Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 44. Sitzung / Seite 118

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männischen Leiter zur Seite gestellt bekommt und dann Entscheidungen von wirtschaftlicher Tragweite nach dem Vier-Augen-Prinzip getroffen werden.

Ich glaube, meine sehr geehrten Damen und Herren, es hat sicher nichts mit Kunstfreundlichkeit oder Kunstfeindlichkeit zu tun, wenn man so wie ich der Meinung ist, wenn öffentliche Gelder verwaltet werden – das ist auch in der Kunst so –, haben die Gesetze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit voll durchzuschlagen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da kann es auch keine Ausnahmen geben. Daher sind wir der Ansicht, daß es einen kaufmännischen Leiter für die einzelnen Gesellschaften geben soll, denn, wie Herr Generalsekretär Springer richtig schreibt, die derzeitige kaufmännische Leitung ist nicht in den einzelnen Häusern angesiedelt, sondern im Bundestheaterverband.

Ein sehr wesentlicher Punkt, den ich hier noch ansprechen möchte, betrifft die Budgethoheit und die Kameralistik. Ich vertrete die Auffassung, daß wir von der Kameralistik, auch was die Bundestheater und die Ausgliederung, Teilrechtsfähigkeit oder Vollrechtsfähigkeit betrifft, wegkommen und eine Budgethoheit einführen sollten.

Mein Gedanke ist der, daß man jedem Haus ein Gesamtbudget zur Verfügung stellt, dieses Budget dann nach den künstlerischen und kaufmännischen Entscheidungen selbst verwaltet wird und die Ersparnisse, die erzielt werden, zumindest zum Teil im Haus bleiben. Das ist, glaube ich, ein ganz wichtiger Ansatz. Wenn ein Gesamtbudget von meinetwegen 600 Millionen Schilling für das Burgtheater, um das an einem Beispiel festzumachen, gewährt wird und es zu Einsparungen etwa in der Größenordnung von 30 Millionen Schilling kommt, so könnte ich mir vorstellen, daß es doch dem Erfolgsgedanken entspricht, wenn man 50 Prozent in der Gesellschaft beläßt und über diese 50 Prozent Profit im Ausmaß von 15 Millionen Schilling dann das Haus individuell in der weiteren Folge entscheidet und lediglich 50 Prozent wieder in das allgemeine Budget zurückfließen.

Derzeit ist es bekanntlich so – das ist wenig animierend, wirtschaftlich zu denken –, daß jegliche Ersparnisse dem allgemeinen Budget zufallen. Das ist auch der Grund, wieso die Kameralistik in der gesamten Budgetdiskussion in Frage zu stellen ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir von den Freiheitlichen glauben, konstruktive Vorschläge eingebracht zu haben. Wir zementieren uns sicher nicht fest in der einen oder anderen Richtung, denn – ich sage es noch einmal – wir sind der Meinung: Es wird Aufgabe des Ausschusses und der Experten sein, zu einer entsprechenden, vernünftigen Erkenntnis über den Reformbedarf bei den Bundestheatern zu kommen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

16.40

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Morak. – Die Uhr wird wunschgemäß auf 10 Minuten eingestellt. Bitte.

16.40

Abgeordneter Franz Morak (ÖVP): Grüß Gott, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Meine Damen und Herren! Weil vorhin von innerbetrieblichen Gegnern gesprochen wurde: Das stimmt schon, nur habe ich mehr Angst vor dem außerbetrieblichen Gegner, wenn es richtig ist, was ich vom Genossen Stadler hier gehört habe. Da vermute ich ja fast schon, da gibt es eine Achse Peymann/Stadler: Der eine läßt mich nicht spielen, und der andere denunziert mich hier im Parlament. (Beifall bei der ÖVP.)

Wenn man zur Kenntnis nimmt, daß in Deutschland die Investitionen im Kulturbereich sehr zurückgenommen wurden – ich weise nur darauf hin, daß in Berlin in den nächsten zwei Jahren 200 Millionen DM gestrichen werden –, dann wird einem klar, daß das sicher auch für Österreich Bedeutung hat, und zwar durchaus eine Bedeutung eines Menetekels. Sparmodelle für das Budget zeigen nämlich den großen Subventionsnehmern ihre Grenzen auf.

Bei uns ist die Ausgangssituation eine ähnliche, allerdings blieben lobenswerterweise – da muß man die beiden Regierungsparteien über den grünen Klee loben – die Kulturbudgets gleich hoch


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