Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 43. Sitzung / Seite 149

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"Zusätzlich ist mit Kosten für die Anschaffung mindestens einer Secci-Scheibe (Kosten zirka 3 500 S), eines tragbaren pH-Meters (Kosten zirka 9 000 S) und eines tragbaren Sauerstoffmeßgerätes (Kosten zirka 10 000 S) pro Probenehmer beziehungsweise Bundesstaatlich bakteriologisch-serologischer Untersuchungsanstalt zu rechnen. Ausgehend davon, daß jede Bundesstaatlich bakteriologisch-serologische Untersuchungsanstalt über je zwei der genannten Geräte (je ein Ersatzgerät) verfügen soll, ergibt dies Anschaffungskosten von zirka 270 000 S. Diese Erfordernisse sind im Bundesvoranschlag 1997 bereits berücksichtigt."

Auf Seite 12 in Ziffer 20 § 15 Abs. 3 hat es in der letzten Zeile nicht "die Mindestdauer des Testbetriebes", sondern "die Mindestdauer des Testbetriebs" zu lauten.

Auf Seite 12 in Ziffer 20 § 15 Abs. 5 hat es in der vorletzten Zeile nicht "wie Flockungsmittel, Desinfektionsmittel oder Mittel zur pH-Wert-Einstellung", sondern "wie Flockungsmitteln, Desinfektionsmitteln oder Mitteln zur pH-Wert-Einstellung" zu lauten. (Heiterkeit bei den Freiheitlichen.)

Auf Seite 13 in Ziffer 26 § 14 Abs. 4 hat es in der vorletzten Zeile nicht "eine Bewilligung der Nebeneinrichtung", sondern "eine Bewilligung als Nebeneinrichtung" zu lauten.

Als Ergebnis seiner Verhandlungen stellt der Gesundheitsausschuß somit den Antrag , der Nationalrat wolle dem dem schriftlichen Ausschußbericht angeschlossenen Gesetzentwurf unter Berücksichtigung der soeben referierten Druckfehlerberichtigung die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Herr Präsident! Ich ersuche Sie, zu diesem Tagesordnungspunkt die Redner aufzurufen.

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Ich habe gar nicht gewußt, daß eine Berichtigung soviel Heiterkeit hervorrufen kann. – Herr Berichterstatter! Ich danke Ihnen sehr herzlich für Ihre Ausführungen.

Auf die mündliche Berichterstattung zu den Punkten 14 und 15 wurde verzichtet.

Wir gehen daher sogleich in die Debatte ein.

Als erster Redner hat sich Herr Abgeordneter Dr. Pumberger zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten.

20.41

Abgeordneter Dr. Alois Pumberger (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hatte jetzt den Eindruck, daß der Herr Berichterstatter nicht nur eine Druckfehlerberichtigung, sondern teilweise auch eine Ergänzung durchgeführt hat. – Ich glaube nicht, daß ich mich verhört habe.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Aviso betreffend die heutige Tagesordnung hatte ursprünglich wesentlich mehr Tagesordnungspunkte für den Block Gesundheit vorgesehen. Dann wurde jedoch zum einen der Konsumentenbericht bereits im Gesundheitsausschuß endbehandelt und zum anderen – wie ich heute schon gesagt habe – die Behandlung von gleich sechs Anträgen betreffend Kennzeichnungspflicht gentechnologisch veränderter Organismen kurz und bündig, ohne eine Debatte darüber zu ermöglichen, vertagt.

Nun sind drei Tagesordnungspunkte übriggeblieben. Einer davon betrifft das Bäderhygienegesetz. Hiebei handelt es sich um eine Anpassung an die EU-Richtlinie 76/160/EWG. Dabei geht es in erster Linie darum, daß auch mikrobiologische, physikalische und chemische Parameter für die Oberflächengewässer eingeführt werden. Die Überprüfung der Wasserqualität von Whirlpools, also Warmwassersprudelbecken, Kleinbadeteichen und, gemäß einem Zusatzantrag der Koalitionsparteien, Warmluft- und Dampfbädern wird in das Gesetz aufgenommen.

Diese Richtlinie zum Schutz der Badenden vor Infektionen oder sonstigen Gesundheitsschäden finde ich gut. Sie ist positiv nicht nur für die Gesundheit, sondern auch für den Tourismus, bei dem es in Österreich wirklich größte Probleme gibt. Wenn wir durch die Mitbefürwortung dieses


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