Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 47. Sitzung / Seite 90

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Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, bringe ich in Erinnerung, daß der erste Block um 16.24 Uhr endet.

Zum Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Mag. Maier. – Bitte, Herr Abgeordneter.

16.12

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Herr Bundesminister! Werte Damen und Herren! Hohes Haus! Ich möchte heute zu drei Aspekten Stellung nehmen: zum einen zu Fragen des Strafrechtsänderungsgesetzes und zum anderen zur Causa prima, zur Frage des Schutzalters.

Wir haben heute unter anderem das Strafrechtsänderungsgesetz in Behandlung, das sowohl wesentliche Änderungen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität auf der einen Seite als auch eine klare Schutzbestimmung für die österreichischen Konsumenten auf der anderen Seite mit sich bringt. Zu ersterem verweise ich insbesondere auf die Bestimmungen, die die Abschöpfung der Bereicherung regeln, wodurch Vermögensvorteile, die durch kriminelle Handlungen erlangt wurden, abgeschöpft werden können. Zum anderen verweise ich auf das Verbot der Gewinn- und Pyramidenspiele.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine Fraktion bekennt sich vollinhaltlich zu den Regelungen der Abschöpfung der Bereicherung. Ich erlaube mir jedoch, auf ein Problem aufmerksam zu machen. Dieses Problem liegt im geltenden Finanzstrafgesetz. Darin ist nämlich die Frage des Ausschlusses der Öffentlichkeit geregelt. Nach § 213 dieses Gesetzes kann der Ausschluß der Öffentlichkeit jederzeit beantragt werden. Dieser Ausschluß erstreckt sich auf die Akteneinsicht genauso wie auf den Inhalt des Urteils. Das heißt, dieses Material darf dann auch in Verfahren der Abschöpfung nicht verwendet werden. Ich meine daher, daß diese Bestimmung ersatzlos gestrichen werden soll, damit die Bereicherungsabschöpfung tatsächlich und effektiv durchgeführt werden kann.

Die Konsumentenschutzbestimmung, über die wir wirklich sehr froh sind, befindet sich im § 168a des Strafrechtsänderungsgesetzes und sieht ein Verbot von Ketten- und Pyramidenspielen vor.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Verein für Konsumenteninformation und die Arbeiterkammern Österreichs sind seit Jahrzehnten mit den Problemen von Pyramidenspielen befaßt. Uns sind in etwa 200 Spiele bekannt, bei denen das System darin besteht, neue Mitglieder anzuwerben, die an jene, die mit dem Spiel begonnen haben, die entsprechenden finanziellen Einlagen zahlen sollen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich erinnere an den European Kings Club: Heute findet in Frankfurt am Main der Prozeß statt, bei dem es um 7 bis 14 Milliarden Schilling geht. Rund 94 000 Personen in Europa sind davon betroffen, davon zirka 32 000 in der BRD und 20 000 in Österreich. Da geht es nicht um ein paar tausend Schilling, da geht es um organisierte Kriminalität in Milliardenhöhe!

Ich erinnere an die bekannten Klubs LCI und MCI, die nun in dem Verein Sarmani aufgegangen sind, wo ebenfalls nach dem gleichen Muster gearbeitet wird.

Das eigentliche Geschäft und die Gewinne werden von den Mitarbeitern zum einen nach dem Schneeballsystem und zum anderen durch gezielte Marketingstrategien erwirtschaftet. Jedes Mitglied dieses Vereins hat die Möglichkeit, seinen Einsatz dadurch retourniert zu bekommen beziehungsweise den Einsatz übersteigende Gewinne zu erzielen, indem es neue Teilnehmer anwirbt, die ihrerseits wieder neue Teilnehmer anwerben müssen und so fort.

"TITAN" nennt sich ein Pyramidenspiel aus Deutschland, das im Wiener und niederösterreichischen Raum bekannt geworden ist. Aber man darf auch die internationale Seite nicht vergessen. Da gibt es beispielsweise das MSB-Megastar Business-Spiel aus der Bundesrepublik, das


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