Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 37. Sitzung / Seite 110

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journalismus. Ich gehe davon aus, daß bereits derzeit die Rechtslage so ist, daß die Exekutive das, was der Journalist getan hat, schon längst hätte tun können. Bedauerlicherweise ist das nicht passiert. Wir bitten in unserem Entschließungsantrag sowohl den Justizminister als auch den Innenminister, klar zu prüfen, ob die Regelungen des § 25 Strafprozeßordnung ausreichend sind und ob die Möglichkeiten der Sicherheitsbehörden im Rahmen der verdeckten Ermittlungen zu einem effizienten Erfolg führen oder ob da legistischer Handlungsbedarf besteht.

Die politische Mehrheit für den Einsatz des Instrumentes eines verdeckten Ermittlers ist in diesem Haus mit Sicherheit gegeben. Das haben wir bereits den Medien entnommen. Bedauerlicherweise ist, Herr Minister, aus dem Ministerium diesbezüglich kein konkreter Vorschlag gekommen. Ihren Äußerungen in den Medien habe ich aber entnommen, daß Sie diesem Instrument grundsätzlich nicht negativ gegenüberstehen.

Im letzten Punkt unseres Entschließungsantrages ersuchen wir den Justizminister, im internationalen Kontext Möglichkeiten zu prüfen, wie wir im Internet Kinderpornographie in Hinkunft eindämmen können. Ich weiß, daß in der Bundesrepublik Deutschland ein Ansatz, den ein Bundesland gestartet hat, gescheitert ist. Ich weiß aber auch, daß die Niederlande diesbezüglich bereits Regelungen und gesetzliche Normierungen kennen, die erfolgversprechender aussehen. Auch die Konferenz in Stockholm hat ein diesbezügliches Aktionsprogramm verabschiedet, und es ist die Intention der EU, auf diesem Gebiet international intensiver zusammenzuarbeiten.

Meine werten Kollegen! Ich hoffe auf eine breite Zustimmung zu unserem Dringlichen Antrag. Frau Kollegin! Ich gehe davon aus, daß wir in der Frage der Kinderpornographie an einem Strang ziehen. (Abg. Mag. Stoisits: Aber auch die Kolleginnen!) Natürlich auch die Kolleginnen. Für mich als Frau ist das selbstverständlich. Ich hänge nicht an einzelnen Worten. (Beifall bei der ÖVP.)

Lassen Sie mich aber ergänzen, denn mit dem Entschließungsantrag allein ist es nicht getan: Kinderschutz muß lückenlos sein. Deshalb haben wir heute auch einen Initiativantrag eingebracht, mit dem wir die Strafbestimmungen verschärfen, und dabei erscheint mir wesentlich gravierender, einen neuen Schadenersatzanspruch für die erlittene Kränkung zu normieren.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist zum ersten Mal, daß wir einem Opfer in größerem Ausmaß immateriellen Schadenersatz zubilligen, das ist in unserer Rechtsordnung, im Schadenersatzrecht, in diesem Ausmaß nicht vorgesehen. Ich glaube, daß diese verabscheuungswürdigen Taten gegen unsere Kinder, aber auch bei Vergewaltigungen gegen mißbrauchte Frauen auch in der Form gutgemacht werden müssen, daß die Täter zum Schadenersatz herangezogen werden, und zwar für den Schaden, den die Seele dabei erlitten hat, für die erlittene Kränkung. Es ist nämlich nach unserem derzeitigen Schadenersatzrecht so, daß nur Körperverletzungen zu Schmerzensgeld führen, und wenn nicht wirklich eine sichtbare Körperverletzung vorhanden ist, dann kann kein Schmerzensgeld verlangt werden, sondern lediglich der Ersatz für eventuelle Therapiekosten. Das ist unbefriedigend, und ich glaube, daß wir vom Grundsatz, nur materielle Schäden abzugelten, in diesen eingeschränkten Fällen abweichen können. Ich glaube, daß das der Kinderschutz rechtfertigt.

Abschließend möchte ich noch auf eine Gesetzeslücke hinweisen. Im Zusammenhang mit dem Linzer Kinderpornofall ist eine Gesetzeslücke im Strafgesetzbuch aufgetaucht: Für jene Täter, die Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren pornographisch darstellen, nicht mißbrauchen im Sinne von geschlechtlichen Handlungen, sondern für Pornofilme verwenden, sei es auch, indem sie durch Schnitt- und filmische Tricktechnik dann Pornofilme daraus machen, fehlt jegliche Strafbestimmung. Da haben wir die paradoxe Situation, daß sich diese Jugendlichen zwar die Pornofilme nicht kaufen dürfen, weil da Jugendschutzgesetze greifen, daß sie aber sehr wohl, wenn sie über 14 Jahre sind, daran mitwirken dürfen. Das ist aus meiner Sicht eine Gesetzeslücke, die zu schließen ist. Es sind die Täter, die Jugendliche über 14 Jahre für pornographische Darstellungen verwenden und mißbrauchen, zu bestrafen. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir haben daher einen diesbezüglichen Antrag heute eingebracht. Bedauerlicherweise haben wir dafür bei unseren Kollegen noch keine Zustimmung gefunden. Aber ich glaube, daß das


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