Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 38. Sitzung / Seite 134

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18.09

Abgeordneter Mag. Reinhard Firlinger (Liberales Forum): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Da mein Fraktionskollege Helmut Peter schon versucht hat, die grundsätzlichen Bemerkungen zu beiden von uns verfaßten Initiativanträgen darzustellen, möchte ich noch auf einige Details eingehen und auch versuchen, den einen oder anderen Irrtum aufzuklären, der sich hier im Verlauf dieser Debatte eingenistet zu haben scheint, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Ich möchte zunächst auf das Gewerbegesetz kommen. Ich glaube, es handelt sich bei unserem Entwurf um ein einfaches, schlankes Gesetz, wenn Sie das in Relation zur bestehenden österreichischen Gewerbeordnung sehen, die ja im Endeffekt unserer Meinung nach jedenfalls nichts anderes ist als eine anachronistische, überbordende Zunftordnung, die wir mit diesem Initiativantrag außer Kraft setzen wollen, wenn wir eine entsprechende Mehrheit bekommen, weil wir glauben, daß dieses Konglomerat an ausufernden Bestimmungen durch eine bessere Lösung ersetzt werden kann.

Was die Intention dieses neuen Gewerbegesetzes betrifft, so knüpft schon der Begriff der Gewerbefreiheit an einen Zustand an, der in früherer Zeit schon einmal erreicht war, nämlich als im Jahre 1859 – Sie werden jetzt nicht sagen, das sei unter dem Zeichen des Manchesterliberalismus entstanden, Frau Kollegin Langthaler – ein wirklich umfassender freier Gewerbebegriff definiert wurde.

Natürlich ist aus einer in der damaligen Zeit sehr fortschrittlichen und für damalige Verhältnisse auch sehr modernen Ordnung, einer ersten Ordnung, im Zeitablauf ein immer komplexer werdendes Konglomerat entstanden, das heute sicher nicht mehr die Bezeichnung "eurofit" für sich vereinnahmen kann.

Das Problem, meine Damen und Herren: In der Gewerbeordnung sind 153 Berufe geregelt. Konkret: 96 Handwerke, 27 gebundene und 30 bewilligungspflichtige gebundene Gewerbe. Und für diese 153 Berufe wird, für einen nach dem anderen, der Befähigungsnachweis abgehandelt, normiert, wie er sich darstellt und so weiter. Ich glaube, daß angesichts einer sich dynamisch wandelnden Wirtschaft die Erbringung von Befähigungsnachweisen nicht mehr dem ursprünglichen Gedanken Rechnung trägt, nämlich dem Gedanken, den Konsumentenschutz sicherzustellen.

Meine Damen und Herren! In der Diskussion – das merkt man an den Argumenten von Frau Hostasch oder von Frau Tichy-Schreder – wird gerne übersehen, daß derjenige, der eine gewerbliche Leistung oder eine Dienstleistung in Anspruch nimmt, diese ja im Regelfall nicht vom Konzessionsinhaber erhält, sondern von einem Angestellten, der diesen Befähigungsnachweis nicht hat, sondern eben angestellt ist. Daher gibt es auch keine Garantien für eine einwandfreie, makellose Durchführung der Arbeiten.

Wir sehen aber – das ist der Hauptgrund unserer Kritik und auch der Hauptgrund, warum wir uns diese Arbeit eines umfassenden Initiativantrages angetan haben – das Problem in erster Linie im nicht erleichterten Marktzugang für jemanden, der ein neues Unternehmen gründen will, der sich durch ein ganzes Konglomerat von wüsten Bestimmungen einmal durcharbeiten muß. Von der Eignungsprüfung der einfachsten Art bis hin zum komplizierten Befähigungsnachweis ist eine derartige Menge von Hürden aufgebaut, die viele davon abhält – und das ist das Problem! –, ein eigenes Unternehmen zu gründen.

Darum dreht es sich, meine Damen und Herren: Wenn wir uns nicht endlich angewöhnen, umzudenken und uns nicht bemühen, eine andere Wirtschaftsgesinnung in diesem Lande herbeizuführen und eine entsprechende Gründerinitiative in Österreich zu starten, um damit auch einen Beitrag zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit zu beginnen, dann sehe ich für dieses Land sehr schwarz! Als diese Intention – Öffnung des Zugangs zum Markt – sehen wir unseren Antrag. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Wir haben in unserem Antrag nur mehr acht Gewerbe vorgesehen. Das sind im großen und ganzen jene Gewerbe, bei denen es um besondere Qualifikationen geht. Darüber kann man


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