Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 40. Sitzung / Seite 51

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Das heißt, erstens, kein Hinausdrängen des einzelnen aus dem sozialen Schutz, zum zweiten, Beitragsgerechtigkeit im Interesse aller Versicherten. Das, was bisher auf der einen Seite an Beitragszahlungen vermieden wurde, mußte ja von den anderen hereingebracht werden.

Das dritte Element ist, daß damit auch unter den Unternehmungen die Wettbewerbsgleichheit in diesen Bereichen wiederhergestellt wird. Damit meine ich, daß es in manchen Branchen schon üblich geworden ist, sich mehr und mehr Sozialversicherungsbeiträge zu ersparen und die Arbeitnehmer hinauszudrängen.

Wenn nur ein Unternehmen in einer Branche damit beginnt, ein zweites Unternehmen beginnt – die Ergebnisse der Beratungen zeigten in dieser Richtung –, dann wird die gesamte Branche in diese Richtung gedrängt. Das waren die Gründe, warum wir diese schwierige Materie und dieses sicher nicht populäre Unternehmen durchführen müssen – zum Schutz des einzelnen in der Sozialversicherung, zum Schutz des gesamten Systems aller Versicherten, auch der Pensionisten, die kaum je von Werkverträgen gehört haben. Diese Beiträge müssen natürlich zur sozialen Absicherung aller gerecht hereingebracht werden, und gleichzeitig muß auch die Wettbewerbssituation für alle gleichmäßig gestaltet werden.

Ziel muß es, wie gesagt, sein: eine wirklich allgemeine Sozialversicherung – ein sicher längerfristiges Ziel –, sodaß Erwerbseinkommen ab einer bestimmten Höhe, bis zu einer bestimmten Höhe sozialen Schutz garantiert, aber auch Sozialversicherungsbeiträge damit verbindet.

Ganz kurz zu einigen Debattenbeiträgen. Herr Abgeordneter Öllinger ist im Moment nicht hier. Seinen Ausführungen konnte ich überhaupt nicht folgen. Ich glaube aber ...(Zwischenruf der Abg. Motter. )

Wenn Sie hier erklären, es wäre jetzt schlechter als früher, weil es eine Versicherungsgrenze von 7 000 S gibt, muß ich Ihnen sagen: Bis zum 30. Juni hat es überhaupt keine Versicherungsgrenze für diese freien Dienstverträge und Werkverträge gegeben. Da konnte man beliebig, ohne Rücksicht auf das Einkommen – von null bis unendlich – jemanden in diese Situation hineindrängen beziehungsweise konnte man sich die Beitragszahlungen ersparen. Daher verstehe ich nicht, warum jetzt mehr Anreiz zur Umgehung gegeben sein sollte, und zwar dadurch, daß diese Grenze von 7 000 S existiert.

Wir haben ursprünglich eine gemeinsame Grenze gehabt. Diese war aus verschiedenen Gründen nicht haltbar. Jetzt haben wir diese Versicherungsgrenze für die freien Dienstverträge, für die dienstnehmerähnlichen Werkverträge von 7 000 S. Aber das ist ein wesentlich anderer und wesentlich besserer Zustand als vor dem 30. Juni.

Wenn gleichzeitig Herr Abgeordneter Öllinger argumentiert, wir würden die Existenz von Menschen gefährden, weil wir sie sozialversichern, und wenn Sie, Frau Abgeordnete, das konsequent weiterdenken, dann würden wir ja zur Existenzsicherung aller eminent beitragen – ein absurder Gedanke! –, wenn wir die Sozialversicherung abschaffen würden. Es ist doch wirklich absurd, zu behaupten, wir gefährdeten die Existenz eines Menschen, wenn wir ihm den sozialen Schutz, der in Österreich sicher gut ist, auch künftig zukommen lassen.

Sie haben hier die Künstler und andere erwähnt: Es gibt da vorübergehende Ausnahmeregelungen. Ich meine, all diese Ausnahmeregelungen haben den Charakter des Vorübergehenden. Zu den Künstlern: Wir können doch Kunstförderung auf Dauer nicht so betreiben, daß wir sagen: Ihr zahlt euch die Kunstförderung quasi selber, dafür seid ihr nicht sozialversichert. Es kann doch nicht Aufgabe der Sozialversicherung sein, Kunstförderung zu betreiben – so notwendig sie auch ist. Dafür gibt es doch andere Wege! Daß das, was sich der Staat an Zuschüssen zu Pensionen dann erspart, wenn einmal alle gleichmäßig ihr eigenes Recht auf Pension erwerben, einmal umgeleitet wird in die Kunstförderung, wäre allerdings durchaus möglich.

Daher bitte ich wirklich, alle diese Dinge konsequent zu Ende zu denken.


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