Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 40. Sitzung / Seite 126

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fristige umzuwandeln, sodaß wir uns zumindest in dieser Legislaturperiode noch daran erinnern können, daß wir einmal ein Gesetz beschlossen haben, das wir eigentlich nicht hätten beschließen sollen, weil es wesentlich einfacher im Arbeitsverfassungsgesetz geregelt ist. Wenn es in dieser Legislaturperiode noch einen entsprechenden Entwurf gibt, vielleicht schaffen wir es dann auch, Einigkeit in dieser Frage herzustellen. Unsere Bereitschaft dazu besteht jedenfalls. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

19.06

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Koppler. Freiwillige Redezeit: 6 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Aumayr: Das Rednerpult ist ein wenig hoch oben! – Abg. Koppler: So wie für dich!)

19.07

Abgeordneter Erhard Koppler (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir, daß ich, bevor ich meine Ausführungen zum Europäischen Betriebsrat tätige, noch ganz kurz auf den ersten Punkt unserer heutigen Tagesordnung zu sprechen komme, und zwar auf die Problematik der Stahlpensionisten.

Ich möchte hier namens der Stahlpensionisten allen, die mitgeholfen haben, die Problematik der Stahlpensionisten zu regeln, herzlich danken. Vor allem möchte ich dem Herrn Bundesminister und seinen Beamten sehr herzlich dafür danken, daß wir doch zu einer Lösung gekommen sind. Ein herzliches Dankeschön! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der vorliegenden Novelle zum Arbeitsverfassungsgesetz wird, wie ich meine, ein weiterer Meilenstein in der Geschichte des Arbeitsrechtes gesetzt. Angesichts der Konzentration der Wirtschaft in großen Wirtschaftsräumen gewinnt die grenzüberschreitende Mitbestimmung an Bedeutung. Gerade die aktuelle Situation bei Semperit – sie wurde heute schon angesprochen – zeigt deutlich, wie wichtig zeitgemäße Information und die Einbindung der Betriebsräte gewesen wäre.

Die Bedeutung der Mitbestimmung wird aber auch in vielen täglichen Diskussionen und Auseinandersetzungen sehr deutlich. Der zuletzt von den Metallarbeitern und der Gewerkschaft für Privatangestellte erzielte Lohn- und Gehaltsabschluß hat viele zu – wie ich meine – völlig unerklärlichen Äußerungen hinreißen lassen, zu ständigen Drohungen, durch Lohn- und Gehaltserhöhungen würden Arbeitsplätze in Billigstaaten ausgelagert werden. Damit wird meiner Meinung nach auf schamlose Weise Einkommens- und Sozialdumping auf dem Rücken der Arbeitnehmer betrieben.

Diese Tendenz, meine sehr verehrten Damen und Herren, unterstreicht die Notwendigkeit, daß in globalen Wirtschaftsräumen übergreifende Mitbestimmung gewährleistet wird. Der Europäische Betriebsrat erhält insbesondere Informations- und Beratungsrechte in wirtschaftlichen Angelegenheiten. Auch ich bin der Meinung des Herrn Abgeordneten Öllinger, daß dies ein erster Schritt ist, und hoffe, daß hinsichtlich dieser Problematik etwas weitergeht. Wir können uns nicht zufriedengeben mit den vorhandenen Gegebenheiten, nämlich: Informationspflicht der Unternehmer bei Auslagerungen, Spaltung der Unternehmen, Schließung von Betriebsteilen und Fusionierungen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das heißt, durch den Europäischen Betriebsrat können wirtschaftliche Interessen des jeweiligen Landes zum Thema gemacht werden, damit können in kritischen Situationen auch Arbeitsplätze erhalten werden.

Inwieweit die gesetzliche Bestimmung des Arbeitsverfassungsgesetzes den Anforderungen entsprechen wird, wird sich zeigen. Mit dieser Regelung, meine sehr verehrten Damen und Herren, wird ein erster und – wie ich meine, und wie schon ausgeführt wurde – richtiger Schritt gesetzt, der meine und unsere volle Zustimmung findet. – Ein herzliches Dankeschön. (Beifall bei der SPÖ.)

19.11


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