Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 43. Sitzung / Seite 148

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Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Entwurf in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Der Entwurf ist auch in dritter Lesung einstimmig angenommen worden.

Nunmehr lasse ich über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz über das Bundesgesetzblatt 1996 samt Titel und Eingang in 364 der Beilagen abstimmen.

Diejenigen Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf ihre Zustimmung geben, mögen dies durch ein Zeichen kundtun. – Dieser Entwurf ist einstimmig angenommen worden.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Wer dem Entwurf in dritter Lesung zustimmt, möge dies durch ein Zeichen kundtun. – Der Entwurf ist auch in dritter Lesung einstimmig angenommen worden.

13. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (310 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bäderhygienegesetz geändert wird (388 der Beilagen)

14. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (313 der Beilagen): Bundesgesetz betreffend Medizinprodukte (Medizinproduktegesetz – MPG) (389 der Beilagen)

15. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 157/A (E) der Abgeordneten Mag. Reinhard Firlinger und Genossen betreffend Fütterungsverbot für Tier- und Knochenmehl in der Lebensmittelproduktion (390 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nunmehr kommen wir zu den Punkten 13 bis 15 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Es sind dies: Berichte des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage 310 der Beilagen: Bundesgesetz, mit dem das Bäderhygienegesetz geändert wird (388 der Beilagen), Regierungsvorlage 313 der Beilagen: Medizinproduktegesetz (389 der Beilagen) sowie über den Antrag 157/A (E) der Abgeordneten Mag. Firlinger und Genossen betreffend Fütterungsverbot für Tier- und Knochenmehl in der Lebensmittelproduktion (390 der Beilagen).

Wünscht jemand die Berichterstattung? – Herr Abgeordneter Schuster hat sich zur Berichterstattung gemeldet. – Herr Abgeordneter! Ich bitte Sie, zum Punkt 13 der Tagesordnung Ihren Bericht zu erstatten.

Berichterstatter Johann Schuster: Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ich erstatte den Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage 310 der Beilagen: Bundesgesetz, mit dem das Bäderhygienegesetz geändert wird.

Der Beitritt Österreichs zur Europäischen Union macht im Bäderhygienerecht eine Anpassung an die Rechtslage der EU erforderlich. Diese Richtlinie ist in innerstaatliches Recht umzusetzen.

Weiters darf ich folgende Druckfehlerberichtigungen zum ausgedruckten Ausschußbericht in 388 der Beilagen betreffend das Bäderhygienegesetz vorbringen.

Auf Seite 3 hat der 5. Absatz wie folgt zu lauten:


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