Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 38. Sitzung / Seite 17

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Vermehrung und Züchtung durch den Landwirt im eigenen Betrieb Regelungen trifft. Ich glaube, das ist eine Verbesserung des Kommissionsvorschlages, und ich halte das für sehr gut. – Danke schön.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke.

Nächste Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Haupt. – Bitte sehr.

Abgeordneter Mag. Herbert Haupt (Freiheitliche): Frau Bundesminister! Sie treten dankenswerterweise gegen eine Patentierung gentechnisch veränderter Organismen auf. Es gibt aber ein Land auf der Welt, wo eine solche Patentierung bereits möglich ist, nämlich Amerika. Im Bereiche der Medizin ist es heute leider schon Praxis, daß in Amerika gentechnologisch veränderte Organismen für gewisse medizinische Untersuchungsmethoden patentiert sind und als solche nur über den Patentinhaber erhältlich sind. Wie wollen Sie diesen Rechtszustand korrigieren?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz Dr. Christa Krammer: Was in Amerika gilt, muß in Österreich ja nicht gelten, Herr Abgeordneter Haupt. – Erstens. Man muß aber – zweitens – auch sagen, daß die Gentechnik in der Medizin nicht generell abzulehnen ist. Da gehen wir ja auch konform, nehme ich an. Bei gewissen Dingen, in sehr schwierigen Fällen etwa, wird von Fall zu Fall zu entscheiden sein – aber nicht von Politikern, sondern sicher von Medizinern –, inwieweit gewisse Verfahren angewendet werden dürfen, können, sollen, müssen oder nicht. – Danke schön.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke.

Abgeordneter Zweytick, bitte.

Abgeordneter Johannes Zweytick (ÖVP): Sehr geehrte Frau Bundesminister! Betrachten Sie die in Vorbereitung befindliche Konvention des Europarates für Menschenrechte und Biomedizin als hilfreich zur Verhinderung der Patentierung, also zur Verhinderung einer kommerziellen Verwendung menschlicher Gene?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz Dr. Christa Krammer: Herr Präsident! Ich muß den Abgeordneten bitten, mir die Frage noch einmal zu stellen. Ich bin sehr verkühlt und höre ein bißchen schlecht. Ich bin auch schon eine etwas ältere Dame. (Heiterkeit.) Ich sag’ das einem jungen Herrn. Reden Sie ein bißchen lauter, ich höre Sie sonst nicht.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Abgeordneter, wenn Sie die Güte hätten, die Zusatzfrage zu wiederholen.

Abgeordneter Johannes Zweytick: Gerne, Herr Präsident.

Sehr geschätzte Frau Minister! Betrachten Sie die in Vorbereitung befindliche Konvention des Europarates für Menschenrechte und Biomedizin als hilfreich zur Verhinderung der Patentierung, also der kommerziellen Verwertung menschlicher Gene?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz Dr. Christa Krammer: Ich hoffe, daß es hilfreich sein wird, dann wenn die endgültige Fassung vorliegt. Ich nehme an, daß alle, die mitarbeiten, derselben Auffassung sind wie wir: daß wir mit der Patentierung menschlichen Lebens vorsichtig sein sollten. Meine grundsätzliche Haltung habe ich ja vorhin schon dargelegt. Ich hoffe aber, daß das alles hilfreich sein wird. Mehr kann ich Ihnen dazu nicht sagen. – Danke.


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