Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 43. Sitzung / Seite 130

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Die vorgesehenen Ausnahmeregelungen per Verordnung durch das Wirtschaftsministerium, mit der Zustimmungskompetenz des Finanzministeriums, berücksichtigen sowohl die Interessen der Arbeitspendler – das ist eine wichtige Sache – sowie der Jahresmautkartenbesitzer. Es ist auch eine Lösung für die Einsatzfahrzeuge gefunden worden, nämlich eine Befreiung für Behindertenkraftfahrzeuge, für die gesamte Exekutive, Feuerwehr, Rettung, Bergrettung sowie für die Heeresfahrzeuge.

So ist das, glaube ich, wirklich eine Lösung, zu der man auch ja sagen kann, wenn man die Voraussetzung so sieht, wie wir sie sehen: daß wir noch Mittel für Straßenbauten brauchen. Diesbezüglich darf ich auf die Bemühungen der Landeshauptleute, auch unserer Frau Landeshauptfrau Klasnic, sowie auch vieler Bürgermeister aus diesen Regionen verweisen, die damit beim Herrn Minister im wesentlichen das durchbringen konnten, was hier angesprochen wurde.

Durch diese Befreiung beziehungsweise durch die Berücksichtigung bei den Jahresmautkarten und bei den Pendlerkarten ist sichergestellt, daß es für diese Gruppen zu keiner zusätzlichen Bemautung kommt.

Die Tarifgestaltung – und da komme ich dann auch schon auf das Stichwort zurück – mit den Kurzzeitangeboten ist nämlich nicht nur eine EU-konforme Lösung, sondern vor allem auch eine tourismusfreundliche. Die Wochenkarte mit der 10-Tage-Gültigkeit und zwei Wochenenden um 70 S für den PKW oder für einen Autobus mit 300 S ist ebenso interessant wie eine 2-Monats-Vignette um 80 S beziehungsweise um 150 S für mehrspurige Kfz oder um 1 500 S für den Omnibus. Man hat damit auf berechtigte Anliegen und Bedürfnisse des Tourismus in unseren Regionen reagiert und war durchaus flexibel.

Ich glaube daher, daß diese Kurzzeitstaffelungen nun auch EU-konform sind und daß es – wie ich schon sagte –, wenn man alles bewertet, keine Frage ist, ob wir das brauchen oder nicht, sondern weiterer Straßenbau ist einfach notwendig. Dafür sind finanzielle Voraussetzungen zu schaffen, und zwar möglichst gerechter Art. 

Daher sind Ausnahmen notwendig. Gleichzeitig soll es aber eine Vignette für alle Österreicher und alle Verkehrsteilnehmer, die in unserem Land hochrangige Straßen befahren, geben. So kann man, glaube ich, bei grundsätzlicher Regelung den verbesserten Ausnahmebestimmungen und Erleichterungen zustimmen. Wir tun es, und ich lade Sie ein, es auch zu tun. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

19.20

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Haller. – Frau Abgeordnete, Sie haben das Wort. Redezeit: 7 Minuten.

19.20

Abgeordnete Edith Haller (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Wenn der Kollege Schwimmer in seiner Wortmeldung meinem Kollegen Rosenstingl Ignoranz unterstellt hat, ist das erstens schärfstens zurückweisen (Abg. Marizzi: Da hat er ja nur recht gehabt!) , zweitens ist ihm im Gegenzug Doppelzüngigkeit zu unterstellen, es sei denn, er hat nicht zugehört, was der Kollege Rosenstingl erklärt hat. (Abg. Parnigoni: Er hat ja nur die Wahrheit gesagt!) Er hat ganz genau erklärt, worum es uns Freiheitlichen geht. (Abg. Dr. Schwimmer: Sie haben ja zugegeben, Sie unterstellen es mir!) Sie können jetzt herausschreien, was Sie wollen, das was Sie gemacht haben, war Ignoranz! (Abg. Dr. Schwimmer: Sie haben ja selbst gesagt, Sie unterstellen es mir!)

Ich unterstelle es Ihnen, und zwar geht es um folgendes: Es geht um zwei Tagesordnungspunkte, die hier behandelt werden: Dem Punkt, bei dem es um Ausnahmeregelungen für Einsatzfahrzeuge geht, Herr Kollege Schwimmer, stimmen auch wir Freiheitlichen zu, weil wir darin eine Verbesserung sehen.

Nicht zustimmen werden wir natürlich dem Antrag 288, denn da sind keine Verbesserungen enthalten, das ist nur ein Feinschliff des Belastungspaketes der Vignette, Herr Kollege Schwimmer.


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