Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 37. Sitzung / Seite 109

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nicht, daß die Prioritäten falsch gesetzt sind, wenn wir den Tierschutz zum Beispiel zehnmal öfter diskutieren als den Kinderschutz?

Damit für die ÖVP die Prioritäten ganz klar auf dem Tisch liegen, haben wir in der ersten Plenarsitzung nach der Sommerpause einen Dringlichen Antrag und mehrere Initiativanträge zu diesem Thema eingebracht, um den Schutz der Kinder zu verbessern. Wir wollen geeignete Maßnahmen diesbezüglich vordringlich behandeln. Kinderschutz hat nämlich für uns nicht nur angesichts der Skandale heute Priorität, sondern auch in Zukunft, und zwar in unserer ganzen parlamentarischen Tätigkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir halten es für dringend geboten, daß auch die Strafbestimmungen verschärft werden. Wir haben bezüglich der Strafbestimmungen – § 207, Kinderpornographie – einen Initiativantrag eingebracht. Im § 64 wollen wir eine Ergänzung betreffend Sextourismus normieren. Außerdem wollen wir die Strafen für jene schweren Taten, bei denen Kinderpornographie dem Gelderwerb der Täter dient, drastisch erhöhen.

Besonders eigenartig fand ich die Aufdeckung der österreichischen Fälle: Ich habe nämlich kein Verständnis dafür, daß Aufdeckungsjournalismus effizienter arbeitet, als die Exekutive unsere Kinder schützt. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich glaube, daß klargestellt werden muß, was die Exekutive kann, was sie darf, und daß Rechtsunsicherheiten speziell im Hinblick auf verdeckte Ermittlung beseitigt werden müssen. Wir müssen des weiteren auf die internationale Vernetzung der Täter und Käufer im Pornogeschäft reagieren. In der Zeit vom 27. bis 31. August hat in Stockholm der erste Weltkongreß gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern stattgefunden, und das Aktionsprogramm, das dort verabschiedet worden ist, gilt es raschest umzusetzen. Die EU hat anläßlich des Rates der Außenminister auf Initiative unseres Vizekanzlers Schüssel ein Aktionsprogramm angenommen, das zur Bekämpfung der Kinderpornographie und zum Schutz der Kinder einzusetzen ist, und dann soll die Stockholmer Resolution auch auf europäischer Ebene umgesetzt werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie dringlich dieses Thema ist, zeigt, daß das Europäische Parlament heute auf Initiative der Europäischen Volkspartei auch ein Aktionsprogramm beschlossen und gegen Mittag eine Resolution verabschiedet hat, in der es hauptsächlich um die internationale Kooperation geht, aber auch um die Schaffung einer zentralen Meldestelle für vermißte Kinder.

Wir müssen außerdem den neuen Technologien begegnen. Kinderpornographie im Internet ist so gut wie schrankenlos. Es gibt schon einige Vorstöße anderer Länder, einerseits die Täter auszuforschen, andererseits aber auch Zugangsbeschränkungen zu schaffen. Ein einzelnes Land wird da erfolglos bleiben, da muß es eine internationale Zusammenarbeit geben. (Beifall bei der ÖVP.)

Nicht Anlaßgesetzgebung, meine sehr verehrten Damen und Herren, sondern die Dringlichkeit des Problems macht es erforderlich, daß gegen jegliche Gewalt, gegen jeden Mißbrauch angekämpft wird, der unseren Kindern angetan wird, und zwar effizient und rasch.

Im Jahr 1993 haben wir in diesem Hohen Haus die Probleme der Kinderpornographie intensiv diskutiert und den Straftatbestand des § 207a eingeführt. Es ist nun notwendig, die Ergebnisse zu erfahren und die konkreten Erfahrungen daraus zu analysieren.

Herr Bundesminister! Wir ersuchen Sie in unserem Entschließungsantrag, zu berichten, wie die Spruchpraxis zum § 207a gelaufen ist und welche Erfahrungen Sie mit diesen Bestimmungen gemacht haben, insbesondere auch mit dem Pornographiegesetz, das in diesem Zusammenhang natürlich auch zu sehen ist.

Hohes Haus! Für eine effiziente Täterausforschung ist es aber, wie vorhin schon erwähnt, dringend geboten, klarzustellen, was bei der geltenden Rechtslage verdeckt ermittelt werden kann. Die Sicherheitsbehörden müssen wissen, ob sie sich auf legalem Boden bewegen, und sie müssen mindestens soviel, wenn nicht sogar um einiges mehr, dürfen als der Aufdeckungs


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