Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 36. Sitzung / Seite 344

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daß eine öffentliche Gesellschaft die Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mit beschränkter Haftung Linz Schneegatterer beherrscht. Also auch hier sind wieder keine privaten raffgierigen Vermieter am Werk, die die Mieter unter Druck setzen und gesetzwidrig Kosten abwälzen, sondern öffentliche Haushalte.

Meine Damen und Herren! Letztes Beispiel in diesem Zusammenhang ist die WohnungsanlagengesmbH Linz. All diese Gesellschaften sind sehr fair vom Rechnungshof behandelt worden, wie man an den hier dargestellten Berichten sieht. Aber dieses Beispiel schlägt dem Faß den Boden aus. Warum, meine Damen und Herren?

Die Gesellschaft hatte bis Ende 1994 rund 103 Millionen Schilling mehr an den Eigentümer ausgeschüttet, als nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz zulässig gewesen wäre. Ungeachtet der Rechtsansicht des Verwaltungsgerichtshofes, wonach diese Vorgangsweise nicht zulässig war, weigern sich die verantwortlichen Organe der Gesellschaft heute noch, diesen Betrag zurückzufordern.

Es ist also so, daß die WohnungsanlagengesmbH Linz schlicht und einfach an ihre Eigentümer um 103 Millionen Schilling zu viel ausgezahlt hat. Die Kosten, die dadurch entstehen, sind von den Mietern zu tragen. Es wird aber gesagt: Pech, wir werden das nicht zurückverlangen.

Die Gesellschaft hat dann zum Jahresende 1993 über ein Bankguthaben von 80 Millionen Schilling verfügt und hatte weitere 686 Millionen Schilling in Wertpapieren angelegt. Gleichzeitig hat diese Gesellschaft zur Finanzierung ihrer Wohnbauten aber wieder Hypothekardarlehen aufgenommen und natürlich, wie schon gesagt, die Zinsen an die Mieter weiterverrechnet.

Diese Gesellschaft, meine Damen und Herren, die es mit Abstand am buntesten getrieben hat, befindet sich im alleinigen Eigentum der Republik Österreich, vertreten durch den Bundesminister für Finanzen. Und jetzt frage mich, meine Damen und Herren, wie es die Sozialdemokraten, die zu Recht in der Mietrechtsdebatte immer wieder darauf hinweisen, daß ein ausgewogenes Machtverhältnis zwischen Mietern und Vermietern gegeben sein muß, damit die Mieter nicht unter Druck gesetzt werden können und nicht gezwungen werden können, Kosten zu zahlen, die sie gesetzlich gar nicht zahlen müßten, wie es die sozialdemokratische Fraktion hinnehmen kann, daß ihr Finanzminister Viktor Klima jene Beträge – es geht um 103 Millionen Schilling – nicht zurückzahlt, die eigentlich den Mietern zu Unrecht abgenommen worden sind.

Meine Damen und Herren! Ich sage das, da von der sozialdemokratischen Fraktion nicht mehr so viele da sind, auch in Richtung des Herrn Abgeordneten Löschnak, der für mich im Zuge der Bezügereformdebatte sehr beeindruckend gesagt hat, er werde hier im Hause keine Abstimmung mitmachen, die gegen sein Gewissen geht. Das ist etwas, an dem man sich Maß nehmen kann. Ich frage mich, Herr Bundesminister a. D., Herr Abgeordneter zum Nationalrat, ob Sie das einfach hinnehmen wollen, daß der Herr Bundesminister für Finanzen auf diesem Punkt stehenbleibt und sagt: Ich werde das nicht zurückzahlen, das sollen die Mieter zahlen, weil Sie ja zu Recht in einer Fraktion sitzen, die die Mieterinteressen berücksichtigt.

Ich habe – und ich sage das ganz offen, um das nicht einfach vorbeigehen zu lassen – einen Entschließungsantrag vorbereitet, der lautet:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Thomas Barmüller, Partnerinnen und Partner betreffend Rücküberweisung zu Unrecht durch die WohnungsanlagengesmbH Linz an die Republik Österreich ausgeschütteter Gewinne

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, die zu Unrecht von der WohnungsanlagengesmbH Linz an die Republik Österreich ausgeschütteten 103 Millionen Schilling an die Gesellschaft rückzuführen.

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