Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 37. Sitzung / Seite 131

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gleichzeitig, daß rund 10 000 bis 25 000 Fälle im dunkeln verborgen bleiben – kein Wunder, wenn fast 5 Prozent aller Österreich als pädophil einzustufen sind und daher prinzipiell fast 100 000 Männer zumindest geneigt sein könnten, sich an Kindern zu vergreifen, sich an Kindern zu vergehen.

Meine sehr geehrte Damen und Herren! Es ist daher ein Maßnahmenbündel erforderlich, von dem in vielerlei Beziehungen schon die Rede war. Ich kann all diesen Vorschlägen folgen, allerdings nicht dem Vorschlag, den Frau Abgeordnete Haller hier eingebracht hat. Ich halte es nämlich für einen Fortschritt, nicht unbedingt anzeigepflichtig zu sein, wenn es im familiären Bereich zu Mißbrauchsverdachtsmomenten kommt. Es wäre ein Rückschritt, wenn wir hier wieder eine lückenlose Anzeigepflicht einführen würden. Es ist gut so, daß es den Jugendwohlfahrtsträgern, den verantwortlichen Herren und Damen in diesem Bereich möglich ist, auch einmal andere Wege zu versuchen, um zu einer Vorbeugung, zu einer Abwendung von Schäden an Kindern zu kommen. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Haller. )

Ich meine aber, daß es abgesehen von gesetzlichen und strafrechtlichen Maßnahmen im Bereich des sexuellen Mißbrauchs gegenüber Kindern vor allem wichtig ist, in Österreich zu einem erhöhten Ausmaß an Bewußtseinsbildung beizutragen, ein Netzwerk zu schaffen, in das nicht nur die Jugendwohlfahrtsträger eingebunden sind, sondern selbstverständlich auch Kindergärtnerinnen, Ärzte und Lehrer.

Ich danke dem Abgeordneten Schuster für seine Initiative, hier zu sagen, es sollen Österreichs Ärzte und Krankenhäuser in ein Netzwerk eingebunden werden, um beim Vorliegen von Verdachtsmomenten durch Meldung an eine Meldestelle besser als bisher erkennen zu können, ob ein Kind nur einmal zufällig verletzt worden ist oder ob diese Zufälligkeiten sich leider Gottes häufen und der Verdacht auf echten Mißbrauch gerechtfertigt ist und daher weitere Schritte unternommen werden müssen.

Ich danke Ihnen auch insbesondere für die Initiative, Schadenersatzforderungen zu ermöglichen. Es darf sich weder Kinderpornographie für Kriminelle rechnen, noch soll es in Zukunft möglich sein, daß die Therapie eines Opfers deswegen nicht bezahlt werden kann, weil der Täter in dieser Beziehung nicht belangbar ist.

Frau Abgeordnete Stoisits! So gesehen ist es richtig: Manches von dem, was heute besprochen wird, hätten wir mit gleichem Recht auch vor einem Jahr besprechen und beschließen können, aber trotzdem ist es äußerst erfreulich, daß Österreich heute und auch durch die Maßnahmen, die in den letzten Jahren gesetzt worden sind, beim Kampf gegenüber sexuellen Mißbrauch gegenüber Kindern, beim Kampf gegen das kriminelle Ausnützen von Kindern für Kinderpornographie und für Kinderprostitution im positiven Sinne des Wortes an der Spitze jener Länder dieser Welt ist, die diesen Kampf zumindest aufgenommen haben. – Ich danke sehr für die Worterteilung, Herr Präsident! (Beifall bei der ÖVP.)

17.35

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke, Herr Bundesminister.

Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Rauch-Kallat. – Bitte.

17.35

Abgeordnete Maria Rauch-Kallat (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Herren Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Freiheitliche Partei, Frau Kollegin Apfelbeck und in den vergangenen Tagen auch andere freiheitliche Politiker haben im Zusammenhang mit der Kinderpornographie die Koalitionsparteien und die Regierung wegen angeblicher Säumigkeit in Fragen der Bekämpfung der Kinderpornographie angeklagt. Sie haben gesagt, daß versprochene Maßnahmen nur versprochen, aber nie durchgesetzt worden sind.

Meine Damen und Herren von der Freiheitlichen Partei! Auch wenn es Ihnen nicht ins polemische Konzept paßt: Es ist das, was Sie hier sagen, wieder einmal nicht wahr; das Gegenteil ist wahr. Es war nämlich ein Regierungsmitglied, die damalige Bundesministerin Ruth Feldgrill-Zankel, das als erstes auf die dramatische Entwicklung in der Kinderpornographie hingewiesen


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