Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 44. Sitzung / Seite 54

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werden eben die Kinderzahl und die Größe der Familie eine Rolle spielen bei der Subjektförderung und bei der Wohnraumbeschaffung, und dann wird eben der oder die Alleinstehende diese Effekte nicht auslösen können in solch einem System, wenn die soziale Notwendigkeit eine Wohnbeihilfe erforderlich macht. Da habe ich viele Möglichkeiten, horizontal einiges zu verbessern.

Wir haben nach wie vor ein sehr stark horizontal ausgebildetes Bildungswesen. Daher kommt die Studie im übrigen in ihrer Gesamtaussage nicht zur Aussage, die Kollege Höchtl formuliert hat in diesem Zusammenhang, sondern sie kommt zu dem Ergebnis, daß im Prinzip der horizontale Lastenausgleich gegenüber einer Orientierung an der Bedürftigkeit dominiert. Aber dieser Halbsatz, er dominiert im Verhältnis zu einer Orientierung an der Bedürftigkeit, ist in Wirklichkeit der höfliche Vorwurf, daß die Bedürftigkeit im System nicht ausreichend berücksichtigt ist. Das ist der höfliche, der wissenschaftliche Vorwurf.

Daher ist natürlich der horizontale Ausgleich wichtig, und er darf nicht völlig außer acht gelassen werden, er wird es auch nicht in unserem System. Aber notleidend ist unser System in dem Bereich, wo es jetzt Armut erzeugt und vermehrt. Und wenn Sie sich bewußt machen, daß die Hauptquelle, aus der der Familienlastenausgleichsfonds gespeist wird, ein Element der Lohnnebenkosten ist, was gleichzeitig aber heißt, daß letztlich die unselbständig Erwerbstätigen, die diesen Kostenfaktor als Rechengröße tragen – die Unternehmen zahlen sie –, die einzigen sind, die hier einspeisen neben den Steuern, dann sehen Sie schon, das ist vielleicht auch eine Möglichkeit, auf der horizontalen Ebene einiges mehr zu tun.

Denn wenn der Familienlastenausgleich unter Umständen hauptsächlich und im Rahmen einer ökologischen Steuerreform schrittweise überwiegend steuerfinanziert wäre – bei gleichzeitiger Zurücknahme von Lohnnebenkosten –, dann würde das die horizontale Ausgleichsfunktion zweifellos verbessern, dann würde man nicht ausschließlich auf den Köpfen der unselbständig Erwerbstätigen einheben – oder fast ausschließlich –, noch dazu die Arbeitskosten verteuern und gleichzeitig daher Arbeitslosigkeit erzeugen oder vermehrt beschleunigen und Lenkungswirkungen haben. (Zwischenruf der Abg. Tichy-Schreder. ) Das wäre eine Möglichkeit, die horizontale Verteilungsgerechtigkeit zu verbessern. Aber Ihnen geht es ja nicht sosehr darum, sondern Ihnen geht es darum, eine ganz bestimmte Lebensform, eben um die mit der Frau am Herd ... (Abg. Tichy-Schreder: Dies sind Unterstellungen!)

Frau Tichy-Schreder! Wenn Sie das fordern, ist das der Effekt, und Sie können mir sagen, was Sie wollen, das ist der Effekt! Lesen Sie bitte einmal das Unterhaltsrecht, das darauf abstellt, daß nach Steuern Unterhalt zu leisten ist – nicht vor Steuern! Also was Sie an Steuern zahlen müssen, das können Sie sich Ihren Kindern gegenüber anrechnen lassen. Das ist keineswegs so, daß Sie doppelt zahlen müssen. Allerdings ist das Unterhaltsrecht reformbedürftig, das räume ich Ihnen gerne ein in diesem Zusammenhang. Es sieht nämlich nach wie vor vor, daß ein Unterhaltspflichtiger bis auf 30 Prozent seines Nettoeinkommens herunter in Anspruch genommen werden kann. Und was das gesellschafts- und sozialpolitisch oder auch individuell bedeutet, was plötzlich für Trümmer entstehen, weiß man, wenn man mit Scheidungsverfahren zu tun hat.

Ich bin keineswegs der Meinung, daß Scheidungen etwas sind, was man begrüßen soll oder was förderungswürdig ist – das meine ich nicht –, aber wenn die Situation so ist, daß eine Zerrüttung gegeben und die Ultima ratio die Scheidung ist, dann haben wir im Verhältnis dazu ein Unterhaltsrecht, das geradezu den sozialen Abstieg erzwingt. Kollege Graf, der mir hier mit Interesse folgt, weiß als Rechtsanwalt, wovon ich rede. Daher ist hier zum Beispiel auch die Frage zu stellen: Ist das Unterhaltsrecht nicht überreizt, weil wir es seit 100 Jahren nicht novelliert haben? – Dort können Sie vieles zur Herstellung einer verbesserten Sozialgerechtigkeit beitragen! Aber leider sind halt solche Dinge, wenn man sich intensiv mit ihnen beschäftigt, viel komplexer, als daß sie sich dafür eignen würden, in Sonntagsreden schnelle Überschriften zu schreiben.

Daher halten wir in diesem Zusammenhang noch einmal fest: Es geht darum, im Bereich der Familien und insbesondere der Familienbeihilfen, die den Kindern zugewendet werden müssen,


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