Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 47. Sitzung / Seite 79

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Geben Sie allen Menschen das Recht, so zu lieben, wie sie wollen, und jene zu lieben, die sie wollen – ohne Einschränkungen! (Beifall bei den Grünen, bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten des Liberalen Forums.)

15.22

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Dr. Schwimmer. – Bitte, Herr Abgeordneter. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 7 Minuten.

15.22

Abgeordneter Dr. Walter Schwimmer (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! An sich möchte ich – wie mein Vorredner Dr. Löschnak – als Wiener zur 4. Novelle des Bezirksgerichts-Organisationsgesetzes für Wien sprechen. Einige Bemerkungen meiner Vorredner zur Causa prima dieser Justizdebatte veranlassen mich jedoch, einige sehr klare Worte zu sagen.

Ich verwahre mich hier persönlich, aber auch für die Abgeordneten der ÖVP dagegen, daß wir die Diskriminierung einer Menschengruppe wollen. Niemand will die Diskriminierung von Homosexuellen! – Um das klar zu sagen. (Beifall bei der ÖVP.)

Es wird eine Art Legende in den Raum gestellt – die Vorrednerin hat das soeben auch wieder getan –, daß es 14- bis 18jährigen homosexuellen männlichen Jugendlichen verboten sei, homosexuelle Kontakte zu haben. – Es ist die homosexuelle Betätigung unter Erwachsenen genauso straffrei wie die homosexuelle Betätigung unter gleichaltrigen Jugendlichen. Und daß sich die sexuelle Zuneigung eines Jugendlichen – egal, ob heterosexuell oder homosexuell – eher einer gleichaltrigen oder ein wenig älteren als einer viel älteren Person zuwendet, wird, glaube ich, jedem von uns aus der eigenen Lebenserfahrung bekannt sein. Also da geht es in keiner Weise um eine Diskriminierung, sondern es geht – und dazu stehen wir – um die Frage des Jugendschutzes. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! In der heutigen Ausgabe der Zeitung "Die Presse" ist ein Gastkommentar veröffentlicht, in dem gesagt wird, jede Kultur, die scharf zwischen Homosexuellen und Normalen trennt, verrate damit eine enge Auffassung von der menschlichen Natur und sei blind gegenüber der wirklichen Vielfalt und damit den Abstufungen und Nuancen menschlichen Sexualverhaltens. Dazu muß ich sagen: Das trifft mindestens in gleicher Weise auf jene Haltung zu, bei der man meint, mit einer Senkung des Schutzalters von 18 Jahren auf 16 oder auf 14 Jahre nehme man auf die Vielfalt, auf die Abstufungen und Nuancen menschlichen Sexualverhaltens Bedacht. – Das ist einfach nicht der Fall!

Der Satz, der mehrfach gesagt wurde, daß sich dann, wenn Einverständnis vorliege, wenn keine Abhängigkeit ausgenützt werde, das Strafgesetz nicht einmischen darf, ist ein gefährlicher Satz. Das wird einem klar, wenn man ihn weiterdenkt. Denn infolge dessen ist die pädophile Veranlagung natürlich auch keineswegs mehr vom Strafgesetz zu sanktionieren. Und es wird ja auch im Zusammenhang mit dem § 209 – die Grenzen sind ja gerade da fließend – darauf Bezug genommen.

Meine Damen und Herren! Es werden auch viele von Ihnen einen anonymen Brief eines Betroffenen bekommen haben, der Klage darüber führt, was ihm nicht gestattet ist. Vor allem die Eltern haben es dann verhindert, daß er in einer Liebesbeziehung zu einem 13jährigen bosnischen Buben lebt. Der Bub war einverstanden. In welcher Form er aber einverstanden war ... (Abg. Schieder: Wer weiß, ob der Brief echt war!) Der Brief war an sich menschlich sehr berührend; ich kann mir durchaus vorstellen, daß er echt gewesen ist.

Ein Sprecher der Homosexuellen hat uns beim Hearing im Justizausschuß vorgeworfen – Herr Kollege Schieder, ich will jetzt hier den Namen nicht nennen, obwohl er sich dazu bekannt hat –, welch unmenschliches Verhalten wir an den Tag legen. Er hat aus seiner eigenen Jugend erzählt, wie er sich als 13jähriger in den Turnlehrer verliebt hat – und ihm das Ausleben dieser Neigung verboten war. Nun, das wäre ihm auch bei der Aufhebung des § 209 verboten gewesen, und zwar aus zwei Gründen: wegen des Abhängigkeitsverhältnisses zum Lehrer und wegen des Schutzalters von 14 Jahren, das ja auch Sie beibehalten möchten. Die Grenzen sind


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