Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 43. Sitzung / Seite 56

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Hintergrund der Strommarktliberalisierung in Europa ist es überhaupt unverantwortlich, und ich verstehe nicht, wie eine Partei wie die Österreichische Volkspartei, die für sich in Anspruch nimmt, in wirtschaftlichen Fragen etwas zu sagen zu haben, in diesem Punkt derart unkritisch und gefolgschaftstreu hinter ihrem Landeshauptmann Pühringer nachhinken kann. Das verstehe ich nicht! Man muß das aber immer wieder sagen, weil die Bevölkerung von Oberösterreich, die das ja auch hört, wissen soll, daß sie einen Landeshauptmann hat, der mit dem Geld der Bevölkerung von Oberösterreich sorglosen Umgang pflegt! (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen. – Abg. Mag. Barmüller: Und für den Schaden muß die Bevölkerung auch noch aufkommen!)

Ich sage noch einmal: Wenn etwas rechtsstaatlich möglich ist, heißt das noch nicht, daß es wirtschaftlich vernünftig ist. Das möchte ich hier auch noch einmal ganz ausdrücklich festhalten: Wenn es möglich ist, ein Projekt genehmigt zu bekommen, ist damit nicht der Beweis erbracht, daß es wirtschaftlich vernünftig ist. Wer zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit einen solchen Zugang hat, bei dem wundert es mich allerdings nicht, wenn die Wirtschaftspolitik teilweise so aussieht, daß sie manchmal ein trauriges Bild abgibt. Nur weil etwas erlaubt ist, muß es sich noch nicht rechnen! (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)

Im übrigen gibt es auch Beispiele für Doppelbesteuerungen in diesem System, zum Beispiel im Bereich der Elektrizitätsabgaben, wo etwa Befreiungstatbestände geschaffen wurden, wenn andere Energieträger verstromt werden. Da hat man gesagt: Zweimal soll nicht bezahlt werden. Wenn die Leute Gas verwenden, dann ist das freigestellt von der entsprechenden Abgabe, weil der Strom ohnedies versteuert wird.

Das gilt aber nur, solange Sie nur Strom erzeugen. Wenn Sie die perfide Idee haben, den Wirkungsgrad Ihrer Anlage anzuheben, indem Sie die Abwärme auskoppeln und in einem Fernwärmesystem verwenden, dann muß diese dort eingesetzte Primärenergie auf einmal versteuert werden. Mit anderen Worten: Wenn Sie die Abwärme zum Beispiel benützen, um die Donau aufzuheizen, weil Sie die Abwärme wegkühlen müssen, dann werden Sie steuerlich belohnt. Wenn Sie hingegen die Abwärme benützen, um Wohnungen zu beheizen, dann werden Sie steuerlich bestraft. Das ist zwar rechtsstaatlich in Ordnung, denn das hat der Nationalrat mit einer entsprechenden Mehrheit der Regierungsparteien beschlossen, aber wirtschaftlich vernünftig ist es nicht und ökologisch ist es schon gar nicht! (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)

Der einzige Weg, einen solchen Mißstand zu beheben, wäre eine Änderung des Gesetzes, aber ich fürchte, das Hohe Haus wird sich mehrheitlich nicht dazu aufraffen können.

Daher ist ein weiterer Aspekt, den ich hier einbringen möchte, die Frage: Warum klammern sich die Landeshauptleute daran, die Kompetenz zu behalten, die Einspeisetarife zu regeln? Warum bleibt das nach unten delegiert? – Wir haben uns um diese Frage bemüht. Wir meinen, daß das ein ganz klassischer Fall ist, der aus einem Blickwinkel betrachtet werden muß, nämlich aus dem Blickwinkel des Bundesministers, der dafür zuständig ist. Sonst ist das nämlich – damit mache ich noch einmal einen Rückgriff auf Lambach – regelrecht eine herzliche Einladung an den Landeshauptmann von Oberösterreich, sich bei den Einspeisetarifen für alternative Energien zu helfen – beziehungsweise "seiner" OKA zu helfen –, damit er Lambach finanzieren kann. – So klein wird das auf einmal (der Redner macht eine entsprechende Geste ), so eng ist auf einmal der sich selbst regelnde Kreis! (Abg. Kopf: Die OKA ist doch sicher vorbildlich!)

Das finde ich wirklich außerordentlich bedauerlich. Ich meine nämlich – diesbezüglich sind wir auf der Ebene der Energiesprecher in mancher Hinsicht schon viel weiter, als es in den Regierungsfraktionen der Fall ist –, daß wir hier zu dem Grundsatz kommen sollten, uns zuerst wenigstens über die Fakten zu einigen, damit wir dann über die möglichen Entwicklungen streiten können. Solange es aber noch ein Thema ist, Lambach wirtschaftlich zu verteidigen, so lange haben wir natürlich noch einen weiten Weg bis zu einem Konsens über die Faktenlage. Wenn nicht einmal die Beurteilung der Ausgangslage übereinstimmt, dann ist die Chance, daß man zu einer konsensualen Lösung findet, sehr, sehr klein.


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