Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 43. Sitzung / Seite 131

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(Abg. Parnigoni: Warum mischen Sie sich überhaupt ein?) Ich verteidige meinen Kollegen Rosenstingl.

Wir alle wissen, worum es geht: um eine Änderung des Bundesstraßenfinanzierungsgesetzes, das wir vor Monaten hier beschlossen haben und wo wir Freiheitliche schon nicht mitgestimmt haben, weil dieses Vignetten-System grundsätzlich falsch ist, Herr Kollege Schwimmer. Das sagen auch Fachleute, nicht nur wir Freiheitliche. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

In diesem Zusammenhang hat es in der politischen Diskussion Zusagen des damaligen Bundesministers Ditz gegeben, den Abschnitt Kufstein/Kiefersfelden und Kufstein/Ausfahrt Süd mautfrei zu halten.

In diesem Bundesstraßenfinanzierungsgesetz ist ausdrücklich festgehalten, daß die Anschaffung der Vignette bei der Benützung von Bundesautobahnen erforderlich ist. Also ist es dann auch ganz logisch, daß Ausnahmen von dieser Vignetten-Ankaufspflicht auch im Wege des Bundesstraßenfinanzierungsgesetzes festgelegt werden müssen.

Wir haben einen Punkt, wo es solche Ausnahmeregelungen gibt, und zwar den für die Einsatzfahrzeuge; auch dafür sind wir Freiheitliche. Es wäre nur logisch und sinnvoll, die zugesagte Ausnahmeregelung, zu der sich in der Zwischenzeit auch nach längerem Hin und Her Herr Bundesminister Farnleitner bekennt, auch als Ausnahmeregelung im Bundesgesetz zu verankern, denn anscheinend hat man die dramatische Situation in Kufstein, bedingt durch den Tagestourismus im Raum Kitzbühel, doch erkannt, denn sonst würde man nicht eine Lösung gesucht haben, die jetzt allerdings so ausschaut, daß man die Hinweistafeln erst kurz vor der zweiten Ausfahrt aufzustellen gedenkt.

Würde man die Ausnahmeregelung im Gesetz festhalten, wären Beispielsfolgen nicht zu befürchten. Sehr wohl sind aber Beispielsfolgen zu befürchten, wenn man diese nun von Ihnen angestrebte Lösung verwirklicht. Denn: Können Sie mir sagen, Herr Bundesminister, was man dann in Bregenz machen wird? Vielleicht diese Tafeln anderswo aufstellen?

Sie müssen es sich einfach gefallen lassen, daß ich die Wirksamkeit dieses Gesetzes insgesamt und die Gesetzeskonformität dieser Regelung für Kufstein anzweifle und in Frage stelle, denn wie wollen Sie denn dann die Kontrollen in diesem Bereich durchführen? Es darf dann keine Grenzkontrolle bei der Einreise geben, es darf dann auch die ersten fünf Kilometer keine Verkehrskontrolle geben. Damit werden dann auch alkoholisierte Lenker oder Geschwindigkeitsübertreter in diesem Bereich nicht kontrolliert, weil doch laut Abänderungsantrag 288/A diese Kontrollen nur im Zusammenhang mit einer verkehrstechnischen Überwachung durchgeführt werden können.

Wie stellen Sie sich das dann bei der Rückreise vor, Herr Bundesminister? Da ist doch die Rechtsunsicherheit noch größer. Da müßte man dann die Kontrolle an der Grenze bei der Ausfahrt durchführen und würde den allwöchentlichen Grenzstau, den es bereits jetzt schon gibt, noch weiter verstärken.

Herr Bundesminister! Ich glaube, Sie kennen die Realität einfach zu wenig. Ich bezweifle überhaupt, daß die Kontrollen in Tirol so ausgeführt werden können, daß sie letztlich das Ergebnis erbringen, das Sie sich vorstellen.

In Urlaubszeiten gibt es 90 Prozent Durchzugsverkehr, und wer in den entsprechenden Bereichen nicht von der Autobahn abfährt, kann dann nur bei einer stichprobenartigen Überprüfung angehalten werden; beim erstmaligen Anhalten beziehungsweise beim erstmaligen Betreten von Mauthinterziehern gibt es nicht einmal eine Verwaltungsstrafe. Das findet Herr Kollege Schwimmer positiv – ich nicht!

Er hat auch das Schweizer Modell angeschnitten. Da gibt es sehr hohe Verwaltungsstrafen, obwohl ich es im Prinzip nicht vergleichen möchte.


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