Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 40. Sitzung / Seite 171

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Regelung der Energieeinspeisevergütung anzusprechen – ein Problem, von dem Sie wissen, daß es behandelt werden und einer vernünftigen Lösung zugeführt werden muß. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

22.21

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Oberhaidinger. – Bitte. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 10 Minuten.

22.21

Abgeordneter Georg Oberhaidinger (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wir haben diesen Entschließungsantrag bereits im Ausschuß diskutiert, und ich habe dort schon darauf hingewiesen, daß die in der Einleitung gemachte Feststellung zu diesem Entschließungsantrag, Herr Kollege Barmüller, nämlich der Hinweis auf das von der Bundesregierung unterzeichnete Toronto-Abkommen, nicht richtig ist. Es gibt kein von der österreichischen Bundesregierung unterzeichnetes Toronto-Abkommen. Es ist vielmehr so, daß in einer in Toronto stattgefundenen Wissenschafter-Konferenz erklärt wurde, daß eine Senkung der CO2-Emissionen um 20 Prozent bis zum Jahr 2005 ein wünschenswertes Ziel wäre.

Wir Österreicher haben uns dieses Ziel, wie im letzten Energiebericht erwähnt, selbst auferlegt. In der Diskussion zum Energiechartaprotokoll, das wir im Hause bereits beschlossen haben, wird von Energieeffizienz und damit verbundenen Umweltaspekten gesprochen, und ausdrücklich wird auf die Unterstützung und Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungen als eine wichtige Maßnahme zur Erhöhung der Energieeffizienz hingewiesen. Wir wissen, daß die Erhöhung der Energieeffizienz mit einer Reduktion des CO2-Ausstoßes in Österreich einhergeht. Die österreichische CO2-Kommission spricht in diesem Zusammenhang von 1,2 Prozent Verringerung, die dabei angenommen werden.

In diesem Entschließungsantrag werden also Einspeisebedingungen gefordert. Dazu möchte ich auf das verweisen, was ich in diesem Zusammenhang schon gesagt habe: Meine Fraktion wird beim Wirtschaftsminister dafür eintreten, daß das bestehende Generalübereinkommen so lange verlängert wird, bis wir in einem Energieorganisationsgesetz die Einspeiseregelung neu festlegen können. Ich bin der Meinung, daß wir die Frage der Kraft-Wärme-Kopplung in diesem Zusammenhang ebenfalls mit überlegen sollten.

Aus all diesen Gründen, meine Damen und Herren, ist unserer Meinung nach kein eigener Entschließungsantrag erforderlich. Wir werden daher nicht zustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

22.23

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nunmehr Herr Abgeordneter Mag. Barmüller. – Bitte.

22.23

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Oberhaidinger! Die Einleitung ist in diesem Punkt von Ihnen zu Recht kritisiert worden. Gott sei Dank beschließen wir nicht die Begründung des Antrages, sondern nur den Text der Entschließung. Und dieser Text nimmt darauf Bezug, daß Kraft-Wärme-Kopplung verstärkt eingesetzt werden soll. Das haben wir uns nicht einfach aus den Fingern gesogen, meine Damen und Herren, das ist eigentlich hier im Hause schon durchaus Stand der Diskussion, und es ist – ich verweise abermals darauf – im Nationalen Umweltplan auch expressis verbis festgeschrieben.

Meine Damen und Herren! Da steht auf Seite 123, daß etwa Programme zur Sanierung der thermischen Gebäudequalität und zur Verbreitung von Wärme-Kraft-Technologien erste Priorität verdienen – nicht zweite oder dritte, nein, erste Priorität! Es steht ebenfalls auf Seite 123 des NUP geschrieben, daß bei der thermischen Nutzung von Energie soweit als möglich der Einsatz von Wärme-Kraft-Technologien vorzusehen ist.


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