Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 47. Sitzung / Seite 124

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punkt für die heutige Vorlage war eine Initiative von Bundeskanzler Vranitzky und der damaligen Frauenministerin Johanna Dohnal. Es wurde eine umfangreiche Studie über die Ursachen und Folgen der Gewaltanwendung initiiert, Projektleiter waren Universitätsprofessor Dr. Ringel und Professor Rosenmayer. Diese Studie wurde 1992 vorgestellt. Selbstverständlich gab es im Zeitraum 1991 bis 1992 noch zahlreiche andere Studien zu diesem Thema. Und diese Studien waren auch Grundlage für eine parlamentarischen Enquete, die am 3. November 1993 abgehalten wurde, und zwar auf Initiative des Familienausschusses gemeinsam mit dem Justizausschuß. (Abg. Dr. Graf: Sie gönnen der Frauenministerin überhaupt keinen Erfolg!) Warten Sie ein bißchen! Vielleicht wird Sie das auch wieder stören! Ich kenne Ihre Wortmeldungen! Sie hören leider nie das, was Sie selbst sprechen, aber vielleicht ist das für Sie ein Glück!

In diesen Studien wird im internationalen Vergleich hervorgehoben, daß das effizienteste Mittel im Kampf gegen die Gewalt an Frauen und Kindern die Wegweisung, das Rückkehrverbot und die einstweilige Verfügung sind.

Meine Damen und Herren! Aufgrund der genannten wissenschaftlichen Untersuchungen haben wir in der Enquete erkennen müssen, daß Gewalt in der Familie ein gesellschaftliches Phänomen ist, in unterschiedlichsten Ausprägungen in Erscheinung tritt und alle Gesellschaftsschichten und Altersschichten erfaßt. Weder Täter noch Opfer weisen eindeutige Merkmalszüge auf.

Der Familienausschuß hat aber darüber hinaus auch Maßnahmen gegen die Gewalt an Kindern gefordert, und zwar in einem umfangreichen Entschließungsantrag 1994. Frau Haller! Wenn Sie sagen, daß die Eingriffe, die wir vornehmen, hart sind, dann muß ich darauf erwidern: Die Angriffe der Täter sind Verbrechen und sind noch härter. (Beifall bei der SPÖ und beim Liberalen Forum.)

Wenn Herr Lafer als Exekutivbeamter sagt, was er alles nicht machen kann, dann muß ich sagen, daß die Exekutivbeamten die Tatsache, daß sie nicht eingreifen können, immer damit begründet haben, daß ihnen verschiedene Rechte fehlen. Sie geraten jetzt also in einen Argumentationsnotstand. Aber sie decken mit ihren Ausführungen auf, daß ihr Rollenbild noch so verhaftet ist, daß sie es als Kavaliersdelikt akzeptieren, wenn Frauen angegriffen werden. Neulich wurde bei einer Veranstaltung hier im Haus gesagt, daß Frauen meistens geschlagen werden, weil der Mann das Gefühl hat, er müsse sie wegen Ungehorsams strafen.

Schlußendlich kann man feststellen: Daß es heute zu diesem Beschluß kommen kann, ist das Ergebnis der Kampagne des Bundeskanzlers, der Bemühungen der damaligen Frauenministerin Dohnal und der jetzigen Frauenministerin Konrad, zahlreicher Fraueninitiativen und auch das Ergebnis der Arbeiten der Mitarbeiter im Innen-, im Justiz- und im Familienministerium.

Ich glaube, daß das heute ein wichtiger Erfolg ist. Aber Wesentliches muß noch folgen, nämlich – was schon wiederholt erwähnt wurde – die derzeit noch fehlenden und im Gesetz nicht verankerten Interventionsstellen und Familienberatungsstellen. Ich bin dafür, daß man sich vorhandener Ressourcen bedient. Diese würden aber nicht ausreichen, denn die Mitarbeiterinnen müssen bestmöglich geschulte Personen sein, die über langjährige Erfahrungen in der Arbeit mit Opfern verfügen. (Beifall bei der SPÖ und beim Liberalen Forum.)

Immerhin wurde erreicht, daß es bereits Modellprojekte gibt. Es ist aber für die Zukunft wichtig, daß man sich effizient gegen Gewalt einsetzt, indem man für die gesetzliche Verankerung der Interventionsstellen eintritt.

In diesem Zusammenhang erachte ich es für wichtig, darauf hinzuweisen, daß schwere Straftaten wie Vergewaltigung und gefährliche Drohung nach wie vor nicht als Offizialdelikte normiert sind, nur weil sie im Familienkreis geschehen. Wir wissen, daß es auch aufgrund der jetzigen Rechtslage den Tätern möglich ist, Opfer unter massiven Druck zu setzen, sodaß es schlußendlich trotz schwerer Straftaten zu keiner Strafverfolgung kommt. In diesem Bereich müssen Gesetzesänderungen erfolgen. (Beifall bei der SPÖ und beim Liberalen Forum.)


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