Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 43. Sitzung / Seite 112

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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hoffe, Sie unterstützen diesen Antrag, der hier von den Oppositionsparteien eingebracht wurde – zum Schutze der Österreicherinnen und Österreicher! – Ich danke Ihnen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der Grünen.)

17.53

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. König. Er hat das Wort.

17.53

Abgeordneter Dkfm. DDr. Friedrich König (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Abgeordneter Dr. Salzl hat zu Recht darauf verwiesen, daß die Gentechnik in der Medizin segensreich ist. In der Lebensmittelwirtschaft hingegen gibt es zu Recht weitgehend Bedenken gegen die Verwendung gentechnisch veränderter Produkte. Deshalb muß der mündige Konsument frei entscheiden können – und das kann er nur, wenn gekennzeichnet wird.

Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich nun etwas zum Europäischen Parlament und zum Europäischen Rat sagen, weil hier vom Rednerpult aus so viel Unrichtiges verbreitet wurde. Die Frau Gesundheitsministerin hat zu Recht darauf verwiesen, daß Österreich, Deutschland, Schweden und Dänemark im Rat bei der Abstimmung über die Kennzeichnung in der Minderheit geblieben sind. Die Mehrheit im Rat hat beschlossen, daß nur signifikant veränderte Lebensmittel zu kennzeichnen seien. (Abg. Mag. Haupt: Das ist die Schweinerei!)

Wären wir, wie es die Freiheitliche Partei immer gewünscht und vertreten hat, vor Maastricht in die EU eingetreten, dann wäre dieser Beschluß des Rates endgültig gewesen und wir hätten keine Möglichkeit mehr gehabt, innerösterreichisch etwas dagegen zu unternehmen – wir wären gebunden gewesen. Aber wir sind nach Maastricht eingetreten, und seit Abschluß des Maastricht-Vertrages gibt es eine völlig gleichberechtigte Stellung des Europäischen Parlaments. Weil es aber diese gleichberechtigte Stellung gibt, war es dem Europäischen Parlament möglich, diesen Beschluß des Rates aufzuhalten. – Das ist die Wahrheit! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Allerdings bedurfte es der qualifizierten Mehrheit von mindestens 314 Stimmen, sonst wäre die Meinung des Rates trotzdem Gesetz geworden.

Nun hat die Europäische Volkspartei sieben Anträge eingebracht, deren wichtigster Abänderungsantrag besagte, das Wort "signifikant" sei zu streichen. Also nicht nur jene gentechnisch veränderten Produkte, die signifikant verändert sind, sind zu deklarieren, sondern alles, was nachweislich gentechnisch verändert wurde, ist zu deklarieren. Das ist der entscheidende Unterschied. Und für diesen Antrag und die anderen sechs, die sich noch auf Zusatzstoffe et cetera beziehen, gab es weit mehr als 314 Stimmen, was nicht möglich gewesen wäre, hätten nicht auch die sozialdemokratische Fraktion, die liberale Fraktion und andere Fraktionen diesen Anträgen der EVP ihre Zustimmung gegeben. Das ist im Europäischen Parlament ganz entscheidend gewesen. (Beifall bei der ÖVP.)

Wenn hier gesagt wurde, daß sozialistische Anträge abgelehnt wurden, so stimmt das nicht ganz. Sie wurden nicht abgelehnt, sondern sie haben nicht die Mehrheit von 314 Stimmen gefunden. Aber was waren das für Anträge? – Es gab zum Beispiel von einer deutschen Sozialdemokratin 120 Abänderungsanträge: eine ungeheure Verbürokratisierung! Das konnte nicht durchgehen. Die anderen Anträge waren aber gemeinsamer Bestandteil. – Ich freue mich, daß die Frau Gesundheitsministerin hier erklärt hat, daß sie voll und ganz hinter dieser Haltung des Europäischen Parlaments steht, auch im Rat, so wie das vom Europäischen Parlament jetzt beschlossen ist.

Nun gibt es nur zwei Möglichkeiten: Entweder der Rat akzeptiert diese Meinung des Europäischen Parlaments, dann sind sämtliche nachweislich gentechnisch veränderte Produkte zu kennzeichnen, oder er akzeptiert sie nicht – dann steht es den einzelnen Länder frei, selbst ihre eigenen Regelungen zu treffen. (Abg. Dr. Graf: Und dort, wo man es nicht nachweisen kann?) Wenn es nur behauptet wird, dann nicht!


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