Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 38. Sitzung / Seite 19

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Aber ich möchte Sie noch etwas fragen. Sie haben mir in einer ganz aktuellen Anfragebeantwortung mitgeteilt, daß sowohl die Richtlinie 90/220/EWG als auch das österreichische Gentechnikgesetz keine aktive Informationspflicht betreffend Inverkehrbringungsanträge im Bereich der Europäischen Union enthalten und daß Sie daher auch keine entsprechenden Aktivitäten setzen.

Ich frage Sie: Wäre es nicht im Sinne einer umfassenden Information der österreichischen Bevölkerung besser, wenn Sie als Regierungsmitglied die österreichische Bevölkerung aufmerksam machen, ja ich möchte sagen, warnen würden, damit, wenn derartige Anträge in Europa diskutiert werden, auch hier eine öffentliche Meinungsbildung möglich wird?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz Dr. Christa Krammer: Zum ersten, weil Sie gesagt haben, das ist in den Medien vorgekommen: Nicht in allen, Frau Dr. Petrovic! Wenn Sie wollen, trete ich den Beweis dafür an. Ich bin nämlich von Journalisten ganz verwundert gefragt worden, wann ich denn in diesem Zusammenhang von zwei Jahren gesprochen hätte, denn in ihrer Zeitung wäre das nicht gestanden. Ich hoffe, das ist jetzt geklärt und somit abgehakt.

Das nächste, Frau Dr. Petrovic. Ich stehe in sehr guten Gesprächen mit allen Grüngruppen und Umweltorganisationen. Sie wissen: Immer, wenn etwas auf meinen Schreibtisch kommt, werden diese informiert. Wir informieren auch die Medien. Ich glaube also nicht, daß man sagen könnte, ich halte mit Informationen, die mir vorliegen, hinter dem Berg. Frau Dr. Petrovic, das mache ich nicht.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke.

Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Dunst, bitte.

Abgeordnete Verena Dunst (SPÖ): Frau Minister, ohne den Anschein erwecken zu wollen, penetrant zu sein, möchte ich Sie fragen: Was würden Sie – wenn wir davon ausgehen, daß in nächster Zeit wieder Freisetzungsanträge kommen – an konkreten Schritten unternehmen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte um Beantwortung.

Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz Dr. Christa Krammer: Ich würde und müßte dafür sorgen, daß gemäß dem Gesetz der strengstmögliche Maßstab bei der Überprüfung dieser Freisetzungsanträge angelegt wird.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke.

Kollege Reichhold.

Abgeordneter Ing. Mathias Reichhold (Freiheitliche): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine ursprüngliche Frage wurde soeben beantwortet, daher nutze ich die Gelegenheit, Ihnen eine andere zu stellen.

Es ist ja – trotz der geltenden Bestimmungen des Gentechnikgesetzes – für die Bauern in Österreich derzeit nicht abschätzbar, ob die zugekauften Futtermittel und das zugekaufte Saatgut gentechnisch verändert sind oder nicht. Auf der anderen Seite müssen sie aber auch die Qualitätsverantwortung gegenüber den Konsumenten wahrnehmen. Das ist schwierig, wenn sie nicht abschätzen können, ob sie jetzt gentechnisch verändertes Material zukaufen oder nicht.

Daher meine Frage an Sie: Wann kommt endlich die Kennzeichnungspflicht für Saatgut und Futtermittel?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Frau Bundesministerin.


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