Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 43. Sitzung / Seite 178

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Im Sinne eines umfassenden Wahlrechtes ist es uns auch ein Anliegen, diese Bestimmung für die Europawahlordnung analog auch für die Nationalratswahlordnung einzubringen. – Ich hoffe sehr, daß Sie dieser Vereinfachung im Interesse der Österreicherinnen und Österreicher, die im Ausland leben, zustimmen können. (Beifall bei der ÖVP.)

22.51

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Am Wort ist nun Herr Abgeordneter Dr. Gusenbauer. – Bitte, Herr Abgeordneter.

22.51

Abgeordneter Dr. Alfred Gusenbauer (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich muß Sie leider enttäuschen, Frau Abgeordnete Rauch-Kallat: Wir werden Ihren Wunsch nicht erfüllen können. (Abg. Rauch -Kallat: Das haben wir erwartet!) Es ist immer einfacher, wenn man sich Hoffnungen macht, wenn man von Anfang an weiß, daß diese nicht in die Tat umgesetzt werden können. – Ich werde im folgenden begründen, warum es sich so verhält.

Es geht nicht nur um die Einfachheit des Wahlrechtes, sondern es geht im wesentlichen auch darum, daß in Österreich Wahlen geheim sind und das Wahlrecht persönlich und unbeeinflußt ausgeübt werden soll. Es ist, glaube ich, ganz entscheidend, daß jeder Staatsbürger und jeder Wahlberechtigte strukturell in die Situation versetzt ist, sein Wahlrecht persönlich und unbeeinflußt wahrzunehmen. (Abg. Dr. Khol: Das sind doch alte Hüte!) Die Unbeeinflußbarkeit des Wahlrechts – das können Sie, sehr verehrter Herr Abgeordneter Khol, in der Judikatur des VfGH nachlesen – ist ein sehr hohes Gut.

Wir Sozialdemokraten sind der Auffassung, daß, da bei uns keine Wahlpflicht, sondern ein Wahlrecht besteht, jeder in Österreich Ansässige zumindest am Wahltag die minimale Anstrengung auf sich nehmen muß, sich zum Wahllokal zu begeben, um dort frei und unbeeinflußt seine Wahlentscheidung abzugeben. Wir meinen, daß auch die im Ausland wohnenden Österreicher, wenn sie so stark daran interessiert sind, an der Wahl teilzunehmen – was wir durchaus begrüßen –, durchaus eine minimale Anstrengung auf sich nehmen können.

Wir glauben, daß durch die vorgenommenen Veränderungen der Wahlrechtsordnung in der Vergangenheit bereits genügend geleistet und getan wurde, um möglichst vielen Personen, die tatsächlich wählen gehen wollen, die tatsächliche Teilnahme an der Wahl auch zu ermöglichen.

Eine weiter gehende Veränderung würde unserer Auffassung nach im Sinne der Güterabwägung in einem starken Ausmaß zu einer Gefährdung der anderen Güter, nämlich der Unbeeinflußbarkeit der Persönlichkeit und des geheimen Charakters der Wahl, führen. (Abg. Dr. Khol: Seit 15 Jahren seid ihr gegen die Briefwahl!) Daher stehen wir Sozialdemokraten für diesen Vorschlag von Ihrer Seite, sehr geehrte Frau Abgeordnete Rauch-Kallat, nicht zur Verfügung. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Khol: Ihr seid die Strukturkonservativsten dieser Republik!)

22.54

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Ing. Nußbaumer. – Bitte, Herr Abgeordneter. Redezeit: 5 Minuten.

22.54

Abgeordneter Ing. Wolfgang Nußbaumer (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach 22 Monaten im EU-Parlament, mit langen Aufenthalten in Straßburg und Brüssel, habe ich ein sehr großes Verständnis für Anliegen der Auslandsösterreicher entwickelt, die immer zunächst für ihr Wahlrecht und dann für eine einfachere Handhabung des Wahlrechts eingetreten sind und auch dafür gekämpft haben.

Ich habe auch erfahren, wie interessiert die Auslandsösterreicher das Geschehen in ihrer Heimat verfolgen und wie stark das Selbstwertgefühl eines Auslandsösterreichers von der wirtschaftlichen, kulturellen und ökologischen Erfolgsentwicklung in seinem Heimatland, also in Österreich, abhängt.


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