Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 47. Sitzung / Seite 121

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Sehr geehrte Frau Ministerin! Ich teile Ihre Meinung, daß es mehr braucht als Lippenbekenntnisse gegen Gewalt. Es müssen endlich jene finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden, die benötigt werden, um weitere wirksame Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen und Kindern setzen zu können und um den betroffenen Frauen die notwendige Hilfe bei der Wohnungssuche und auf dem Arbeitsmarkt gewähren zu können. (Beifall beim Liberalen Forum und bei Abgeordneten der SPÖ.)

21.27

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Lafer. – Herr Abgeordneter! Sie haben gesagt, Sie kommen mit 4 Minuten aus. – Bitte.

21.27

Abgeordneter Franz Lafer (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Minister! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Ich möchte gleich zu Beginn meiner Ausführungen feststellen, daß die Freiheitlichen gegen jede Art und Form der Gewalt in der Familie sind. Auch wir sind für das Opfer und nicht für den Täter – eine klare Feststellung, weil immer wieder behauptet wird, wir würden eher den Täter schützen als das Opfer. (Abg. Dr. Fuhrmann: Eure Argumentation lautet aber so!)

Herr Kollege Dr. Fuhrmann! Sie lautet nicht so! Ich betrachte das unter dem Gesichtspunkt, daß ich als Exekutivbeamter das Gesetz vollziehen muß. Wenn ich mir aber das Gesetz anschaue, dann muß ich Ihnen sagen, daß für mich das Gesetz ein bißchen zu weit geht, daß es zu weitreichend ist. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ein Beispiel dazu: Wenn es beispielsweise auf einem Bauernhof zwischen Eheleuten eine Auseinandersetzung gibt und infolge dessen der Gatte vom Hof gewiesen wird, dann kann er nicht mehr auf seinen Arbeitsplatz zurück. (Abg. Dr. Fuhrmann: Was machen Sie, wenn Sie wo hinkommen und schon was passiert ist? Haben die Exekutivbeamten nicht diese Möglichkeit? – Weiterer Zwischenruf der Abg. Dr. Fekter. ) Die Möglichkeit, sich selbst zu helfen, hat es auf privatrechtlichem Weg schon immer gegeben.

Zweites Beispiel: Was passiert, wenn ich mit meiner Lebensgefährtin in einem Haus wohne und darin zugleich mein Büro habe und wenn mich meine Lebensgefährtin anzeigt und ich aus meiner Wohnung oder aus meinem Haus gewiesen werde? – Dann verliere die Möglichkeit, dort weiterhin meine Tätigkeit zu betreiben, was heißt, daß ich nicht arbeiten kann! (Abg. Dr. Fuhrmann: Man muß ja nicht gleich hinhauen! Dann werden Sie es sich vielleicht vorher überlegen, was Sie mit den Frauen tun! – Zwischenruf der Abg. Dr. Fekter. )

Ferner regelt das Gesetz das Wegweiserecht. Die Frauen haben die Möglichkeit, in Frauenhäusern unterzukommen. Ich habe vor ein paar Tagen im Radio gehört, daß es in der Steiermark nur ein einziges Frauenhaus gibt, nämlich in Graz. Die Möglichkeit des Zugangs zu solchen Einrichtungen müßte also erweitert werden.

Was passiert aber mit den Männern, die wir nicht unterbringen können? – Es wird wahrscheinlich so weit kommen, daß diese Männer dann unter der Brücke schlafen müssen, weil man sie sonst nirgendwo unterbringen kann. (Abg. Dr. Fuhrmann: Dann sollen sie unter der Brücke schlafen! Sollen sie eben vorher nicht hinhauen! – Abg. Dr. Khol: Männer gehen in die Meldemannstraße!)

Ein weiterer gravierender Punkt die Exekutive betreffend: Das Gesetz stellt nichts bezüglich der Eingriffe in die Grundrechte des Betroffenen, in das Hausrecht oder Eigentumsrecht fest. (Abg. Dr. Fuhrmann: Und der Eingriff in das Grundrecht der Unversehrtheit des Körpers?! – Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Dr. Fekter. )

Die Exekutive ist jene Instanz, die bei Gefahr im Verzug vor Ort einzuschreiten hat. Sie muß augenblicklich feststellen, was vorliegt. Der Exekutivbeamte wird vom Gesetzgeber genötigt, in diesem Augenblick eine Entscheidung zu treffen, die über das Schicksal der Familie entscheiden kann.


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