Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 43. Sitzung / Seite 113

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Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Es ist ein starkes Stück, wenn hier ein Mißtrauensantrag gegen die Frau Ministerin darauf basiert, daß von Seite der Grünen einfach behauptet wird, man habe genügend Grund zu der Annahme, daß Gefahr für Gesundheit und Umwelt bestehe, und deshalb sei die Ministerin sozusagen "fällig", weil sie kein Verbot aufgrund dieser Bestimmung ausspricht.

Meine Damen und Herren! Abgeordneter Maier hat zu Recht darauf hingewiesen: Es gibt nach dieser Prüfung nichts, was wir neu auf den Tisch legen können, was nicht geprüft worden wäre. Man muß auch eine gewisse Seriosität an den Tag legen. Aus diesen Gründen einen Mißtrauensantrag zu stellen, ist einfach unseriös und rein provokant! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Dieser Fall zeigt, wie wichtig es sein wird, daß das Europäische Parlament auch in den anderen Fragen, in denen es noch keine volle Mitkompetenz hat, diese volle Mitkompetenz bekommt. Dafür sollten wir eintreten!

Hinsichtlich der Kennzeichnung kann ich Ihnen versprechen, daß unser Kollege Rübig und, wie ich annehme, auch Frau Kollegin Graenitz dafür sorgen werden, daß das Europäische Parlament nicht nachgibt und auf der Streichung dieser gewaltigen Einschränkung, daß nur signifikant veränderte Produkte gekennzeichnet werden müssen, weiterhin besteht. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

17.59

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zum Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nun zu den Abstimmungen.

Als erstes stimmen wir ab über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Dr. Petrovic, Motter, Dr. Salzl und Genossen betreffend Maßnahmen gemäß Art. 16 der Freisetzungsrichtlinien.

Es liegt mir ein Verlangen auf Durchführung einer namentlichen Abstimmung nach § 66 Abs. 4 der Geschäftsordnung vor, und ich werde deshalb so vorgehen.

Wir haben in der Präsidialkonferenz die bei der letzten namentlichen Abstimmung aufgetretenen Probleme erörtert und einvernehmlich einen Modus für die namentliche Abstimmung festgelegt.

Demnach erfolgt die Stimmabgabe der Abgeordneten vom Platz des Abgeordneten aus. Die Abstimmenden werden gebeten, sich zum Zwecke der Bekanntgabe des Abstimmungsverhaltens nach dem Namensaufruf vom Platz zu erheben und deutlich ausschließlich mit "Ja" oder "Nein" zu antworten. Eine Stimmenthaltung ist nicht zulässig.

Der vorsitzführende Präsident wird durch Wiederholung des Namens des abstimmenden Abgeordneten und Wiedergabe dessen Stimmverhaltens zusätzliche Klarheit über das Abstimmungsverhalten schaffen. Ist ein Abgeordneter nicht anwesend, was logischerweise zur Folge hat, daß er auch nicht abstimmen kann, dann wird dieser Umstand vom Vorsitzenden ausdrücklich festgehalten.

Die Klubvorsitzenden werden bei Ihren Fraktionen für diszipliniertes Verhalten sorgen. Das ist im Präsidialprotokoll auch festgehalten.

Wir stimmen also in der Weise ab, daß ich mit Namensaufruf die einzelnen Abgeordneten bitte, ihr Stimmverhalten kundzutun. Wer dem Antrag Petrovic, Motter, Salzl und Genossen zustimmt, wird mit "Ja" sein Abstimmungsverhalten deklarieren, wer gegen den Antrag Petrovic, Motter, Salzl und Genossen stimmt, wird mit "Nein" antworten.

In diesem Sinne beginne ich jetzt mit dem Namensaufruf.

(Präsident Dr. Fischer beginnt mit dem Namensaufruf, und die Abgeordneten geben mündlich ihre Stimme von ihrem Platz aus ab.)


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