verpackern und den Importeuren durch Subsidiarhaftung und Einführung des Anfallstellenprinzips, wie auch durch die Anerkennung der thermischen Verwertung durch die Aufnahme in das AWG, wo auch festgelegt ist, daß die Verbrennung nur dann möglich ist, wenn die Energie verwertet wird.

Die Einigung in der Vorwoche zwischen SPÖ und ÖVP bedeutet einen verstärkten Wettbewerb im Bereich Verpackungsabfallentsorgung sowie Verbesserung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses. Und das – das möchte ich unterstreichen – bei Aufrechterhaltung der ökologischen Zielsetzung! Die bundeseinheitliche Kontrolle wird die Einhaltung der Verpackungsverordnung garantieren , den Mißbrauch verhindern, und auch – wenn es notwendig ist – korrigierend eingreifen. Weiters werden auch die Sanktionen gegen Trittbrettfahrer verstärkt und Kleinbetriebe werden – unter einem Umsatz von 10 Millionen Schilling – von allen administrativen Verpflichtungen befreit.

Aufregung hat es auch über die Neuregelung für Bewilligungsverfahren bei Müllentsorgungsanlagen gegeben. Die Neuregelung besteht darin, daß eine Vereinfachung und eine Beschleunigung der Verfahren bei uneingeschränkter Wahrung der Schutzziele für Natur und Bevölkerung ermöglicht werden soll. (Beifall des Abg. Nürnberger. ) Künftig werden also Ladungen, Bescheide und sonstige Informationen über Anschlag oder Auflagen in der Standortgemeinde zugestellt werden können, und das ab 200 Einwendungen. Gleichzeitig wird auch die Einspruchsfrist von zwei auf acht Wochen erhöht. Wie wichtig das ist, zeigt auch das Beispiel Ranshofen, wo durch die alte Form Kosten von mehr als 600 Millionen Schilling entstehen würden.

Mit der AWG-Novelle und der Reform der Verpackungsverordnung wird eine verfassungskonforme und gesetzliche Grundlage für die Entsorgung von Verpackungsabfällen geschaffen. Die heute schon wiederholt geäußerte Kritik, daß die Opposition die Anträge zu spät zugestellt bekam, ist zweifellos ein Schönheitsfehler. Das sollte besser nicht passieren. Trotzdem glaube ich, daß das vorliegende Reformpaket von großer Sorgfalt und breitem Konsens getragen ist, daher werden wir die Zustimmung erteilen. Ich darf auch Sie dazu einladen. (Beifall bei der SPÖ.)

15.16

Präsident Dr. Heinz Fischer : Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Hagenhofer. Ich erteile es ihr.

15.16

Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Zwei Sätze: Ich bin sehr erfreut – und das muß ich wirklich sagen –, daß das Umweltministerium den Devolutionsantrag der ASA-Ranshofen rückverwiesen hat. Das heißt, daß das UVP-Prüfungsverfahren nach dem UVP-Gesetz durchgeführt werden muß. Das heißt auch, daß die erste Instanz dieses Verfahren nun noch einmal zu kontrollieren hat. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

15.17


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