Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 44. Sitzung / Seite 105

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Wir gehen in die Debatte ein. Der Erstredner hat 10 Minuten, die weiteren Redner haben je 5 Minuten. Falls sich ein Mitglied der Bundesregierung zu Wort meldet, gelten ebenfalls 10 Minuten.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Mag. Stadler. Ich erteile es ihm.

15.39

Abgeordneter Mag. Johann Ewald Stadler (Freiheitliche): Herr Präsident! Hohes Haus! Am 9. Juli 1996 hat der Nationalrat nach dem in der Öffentlichkeit bereits sattsam diskutierten Fall Höchtl eine Lex Höchtl in Form eines Entschließungsantrages beschlossen, wonach man eine Bezügekommission unter der Führung des Herrn Rechnungshofpräsidenten Dr. Fiedler einrichten wollte und dieser Bezügekommission den Auftrag erteilte, eine Einkommenspyramide für politische Funktionäre und Politiker zu konstruieren.

Meine Damen und Herren! Die Pyramide, die Herr Präsident Fiedler mit seinen Mitarbeitern erstellen sollte, konnte noch nicht erbaut werden, denn bis heute weiß Herr Präsident Fiedler nicht, nach welchem Bauplan er diese Pyramide errichten soll. Er weiß nicht, wo die Obergrenze ist, wo der Sockel ist, wie steil oder wie flach diese Pyramide ausgerichtet sein soll, weshalb Herr Kollege Khol – vollkommen richtig – in der Präsidialkonferenz versucht hat, dieser Bezügekommission einen Vorschlag für den inhaltlichen Fahrplan mitzugeben.

Meine Damen und Herren! Sie können sich gar nicht vorstellen, wie der Widerstand der Ampelkoalition gegen eine derartige inhaltliche Maßgabe für den Bau der Einkommenspyramide zustande kam und wie rasch Herr Kollege Khol seinen Vorschlag schubladisieren mußte. Es tut mir leid, Herr Kollege Khol, daß Sie sich mit Ihrem Papier nicht durchgesetzt haben, das zugegebenermaßen eine sehr verdünnte Form dessen ist, was sich die Bevölkerung in Österreich erwartet, was sich die Bevölkerung in Österreich auch zu Recht erwarten darf, weil diese bis zum Erbrechen geführten Diskussionen über Privilegienritter in Österreich die österreichische Bevölkerung längst satt hat. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Acht Jahre nachdem der Nationalrat das letzte Mal eine Entschließung gefaßt hat unter dem Titel Begrenzung eines dem Politiker aus politischen Funktionen gebührenden Gesamteinkommens – das war schon einmal Thema in diesem Hohen Haus, im Ausschuß und hier im Plenum –, hätte der Bürger endlich ein Recht auf eine saubere Regelung. Dies nach vielen sattsam bekannten Fällen. So wären hier Kollege Höchtl und andere prominente Namen zu nennen, so etwa Präsident Maderthaner, Kollege Kostelka und auch Kollege Schwemlein, der damit argumentiert hat, er brauche dieses Zusatzeinkommen aus seiner Nichttätigkeit als Berufsschullehrer – zu diesem Zeitpunkt war er nämlich gar nicht mehr als Berufsschullehrer tätig –, um seinen Familienunterhalt leisten zu können, weil er als Politiker so wenig verdient. Bekannt sind auch der Fall Vranitzky, der Fall Heinz Fischer (Abg. Dr. Kostelka: Brauneder!) , Heinrich Neisser, Friedhelm Frischenschlager, Günter Stummvoll, Achs und Ederer. Kollege Morak war zwar an der Burg tätig, hatte aber nie einen Auftritt, weil er sich mit seinem Direktor nicht verträgt, wie wir alle wissen; er hat dafür aber seit Jahren eine ordentliche Gage kassiert.

All das sind Fälle, meine Damen und Herren, die in der österreichischen Öffentlichkeit berechtigtes Empören hervorrufen und die dazu beitragen, daß die politische Kaste, vertreten durch Rot und Schwarz, bei jeder Wahl ordentlich eine aufs Haupt bekommt, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Da soll sich auch die ÖVP nichts vormachen, denn Frau Stenzel hat nur die Unzulänglichkeiten der Österreichischen Volkspartei zugedeckt, die auch gerade in dieser Frage vorhanden sind. Denn, Herr Kollege Khol, die österreichische Bevölkerung hat kein Verständnis dafür, daß ausgerechnet Sie es jetzt sind, der zunächst versucht hat, dieser Bezügekommission, dieser Pyramidenkommission eine inhaltliche Vorgabe, eine Art Grobbauplan mitzugeben, der sagt, jetzt vertagen wir das Ganze einmal bis zum Jahr 1998, weil die EU-Wahl jetzt hinter uns liegt. Die österreichische Bevölkerung muß somit zur Kenntnis nehmen, daß jetzt die Achtjahresfrist des Nichttätigwerdens seit dem Jahre 1988 auf eine Zehnjahresfrist des Nichttätigwerdens ver


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