Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 47. Sitzung / Seite 63

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gen konfrontiert worden, der mit einem erwachsenen Mann, der Ende Zwanzig ist, ertappt wurde. Er ist über vier Stunden von der Polizei einvernommen worden und hat dann schließlich den Namen dieses Mannes preisgegeben.

Der Kontakt war auf Initiative des Jugendlichen zustande gekommen, ist also kein Fall von Mißbrauch eines Abhängigkeitsverhältnisses, von Nötigung, Drohung oder sonst irgendeines Verbrechens. Es ist ein Verstoß gegen den § 209. Der betreffende Mann wird vor Gericht kommen und verurteilt werden, er wird möglicherweise in seiner Existenz bedroht sein. Für den Jugendlichen ist es ein schweres Trauma. Ich frage mich, ob dieser § 209 wirklich irgend jemanden schützen kann. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

14.10

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Krüger. – Herr Abgeordneter! Sie haben das Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 10 Minuten.

14.11

Abgeordneter Dr. Michael Krüger (Freiheitliche): Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der heutige Tag im österreichischen Parlamentarismus ist ein sehr wichtiger Tag, denn heute geht es um die Entscheidung, ob Österreich im Sexualstrafrecht im Mittelalter verbleibt oder den Sprung in die Neuzeit schafft. Im Bestreben um die Auffindung einer Lösung, im Bestreben, einen für alle Seiten tragbaren Kompromißvorschlag einzubringen, hat sich meine Fraktion am gestrigen Tag zu einer gemeinsamen, tragbaren und mehrheitsfähigen Lösung entschlossen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube jeder, der einer Liberalisierung der Homosexuellenparagraphen das Wort redet, müßte diesem unseren Antrag, der zugegebenermaßen ein Kompromiß ist, aber ein tragfähiger, mehrheitsfähiger, seine Zustimmung erteilen. Worin besteht dieser Kompromiß? – Dieser Kompromiß besteht darin, daß bei der Bestimmung des § 209 StGB das Schutzalter von 18 Jahren auf 16 Jahre gesenkt wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wird, so glaube ich, kaum vernünftige Gründe geben, die hier im Hohen Haus jemanden veranlassen könnten, diesem Kompromißvorschlag nicht zuzustimmen. Man darf nicht vergessen, meine sehr geehrten Damen und Herren, daß heute in Österreich, in den einzelnen Bundesländern, schon darüber diskutiert wird, ob das Wahlalter auf 16 Jahre gesenkt werden soll. Es wird darüber diskutiert, ob der Jugend mehr Rechte als bisher eingeräumt werden sollen. Wer sich diesem richtigen Trend nicht verschließt, der ist heute aufgerufen – und wird vermutlich die Stimme auch in diesem Sinn abgeben –, der Herabsetzung des Schutzalters auf 16 Jahre die Zustimmung zu erteilen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Es war für uns Freiheitliche auch durchaus erfreulich, als wir heute vormittag aus einer APA-Mitteilung ableiten konnten, daß SPÖ und ÖVP überlegen, einen gemeinsamen Antrag einzubringen, der inhaltlich unserem entspricht, um nicht in die Verlegenheit kommen zu müssen, unserem Antrag zuzustimmen.

Ob dieser Antrag nun von Ihnen eingebracht wird oder nicht, entzieht sich meiner Kenntnis und der Kenntnis meiner Fraktion – die Zeit dafür wäre ausreichend. Aber ich meine, schon dieses Bekenntnis von SPÖ und ÖVP, einen gemeinsamen Antrag, der dieser "Mittellösung", diesem vernünftigen Kompromiß entspricht, einzubringen, zeigt sehr deutlich die Vernünftigkeit unseres Antrages, das Schutzalter auf 16 Jahre zu senken. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Nun kann der eine oder andere dagegen einwenden, daß damit der Gleichheitsgrundsatz verletzt würde. Ich vertrete die Auffassung, daß das nicht der Fall ist, denn der Verfassungsgerichtshof läßt dort eine Ungleichheit zu, wo verschiedene Sachverhalte auch ungleich in der Sache beurteilt werden können.

Der Verfassungsgerichtshof hat sich ja bekanntlich mit der Frage des ungleichen Schutzalters für Heterosexuelle und für Homosexuelle nach der derzeitigen Gesetzeslage, nämlich 14 Jahre


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