Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 47. Sitzung / Seite 123

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koppelt sein soll, sodaß die Gefahr, daß der prügelnde Mann oder Lebensgefährte zurückkehrt, nicht gegeben ist. (Zwischenruf des Abg. Mentil. ) Ich verstehe Ihre Emotionen überhaupt nicht, Herr Kollege Mentil! Ich habe mich jetzt sehr zurückgehalten, weil es nichts bringt, um diese Zeit und bei diesem Thema Emotionen spüren zu lassen. Denn es ist Tatsache, daß die Dunkelziffer betreffend Männer, die Frauen und Kinder schlagen und Gewalt in der Familie ausüben, sehr hoch ist. Daher ist es meiner Meinung nach völlig fehl am Platz, wenn Sie solche Zwischenrufe machen. Man sollte sich eher überlegen, wie man diesem Problem Herr beziehungsweise im wahrsten Sinne des Wortes Frau werden kann.

Mein Abänderungsantrag lautet:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz über Änderungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches, der Exekutionsordnung und des Sicherheitspolizeigesetzes (Bundesgesetz zum Schutz vor Gewalt in der Familie, GeSchG) soll wie folgt abgeändert werden:

1. Art. II Z. 5:

In § 382b Abs. 4 wird im letzten Halbsatz die Wortfolge "drei Monate" durch "zwölf Monate" ersetzt.

2. Art. III Z. 1:

In § 38a Abs. 7 wird der letzte Halbsatz wie folgt abgeändert und lautet:

"§ 38a...

(7) ...

... spätestens mit dem vom Gericht bekanntgegebenen Tag der Entscheidung."

*****

Meine Begründung habe ich abgegeben. Wenn Sie, vor allem die Kolleginnen von der ÖVP und von der SPÖ, dieses Anliegen wirklich ernst nehmen, dann müßten Sie diesem Abänderungsantrag zustimmen. Denn nur durch die Fristenverlängerung beziehungsweise Koppelung der Fristen wird wirklich verhindert – was auch Ihr Ziel ist –, daß gewalttätige Männer nicht mehr in die Wohnungen zurückkehren können beziehungsweise daß Frauen nicht in vorschnelle Entscheidungen gedrängt werden. Ich appelliere daher an Sie, dieser Abänderung zuzustimmen! Ansonsten sind die Gefahren, die wir eigentlich mit diesem Gesetz beseitigen wollen, wieder gegeben. Vor allem die Notwendigkeit von vorschnellen Entscheidungen, möglichst rasch in eine Scheidung einzuwilligen, die viele Nachteile bringt, ist für die Betroffenen dann wieder gegeben. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

21.38

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der von Frau Abgeordneter Mag. Kammerlander vorgetragene, geschäftsordnungsgemäß unterstützte Abänderungsantrag wird in die Verhandlungen mit einbezogen.

Zu Wort gemeldet ist jetzt Frau Abgeordnete Dr. Mertel. – Bitte.

21.38

Abgeordnete Dr. Ilse Mertel (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Erlauben Sie mir einen kurzen Rückblick: Der Ausgangs


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