Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 37. Sitzung / Seite 69

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Ich habe diese drei Elemente herausgegriffen, um aufzuzeigen, wie bedeutsam die Auswahl von Personen bereits vor der Reform des Europäischen-Unions-Vertrages ist, des Vertrags, der eine Aufwertung des Europäischen Parlaments bringen soll.

Ein Bekenntnis zur Wahl zum Europäischen Parlament enthält aber auch ein Bekenntnis zu einer Erweiterung der Kompetenzen des Europäischen Parlaments, wenn auch die Entscheidungsprozesse dort gestrafft werden müssen.

Die Tätigkeit des Europäischen Parlaments hat dem Integrationsprozeß wichtige Impulse verliehen, wie zum Beispiel die Verstärkung der ökologischen Dimension, die Transeuropäischen Netze, die starke Betonung der Menschenrechte im Zusammenhang mit Abkommen einzelner Länder und auch den energischen Protest gegen die französischen Atomversuche.

In seiner gestrigen Sitzung hat das Europäische Parlament einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung sozialer Mindeststandards gesetzt. Die Beschlußfassung der Entsenderichtlinie, die Lohndumping in den Mitgliedstaaten hintanhalten soll, ist für Österreich mit seinem überdurchschnittlich hohen Lohnniveau sicher von besonderer Bedeutung.

Meine Damen und Herren! Natürlich muß die Bundesregierung – es wird dies wohl auch das Hohe Haus tun – weiterhin die große Verantwortung für Europa wahrnehmen. Österreich hat die weitestgehenden parlamentarischen Mitwirkungsmöglichkeiten aller Mitgliedstaaten in EU-Fragen. Dieses Instrument hat sich bis jetzt gut bewährt, und ich bin sicher, daß es auch in Zukunft in verantwortungsvoller Weise genutzt wird.

Was sind nun die europapolitischen Herausforderungen der kommenden Jahre? – An der Spitze steht wohl die im März des heurigen Jahres formell eröffnete und jetzt in der Verhandlungsphase befindliche Regierungskonferenz. Wir werden uns in diesem Zusammenhang sicher auch auf so manche rauhe Auseinandersetzung gefaßt machen müssen. Dem steht allerdings gegenüber, daß ohne jeden einzelnen Mitgliedstaat, daher auch ohne Österreich, in Europa "nichts mehr geht". Und das ist eine wichtige Errungenschaft für das Unionsmitglied Österreich. Wir werden daher in der praktischen Politik, in der praktischen Anwendung dafür kämpfen, daß Beschäftigung und Beschäftigungspolitik genauso ernst genommen werden wie eine gemeinsame Währung (Beifall bei SPÖ und ÖVP), daß die Union ihre sozialen und ihre Sicherheitsstandards sowie ihre ökologischen Standards nach oben entwickelt, daß Sicherheitspolitik, wie wir das im Grundsatzdokument der österreichischen Bundesregierung festgehalten haben, umfassend definiert wird, sodaß die österreichische Position in Wirklichkeit dem Ringen um die Bewältigung der sozialen und ökologischen Risken Rechnung trägt, daß Kriminalitätsbekämpfung eine Top-Priorität wird und daß militärische Risken durch Konfliktprävention und Dialog minimiert werden.

Aber auch die sogenannte Alltagspolitik der Europäischen Union soll weiterhin österreichische Handschrift tragen. Etwa der Vertrauenspakt des Kommissionspräsidenten Santer, der den sozialen Dialog, die Verwirklichung der Transeuropäischen Netze, eine bessere Forschungsförderung und Hilfestellungen an kleine und mittlere Betriebe beinhaltet – diese kleinen und mittleren Betriebe umfassen in der Europäischen Union immerhin 70 Prozent der Arbeitsplätze –, muß umgesetzt werden, und das werden wir seitens der österreichischen Bundesregierung in allen Gremien, im Europäischen Rat, im Rat der Außenminister, im Rat der Finanzminister, der Wirtschaftsminister, der Sozialminister forcieren. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Allen Unkenrufen, die vor der Volksabstimmung zu hören waren, stehen folgende Tatsachen entgegen: Österreich ist nach wie vor keinem Militärbündnis beigetreten und faßt dies auch nicht ins Auge. Die Landwirtschaft verzeichnet Einkommenszuwächse von 22 Prozent, und jedenfalls die österreichischen Lebensmittel erfreuen sich auf unseren Märkten und in unseren Geschäften nach wie vor bester Qualität. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Immer wieder gilt es zu betonen, daß Österreich als Nettozahler selbstverständlich in der Pflicht des österreichischen Steuerzahlers steht, der ein Anrecht auf eine korrekte Verwendung der von Österreich zu zahlenden Beiträge hat.


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