Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 43. Sitzung / Seite 147

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ersten maßgeblichen Rechtssetzungsakt ihrer Geschichte vorgenommen: den Staatsgründungsbeschluß der Provisorischen Nationalversammlung, die eine parlamentarische Vorläufereinrichtung des heutigen Nationalrates war. Nicht zuletzt deswegen heißt der österreichische Nationalrat auch "Nationalrat".

Dieser Beschluß der Provisorischen Nationalversammlung, die damals die oberste Gewalt im Staate ausgeübt und den Staatsgründungsakt getätigt hat, wurde im Staatsgesetzblatt Nummer eins kundgemacht. Das Staatsgesetzblatt war ja bekanntermaßen das Vorläuferpublikationsorgan unseres Bundesgesetzblattes.

Damals wurde auch festgelegt, daß die Staatsgewalt der Republik Österreich – damals noch Deutsch-Österreich – aufgeteilt werden soll in eine vollziehende Gewalt, die durch den Staatsrat der Republik Deutsch-Österreich, der zunächst Vollziehungsausschuß hieß, ausgeübt wurde, und in eine gesetzgebende Gewalt, die von der Provisorischen Nationalversammlung ausgeübt wurde.

Dieser Beschluß der Provisorischen Nationalversammlung als Staatsgründungsbeschluß am 30. Oktober 1918 wurde nicht hier im Haus gefaßt, weil in diesem Haus noch die Abgeordneten, die auf den Kaiser vereidigt waren, getagt haben, sondern – und das ist auch als föderalistischer Akt bei der Gründung unserer Republik zu sehen – im Saal des Niederösterreichischen Landtages in der Herrengasse in Wien.

Meine Damen und Herren! Ich meine, es ist angemessen, heute dieses Staatsgründungsaktes zu gedenken. Ich bedauere, daß heute niemand im offiziellen Staatsgeschehen – im offiziellen Staatskult sozusagen, den andere Staaten weiß Gott viel ausgiebiger zelebrieren – diesem Gründungsakt vom 30. Oktober 1918 etwas mehr Aufmerksamkeit schenkt und daß man heute die Gelegenheit nicht dazu benützt, um auf diese erste Kundmachung in einem Publikationsorgan der Republik Österreich zu verweisen. Für uns Freiheitliche sollte dieser 30. Oktober 1918 jedenfalls eine besondere Würdigung erfahren. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

20.33

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es hat sich niemand mehr zu Wort gemeldet. Die Debatte ist daher geschlossen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung . – Ich bitte, die Plätze einzunehmen.

Ich lasse zunächst über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausschreibungsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 362 der Beilagen abstimmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Dieser Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen worden.

Wir kommen zugleich zur dritten Lesung.

Ich bitte auch in diesem Fall um ein Zeichen der Zustimmung. – Der Entwurf ist auch in dritter Lesung einstimmig angenommen worden.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 363 der Beilagen.

Da es sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf um ein Bundesverfassungsgesetz handelt, stelle ich zunächst im Sinne § 82 Abs. 1 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Dieser Entwurf ist einstimmig angenommen worden.

Ich stelle ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.


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